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Erasmus+ mit Partnerländern (KA171)

Personalmobilität_Oliver ReetzDAAD ©Oliver Reetz/DAAD Das Programm Erasmus+ KA107/171 ermöglicht die Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität auf Länder, die außerhalb der Europäischen Union liegen (sogenannte Partnerländer). Der Ausbau der regulären Erasmus+ Mobilität auf diese Länder dient der Vertiefung der akademischen Kooperation zwischen der Viadrina und ihrer Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien und Kosovo.

Wer kann gefördert werden?
Im Rahmen des Erasmus+ Programms kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrern und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen*) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.

Beispiele von Bereichen mit förderfähigen Hochschulpersonal:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Beispiele der Weiterbildungsformate:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Es gibt verschiedene Trainingsangebote über die Sie sich Online informieren können.

*Zusatzinformation zur Förderung von Konferenzen: Sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden, spielt für die Förderfähigkeit die Aktivität der teilnehmenden Person im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.

Mögliche Aufenthaltsort
Der Aufenthalt muss an einer der Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien, Russland oder Kosovo stattfinden.

Aufenthaltsdauer

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens 5 Tage und höchstens 2 Monate.

Für die Teilnahme an der Mobilität mit Partnerländern (KA107/171) gibt es keine Bewerbungsfrist. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit 3-monatiger Vorlaufzeit. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.

Während der Mobilität

Auf Grundlage des Grant Agreements erfolgt eine Auszahlung von bis zu 100% des zugewiesenen Mobilitätszuschusses. Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gastuniversität bestätigt werden. Dazu muss das Confirmation of Stay von der Gastuniversität ausgefüllt und unterschrieben werden.


Nach der Rückkehr

Nach Ihrer Rückkehr haben Sie 30 Tage Zeit, um sowohl das Confirmation of Stay in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten abzugeben als auch den von der EU geforderten Bericht (Online Participant Report) auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet.
Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurück zu fordern.

Mobilitätszuschuss für Fort- und Weiterbildungsaufenthalte

Für die Fort- und Weiterbildungsaufenthalte wird ein Zuschuss ausgezahlt, um zusätzlich anfallende Kosten während des Aufenthaltes zu decken. Für Beschäftigte mit Behinderung können Sondermittel beantragt werden. Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z.B. durch Bestätigung der Gasthochschule). Da Reisende, die über ein Drittmittelprojekt finanziert werden, nicht besser gestellt sein sollten, als Reisende, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden, müssen entstehende Überschüsse steuerlich geltend gemacht werden.

Höhe des Mobilitätszuschusses
Die Höhe des Mobilitätszuschüsses richtet sich nach folgenden festgelegten Fördersätzen:

Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthaltes

180,- Euro / Tag

Betrag ab den 15. Fördertag des Auslandsaufenthalts

126,- Euro / Tag


Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort des Auslandsaufenthaltes, die weltweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Folgende Beträge werden je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz erstattet:

10 km - 99 km 20 EUR
100 km – 499 km 180 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR
3.000 km – 3.999 km 530 EUR                   
4.000 km – 7.999 km 820 EUR
8.000 km und mehr 1.500 EUR