Required Documents - Master
Master
Hinweis zur Hochschulzugangsberechtigung
Als Hochschulzugangsberechtigung für ein Masterstudium ist grundsätzlich ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erforderlich. Dieser Abschluss muss zu einem in Deutschland erworbenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss äquivalent sein. Je nach Herkunftsland können die Anforderungen und erforderlichen Nachweise variieren (z.B.: APS).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die für Sie geltenden Voraussetzungen! Informationen finden Sie in anabin sowie in der Zulassungsdatenbank des DAAD. Auch uni-assist bietet umfassende Informationen an, wie den Check: Hochschulzugang, Länderhinweise und Dokumente. Zudem finden Sie dort ein hilfreiches Glossar.
Hinweis zu Formalitäten
Bitte reichen Sie keine Originale ein. Die einzureichenden Kopien müssen amtlich beglaubigt und beeidigt übersetzt sein.
Wir akzeptieren Kopien der erforderlichen Unterlagen zur Bewerbung auch ohne amtliche Beglaubigung, behalten uns jedoch vor, diese nachzufordern. Sie müssen aber immer einen Scan bzw. eine Kopie des Originaldokuments, d.h. in Originalsprache eingreichen!
1. amtlich beglaubigte Kopie
Amtlich beglaubigte Kopien des/der originalen Nachweise/s müssen durch eine dazu berechtige Person ausgestellt werden!
Kommen Sie aus einem der EU-Länder, dann ist eine amtliche Beglaubigung der Unterlagen durch Notare, Schulen oder Hochschulen ausreichend. Außerhalb der Europäischen Union sind Kopien von einer deutschen konsularischen Vertretung oder von einem dazu befugten Notar amtlich zu beglaubigen.
2. beeidigte Übersetzung
Es ist immer eine beeidigte Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische erforderlich. Das heißt, die Übersetzungen müssen durch eine*n beeidigte*n Übersetzer*in ausgestellt werden.
Eine solche Übersetzung ist nicht erforderlich, wenn das Originaldokument von der zuständigen Instution (z.B.: Schule/Hochschule) in Englisch oder Deutsch ausgestellt ist. Das gilt auch für zweisprachige Versionen, d.h. in Originalsprache mit Übersetzung ins Englische oder Deutsche.
Bewerbung zum 1. Fachsemester*
Bewerbungen für die Master Studiengänge "International Business Administration" und "Digital Entrepreneurship" erfolgen über uni-assist.
- Sie füllen die bei uni-assist die Online-Bewerbung aus.
- Alle erforderlichen Unterlagen laden Sie dort hoch.
Bewerbungen für alle anderen Master Studiengänge erfolgen über viaCampus, d.h. direkt an der Viadrina.
- Zuerst füllen Sie die Online-Einschreibung in viaCampus aus. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind hier gegebenenfalls bestimmte Dokumente und/oder Formulare hochzuladen.
- Am Ende, nach dem Absenden der Online-Einschreibung wird eine PDF-Datei generiert.
- Seite 1 ist Ihr Antrag auf Einschreibung. Sie können ihn entweder ausdrucken und persönlich per Hand unterschrieben oder mit einer digitalen Unterschrift versehen. Diese Seite 1, den unterschriebenen Antrag müssen Sie zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen einreichen.
- Die Informationen auf Seite 2 und 3 sind für Ihre persönlichen Unterlagen bestimmt.
- Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Bewerbungsprozess (Schritt 3).
Einschreibung zum höheren Fachsemester*
Auch die Einschreibungen zum höheren Fachsemester erfolgen über viaCampus, d.h. direkt an der Viadrina, wie oben beschrieben.
Wichtig bei Einschreibung zum höheren Fachsemester:
- Dafür benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung durch den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen dürfen. Der dafür erforderliche Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs zu finden.
- Reichen Sie diesen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester, persönlich per Hand unterschrieben, mit allen dafür erforderlichen Dokumenten zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen ein.
* Sie wollen sich für den Studiengang Deutsch-Polnisches Jurastudium bewerben?
Dann folgen Sie bitte den Informationen zur Bewerbung für das Deutsch-Polnische Jurastudium
Hochschulabschlusszeugnis und Notenübersicht
Zum Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für ein Masterstudium müssen Sie das Zeugnis Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einreichen, zusammen mit der dazu gehörigen Fächer- und Notenübersicht und der offiziell verwendeten Notenskala.
Je nach Herkunftsland können weitere Nachweise erforderlich sein.
Weitere Bildungsabschlüsse
Bitte fügen Sie all Ihre Bildungsnachweise ab dem Sekundarschulabschluss bei, d.h. bisherigen Studienzeiten, weitere Abschlusszeugnisse, bereits vorliegende Hochschulabschlüsse. Reichen Sie immer die dazu gehörige Fächer- und Notenübersicht ein und die offiziell verwendete Notenskala.
Ihr Hochschulabschlusszeugnis ist noch nicht verfügbar?
Wenn Sie bereits einen ersten Hochschulabschluss erworben haben, Ihr Abschlusszeugnis aber noch nicht vorliegt, benötigen wir eine Bestätigung über Ihren bevorstehenden Hochschulabschluss. Welche Anforderungen eine solche Bestätigung erfüllen muss, finden Sie hier.
Beachten Sie: Diese Regelung gilt nicht für Sekundarschulabschlüsse, sondern nur für Hochschulabschlüsse, insbesondere für den ersten qualifizierenden Hochschulabschluss, d.h. Bachelor oder Äquivalent.
Je nach Master Studiengang können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Deutsch
Für alle deutsch-sprachigen Master müssen Sie Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen. Bitte informieren Sie sich über anerkannte Tests und die entsprechenden Anforderungen.
Beachten Sie bitte:
- Ein Zertifikat Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse (mind. B2) ist als amtlich beglaubigte Kopie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Ein Zertifikat über die geforderten Deutschkenntnisse ist spätestens zur Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorzulegen.
Englisch und andere Sprachen
Anerkannte Tests und Anforderungen unterscheiden sich je nach dem gewählten Master Studiengang ebenso wie die Frist zur Einreichung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Im Falle der Zulassung zum Studium ist ein Zertifikat über die geforderten Sprachkenntnisse spätestens zur Einschreibung im Original vorzulegen.
Erforderlich ist eine einfache, nicht beglaubigte Kopie.
Es muss deutlich erkennbar sein: Ihr Name, Geburtsdatum/-ort sowie Ihre Unterschrift.
Fügen Sie Nachweise über Änderungen Ihres Namens als amtlich beglaubigte Kopie bei.
Ein Einreichen des Nachweises über die Einzahlung des Bearbeitungsentgelts ist nur für bestimmte Zahlungsoptionen erforderlich.
Informationen dazu finden Sie auf den Seiten von uni-assist.