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Was folgt auf den Brexit? – EU-Kommissar a. D. Prof. Günter Verheugen debattierte mit Vertreter der Botschaft Großbritanniens

Wie viel Arbeitnehmerfreizügigkeit muss Großbritannien nach dem Austritt aus der Europäischen Union gewähren? Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die EU? Hinsichtlich dieser Fragen waren sich Viadrina-Honorarprofessor Prof. Günter Verheugen und Nick Leake, Leiter der Abteilung „EU and Economics“ der Britischen Botschaft in Berlin, während einer Podiumsdiskussion am 8. November uneinig.

Für Nick Leake von der Britischen Botschaft lautet die zentrale Frage der Brexit-Verhandlungen, wie viel Zugang Großbritannien nach dem Austritt aus der EU zum europäischen Binnenmarkt erhält und wie viel Arbeitnehmerfreizügigkeit das Land im Gegenzug gewähren muss. „Die britische Regierung wird Vorschläge zur Freizügigkeit unterbreiten, so dass Personen mit einem Arbeitsvertrag weiterhin nach Großbritannien einreisen und dort arbeiten können. Auch eine Obergrenze oder Quoten für Arbeitnehmer sind vorstellbar“, so Leake. Prof. Günter Verheugen gab zu bedenken, dass Deutschland und Frankreich wahrscheinlich zu Zugeständnissen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit bereit seien, Länder wie Polen, Tschechien und Bulgarien, aus denen Millionen von Menschen nach Großbritannien ausgewandert sind, hingegen nicht. Dies könne ein Haupthindernis für die Brexit-Verhandlungen sein.  

Leake gab sich dennoch zuversichtlich, dass der Brexit sowohl für Großbritannien als auch für die EU gelingt. Eher skeptisch sah dies Verheugen; er rechne nicht mit Kompromissbereitschaft seitens der EU: „Andere Länder sollen abgeschreckt werden, ebenfalls auszutreten.“ Der frühere EU-Kommissar prognostizierte, dass die EU durch den Brexit weiter geschwächt wird. Deutschland und Großbritannien seien auf Grund eines ähnlichen Politikstils bisher enge und zuverlässige Partner gewesen und hätten somit innerhalb der EU für Stabilität gesorgt.  

Das Gespräch bildete den Auftakt des Forschungsprojekts „Die Effektivität des EU-Rechts in der Krise der Europäischen Union“. Die Europäische Union fördert das Projekt mit 80.000 Euro im Rahmen des Bildungsförderprogramms Erasmus Plus. Das Frankfurter Institut für das Recht der Europäischen Union (fireu), das das Projekt durchführt, darf damit zum zweiten Mal für drei Jahre den Titel „Jean Monnet Centre of Excellence“ tragen. Deutschlandweit wurden in der aktuellen Förderperiode nur zwei „Jean Monnet Centre of Excellence“ bewilligt. (LW/ MG)

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