Leistungsnachweis für Bachelorstudiengänge
Wichtiger Hinweis: Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Hochschulpandemieverordnung – >>> Folgen für die BAföG-Bescheinigung
I. Kurzfassung - Die Ergebnisse vorweg:
Übersicht der Mindestleistungen für die Ausstellung der BAföG-Bescheinigung
Ausstellungszeitpunkt | ECTS |
nach dem 3. Fachsemester | 60 |
nach dem 4. Fachsemester | 90 |
nach dem 5. Fachsemester | 120 |
nach dem 6. Fachsemester | 150 |
II. Das Ganze etwas ausführlicher und mit Begründung:
Vom 5. Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur gezahlt, wenn Sie dem BAföG-Amt rechtzeitig die Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG vorlegen.
Für die juristischen Studiengänge stellt die Bescheinigung der BAföG-Beauftragte der Juristischen Fakultät aus. Sie erhalten die Bescheinigung immer dann, aber auch nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die üblichen Leistungen erbracht haben. Insoweit stellen wir auf die erreichten ECTS-Punkte ab. Die Tabelle (s.o.) enthält zu Ihren Gunsten einen gewissen Sicherheitsabschlag.
Nachweisen (durch Vorlage des Notenspiegels aus ViaCampus) müssen Sie die Leistungen, die dem derzeitigen Stand Ihres Studiums entsprechen. Die Ausstellung der Bescheinigung kann ab dem Beginn des 4. Fachsemesters beantragt werden. Wenn die Bescheinigung vor Ablauf der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters ausgestellt werden kann (setzt voraus, dass Sie rechtzeitig vorher beim BAföG-Beauftragten vorstellig werden), reicht es aus, wenn Sie die Leistungen erbracht haben, die bis zum Ende des 3. Fachsemesters üblich sind. Wird die Bescheinigung erst nach dem Ende der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters ausgestellt, müssen Sie dafür die Leistungen nachweisen, die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblich sind. Entsprechendes gilt dann für die folgenden Semester.
Weitere Fragen zur BAföG-Bescheinigung beantwortet Ihnen gerne Frau Seidlitz (HG 120, Tel: 5534-2411, E-Mail: seidlitz@europa-uni.de). Es ist immer besser, rechtzeitig vorher zu fragen; hinterher lässt sich manches nicht mehr reparieren.
Der BAföG-Beauftragte ist nur für die Bescheinigungen zuständig, die die Ausbildungsstätte erteilt. Für die meisten anderen BAföG-Themen sollten Sie sich an das BAföG-Amt im Studentenwerk wenden.