Nachteilsausgleich
Sie selbst entscheiden, wie viele Lehrveranstaltungen pro Semester Sie besuchen können. Gerade für Eltern, deren Kind nicht in Vollzeit betreut wird oder die nebenbei arbeiten, ist ein Vollzeitstudium schwierig zu organisieren.
Es ist sinnvoll, Ihre*n Dozent*in rechtzeitig über die Geburt Ihres Kindes zu informieren, um individuelle Lösungen zu finden. Besonders bei der Planung von Hausarbeiten, Referaten, Abschlussarbeiten und Prüfungen sollten Sie sich rechtzeitig mit den Lehrenden in Verbindung setzen, um z.B. über Fristverlängerungen zu beraten. Dabei können Sie sich auf den Nachteilsausgleich in den Prüfungsordnungen berufen. Sie können auch den formalen Weg wählen und einen Nachteilsausgleich beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Bei Fragen zum Vorgehen, Unsicherheiten oder möglichen fakultätsspezifischen Problemlagen wenden Sie sich bitte an das Familienbüro.