Arbeitsorganisation
Mit der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitregelung (FLAZ II) und der Dienstvereinbarung zur Umsetzung von Home Office und mobilem Arbeiten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitsbedingungen an Ihre familiäre Situation anzupassen.
Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitregelung (FLAZ II) (derzeit in Überarbeitung)
Dienstvereinbarung zur Umsetzung von Homeoffice und mobilem Arbeiten
Wenn Sie zu den Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten weitere Fragen haben, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin im Familienbüro oder dem Personaldezernat.
Brückenteilzeit
Seit 2019 haben Sie mit der sogenanntgen Brückenteilzeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit.
Eltern können bei Krankheit der eigenen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie das Kind selbst betreuen und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich ist.
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können bei Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren für 15 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende können bis zu 30 Tage im Jahr mit dem kranken Kind zu Hause bleiben. Voraussetzung ist eine Krankschreibung des Kindes durch den*die Kinderarzt*in. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Tipp: Wenn ein Wochenende innerhalb der Krankschreibung Ihres Kindes liegt, lassen Sie sich zur Sicherheit zwei Krankenscheine ausstellen, damit nicht aus Versehen das Wochenende als Krankentage mitgerechnet wird. Dauert also die Krankschreibung von Mittwoch bis Dienstag, lassen Sie sich einen Krankenschein für Mittwoch-Freitag und einen zweiten für Montag/Dienstag ausstellen.
Damit Sie solche Ausnahmesituationen überbrücken können, gibt es an der Viadrina ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer im Hauptgebäude K20, das unterschiedlichen Ansprüchen Rechnung trägt. Einerseits ist die Räumlichkeit bedarfsorientiert kindgerecht eingerichtet (Kindertisch und –stuhl, Hochstuhl, Wickeltisch, Spielzeug, Bücher sind vorhanden). Andererseits ist der Raum mit Schreibtisch, hausinternem Telefon und einem LAN-Anschluss ausgestattet und lässt Sie als Eltern Ihrer Arbeit nachgehen – die Kleinen stets im Blick. Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer steht für kurzfristige Kinderbetreuungsbedürfnisse zur Verfügung, um Sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Den Schlüssel bekommen Sie an der Pforte im HG.
Alternativ können Sie in den beschriebenen Fällen auch die Viadrina-Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. In Zusammenarbeit mir Frankfurter Partnern unterstützen wir Sie in Notfällen dabei, eine passende Betreuung für Ihr Kind zu finden. Die Betreuung kann sowohl in den Räumen der Universität (Eltern-Kind-Raum, Still- und Ruheraum) als auch bei Ihnen zu Hause (Frankfurt und Umgebung) stattfinden. Wenn Sie eine Notfallbetreuung für Ihr Kind benötigen, kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich.