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Ab dem 1. Oktober hat die Viadrina einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europäisches Sozialrecht, mit Schwerpunkt in der interdisziplinären Sozialrechtsforschung. Lehrstuhlinhaberin Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann hat für ihre Arbeit ein klares Ziel: „Die Wissenschaft mit der Praxis vernetzen, das ist mir ungemein wichtig.“
Viadrina-Präsidentin Prof. Dr. Julia von Blumenthal und Prof. Dr. Ulrich Häde, Dekan der Juristischen Fakultät, gratulierten Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann zu Ernennung. Foto: Katrin Hartmann
Möglichkeiten dafür sieht sie auf mehreren Ebenen. Zum einen wird sie – eingebettet in das Fördernetzwerk des Bundes – erkunden, welche übergeordnete Themen in der Grenzregion von Relevanz sind und dafür auf polnische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zugehen. Um mehr über Bedürfnisse und Fragestellungen vor Ort zu erfahren, möchte sie in den kommenden Wochen und Monaten Kontakte in der Doppelstadt und der Region knüpfen: angefangen bei Gerichten, über Anwältinnen und Anwälte bis zu Verbänden und Vereinen.
Auch in der Arbeit mit Studierenden setzt sie auf praxisnahe Formate. „Von meinen früheren Stationen in Regensburg und Frankfurt am Main kenne ich das Format der refugee law clinic, das für Studierende und Hilfesuchende sehr interessant war“, berichtet sie. Ein ähnliches Angebot der studentischen Rechtsberatung kann sie sich auch im Bereich Sozialrecht gut vorstellen. Auf diese Weise werde den Studierenden bewusst, dass sie Gesetze und Verordnungen nicht für Klausuren lernen, sondern dass diese das „Handwerkszeug für solide Arbeit“ darstellen.
Claudia Maria Hofmanns Perspektive auf das Sozialrecht ist geprägt von ihrem Interesse für sozioökonomische Menschenrechte. Während ihres Studiums und ihres Rechtsreferendariats arbeitete sie unter anderem am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Pretoria, Südafrika. Sie promovierte an der Universität Kassel zum Einfluss internationaler Sozialstandards auf nationale Systeme sozialer Sicherheit am Beispiel Südafrikas. Für ihre Habilitation beschäftigte sie sich mit der Frage, wie Ungleichheit im internationalen, europäischen und nationalen Recht begegnet wird.
Dass das europäische Sozialrecht offensichtliche Bezüge zum Alltag vieler Menschen vor Ort hat – auch in Ostbrandenburg, ist der Juristin wichtig zu betonen. „Ob eine EU-Bürgerin, die in Deutschland lebt, aber nicht erwerbstätig ist, eine Krankenversicherung hat, ist für mich eine bedeutsame Frage – nicht nur in Zeiten der Pandemie“, nennt sie als Beispiel.
(FA)
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