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In seiner Laudatio wies der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis darauf hin, dass die Dienstvereinbarung ein vorbildliches Beispiel sei, wie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu verbessern wäre. Er hob hervor, dass der Personalrat sich nicht auf dem Erreichten ausruhe, sondern sich für ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept einsetze.
„Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement an der Viadrina in dieser Form gewürdigt wird“, so Stefani Sonntag, Vorsitzende des wissenschaftlichen Personalrates an der Europa-Universität. „Der Preis verschafft aber zugleich dem Anliegen aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen, die für international vergleichbare, langfristige Perspektiven und planbare Karrierewege eintreten, eine gewichtige Stimme. Und diesem Anliegen fühlen wir uns nun umso mehr verpflichtet.“
Die Viadrina ist bundesweit eine der ersten Universitäten, an der eine Dienstvereinbarung die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal regelt. Sie legt fest, dass Verträge in der Promotionsphase eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, in der weiteren Qualifizierungsphase eine Laufzeit von mindestens vier Jahren haben müssen. Darüber hinaus werden befristete Verträge wissenschaftlicher Angestellter um zusätzlich zwei Jahre verlängert, wenn sie in ihrer Qualifizierungsphase Kinder betreuen. (LW)
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