Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Der/die Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Der/die Inklusionsbeauftragte ist somit Ansprechperson auf Arbeitgeberseite für schwerbehinderte Beschäftigte.
Zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben arbeitet die*der Inklusionsbeauftragte eng mit dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und den Personalräten zusammen (§ 182 SGB IX). Die*der Inklusionsbeauftragte achtet gemäß § 181 SGB IX vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Gemeinsam mit der Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitglieder und gleichgestellte Personengruppen der Europa-Universität Viadrina (SBV) ist die*der Inklusionsbeauftragte zudem Verbindungsperson zur Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt und unterstützt Rehabilitationsträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Während die*der Beauftragte für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderung vorrangig Ansprechperson für Studierende ist, bilden die*der Inklusionsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung Ansprechstellen für die Beschäftigten der Viadrina.