Finanzierung
Der Allgemeine Studentische Ausschuss vertritt die Studierendenschaft gegenüber der Universität, der Stadt und dem Land Brandenburg. Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen Härtelage befinden, können sich beim AStA über die Richtlinie über den Ausgleich finanzieller Härtefälle informieren.
Diese Richtlinie befasst sich mit der Feststellung eines finanziellen Härtefalls, dem Zuschuss zum Semesterticket, sowie zu Lernmitteln und Kinderbegrüßungsgeld.
Kontakt AStA:
Allgemeiner Studentischer Ausschuss der Europa-Universität Viadrina (AStA)
Große Scharrnstraße 17a
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Ansprechpersonen:
asta-soziales@europa-uni.de
asta-finanzen@europa-uni.de
Alle Studierenden im Verantwortungsbereich des Studentenwerkes FFO, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, haben die Möglichkeit, ein Härtefalldarlehen zu beantragen. Das Härtefalldarlehen ist ein zinsloses Darlehen. Dort gibt es auch weitere finanzielle Hilfeleistungen und Beratungsangebote.
Informationen und den Antrag auf Kinderbegrüßungsgeld vom Studierendenwerk finden Sie hier.
Wenn die Kinder im Ausnahmefall außerhalb der Kita betreut werden müssen, erstattet die Viadrina einige Kosten. Diese Regelung gilt für Studierende und eingeschriebene Promovierende, die Höhe der Kostenerstattung beträgt bis zu 100 € pro Semster und Kind.
Vorausgesetzt wird, dass die Regelbetreuung (Kita, Tageseltern) nicht greift und die Betreuung des Kindes erforderlich ist, um das Studium oder das Promotionsvorhaben voranzubringen.
Beispiele:
- Der Besuch einer Kita oder der Tageseltern ist aufgrund von Krankheit nicht möglich.
- Lehrveranstaltungen liegen in den Abendstunden oder am Wochenenden, also außerhalb der Öffnungszeiten der Regelbetreuung.
- Die Betreuung des Kindes ist notwendig während der Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und hochschulöffentlichen Veranstaltungen.
Für die Kostenerstattung reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Quittung über die Betreuungskosten im Familienbüro ein. Die Quittung muss den Namen und die Adresse der Betreuungsperson enthalten. Anträge für Erstattung innerhalb eines Semsters können immer bis zwei Wochen nach Beginn des Folgesemesters gestellt werden.
Zu den staatlichen Leistungen zählen Bürgergeld, Bafoeg, Betreuungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld und Wohngeld. Zu vielen dieser Leistungen berät die Familienkasse Berlin-Brandenburg
Eine gute Übersicht zu finanzieller Unterstützung für Studierende finden Sie auf der Seite von Studis online.
Stand: Januar 2024