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Vorsatz oder Fahrlässigkeit? – Experten aus Praxis und Wissenschaft analysierten das Urteil im „Berliner Raser-Fall“

Auf Einladung der europäischen Vereinigung der Jurastudierenden „ELSA-Frankfurt (Oder) e. V.“ diskutierten drei eingeladene Strafrechtsexperten am 25. April das Urteil im „Berliner Raser-Fall“. Unter den Diskutanten war auch der Strafverteidiger des Angeklagten, Peter Zuriel.

Um richtig oder falsch ging es bei der mit „Illegale Wettrennen im öffentlichen Raum – Spannungsfeld zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit“ überschriebenen Diskussion nicht. Strafverteidiger Peter Zuriel, Oberstaatsanwalt Joachim Sörries von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und Thomas Bode, Professor für Strafrecht der Hochschule für öffentliche Verwaltung NRW in Köln und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Viadrina, diskutierten vielmehr die Vertretbarkeit, bzw. Nichtvertretbarkeit der Begründung des Urteils.

Dem hauptsächlich aus angehenden Juristinnen und Juristen bestehenden Publikum gaben sie so Einblicke in die komplizierte Problematik der Rechtsprechung, äußerten Bedenken und wiesen auf alternative Interpretationen der Gesetzgebung hin.

Die Veranstaltung wurde moderiert von Sophie Savoly und Damir Rodic, beide Jurastudierende der Viadrina.

Zum Fall:
Das Landgericht Berlin hatte im Februar 2017 zwei Männer zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt, die 2016 bei einem illegalen Autorennen in Berlin einen tödlichen Unfall verursacht hatten. Die beiden Männer hatten dagegen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin am 1. März 2018 das bundesweit erste Mordurteil gegen „Raser“ aufgehoben. (AL)

Fotos: Heide Fest

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