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Drittmittelanzeige

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Viadrina, die Drittmittel bei externen Förderinstitutionen einwerben möchten, müssen für ihren Projektantrag eine Drittmittelanzeige („Anzeige über die beabsichtigte Einwerbung eines Forschungs- bzw. Drittmittelpro­jektes“) stellen.
Die Drittmittelanzeige muss vor dem Einreichen eines Antrags gestellt und vollständig genehmigt werden. Dieses Verfahren beruht auf der Richtlinie für den Umgang mit Mitteln Dritter an der Stiftung Europa-Universität Viadrina.

Die Drittmittelanzeige wird ausschließlich digital über Formcycle gestellt. Sie finden das Formular unter folgendem Link: 


https://forms-dm.europa-uni.de/form/alias/EUV/Drittmittelanzeige 


Die Drittmittelanzeige wird von verschiedenen Institutionen geprüft und genehmigt (Dekan:in bzw. Leitung der Einrichtung, Dezernat für Finanzen, Kanzler, Präsidentin). Bitte denken Sie daher daran, Ihre Drittmittelanzeige rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor der geplanten Einreichung des Antrags, zur Prüfung zu versenden.

Sie haben die Möglichkeit, sich vor dem Beginn des Prüfungsverfahrens beraten zu lassen. Hierzu können Sie die entsprechenden Optionen im digitalen Formular auswählen und/oder die Ansprechpartner:innen telefonisch kontaktieren. Bitte planen Sie in diesem Fall genügend Zeit für die Beratungs- und die anschließende Prüfungsphase ein. 

Als Ansprechpartner:innen stehen Ihnen gern zur Verfügung: 

Für alle Fragen zum digitalen Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte:

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