Berufungen und Auswahlverfahren
Die Förderung von Frauen hat viele Facetten, sei es durch Mentoring, Stipendien, Weiterbildung oder Sichtbarmachung von Frauen in einer Organisation. Zentral ist, dass Frauen in allen Bereichen beteiligt werden und durch faire und gleichstellungsorientierte Auswahlverfahren auf Positionen kommen, in denen sie mitgestalten können. Daher ist die Begleitung von Auswahlverfahren eine wesentliche Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten. Die Verantwortung für die Erhöhung des Frauenanteils (vgl. Zielzahlen) liegt bei den jeweiligen Entscheidungsträger*innen in den Auswahlgremien. Dies gilt für alle Qualifikations- und Beschäftigungsstufen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Berufungskommissionen und Führungspositionen in der Verwaltung.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät Bewerber*innen gerne vor oder während einer Bewerbung bzw. Einstellung oder Vertragsverlängerung bei Fragen zu Gleichstellung oder Vereinbarkeit.
Hinweise für Bewerbung/Auswahl/Einstellungen/Verlängerung von Verträgen:
- Viadrina als familienfreundliche Hochschule
- Vertragsverlängerung für wissenschaftlich Beschäftigte aufgrund von Familienphasen
- Hinweise des Personaldezernats zum Bewerbungsverfahren für die Verwaltung (intern)
Hinweise für Berufungskommissionen: