Sprache
Die Viadrina hat sich mit ihrem vom Senat und Präsidium verabschiedeten Gleichstellungskonzept unter anderem zum Ziel gesetzt, eine geschlechtersensible Sprache anzuwenden. Dieser Sprachgebrauch soll darauf hinwirken, dass sich möglichst alle Mitglieder der Universität angesprochen und vertreten fühlen. Am 5. Oktober 2016 hat das Präsidium der Viadrina eine Empfehlung mit passenden Formulierungen für den Hochschulalltag beschlossen, um eine gewisse Einheitlichkeit innerhalb der Universität zu gewährleisten. Die Empfehlung finden Sie hier.
Für den dienstlichen Schriftverkehr gilt folgende Regelung im Brandenburgischen Hochschulgesetz: „Im dienstlichen Schriftverkehr und in rechtsverbindlichen Dokumenten der Hochschule ist bei der Formulierung besonders auf die sprachliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu achten.“ (§ 7 [6]). Dazu zählen insbesondere:
· Satzungen, Ordnungen, Richtlinien
· Aufrufe zu Wahlen, Kandidaturen, Gremienbesetzungen
· Formulare
· Zeugnisse
· offizielle Schreiben, Rundschreiben/-mails
· (hochschul-)öffentliche Dokumente
· Printprodukte und Webseiten
· Beschilderungen
Seit 2006 ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben, dass Benachteiligungen auf Grund von "Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität" im Arbeitsleben nicht gestattet sind. Daher gibt es bei Stellenausschreibungen die gesetzliche Pflicht, eine geschlechtergerechte Form zu verwenden.
Arbeitsverträge müssen – aufgrund rechtlicher Regelungen – auf den Namen ausgestellt sein, den die Person in den Ausweispapieren führt. Die Verwendung der Wörter „Frau“ oder Mann“ vor dem Vor- und Nachnamen ist jedoch nicht notwendig. Ähnlich wie bei Künstler*innennamen kann auch der selbstgewählte Name der Person – so dieser (noch) nicht in den Ausweispapieren geführt wird – zusätzlich zum offiziellen Namen mit aufgenommen werden. Durch solch eine Mitnennung im Arbeitsvertrag ist es leichter möglich in der universitätsinternen Kommunikation, bspw. bei Online-Diensten oder im Briefkopf den selbstgewählten Namen zu verwenden, da die Person so eindeutig zuzuordnen ist.
Mündliche Ansprache
Manchmal kommt es zu Unsicherheiten, mit welchem Personalpronomen eine Person angesprochen werden möchte. Geschlecht an sich ist nicht eindeutig sichtbar, sondern wird häufig aufgrund von gesellschaftlichen Rollenerwartungen oder aus Faktoren wie Kleidung, Aussehen und Verhalten abgeleitet. Dabei stimmen diese Annahmen nicht immer mit dem Geschlecht der betreffenden Person überein.
- Um unangenehme Situationen und Missverständnisse zu vermeiden, ist eine kurze freundliche Frage danach, wie eine Person angesprochen werden möchte, meist der sicherste Weg.
- Respektieren Sie die Selbstdefinition der Person und sprechen Sie sie mit dem gewählten Personalpronomen und Namen an.
- Es kann passieren, dass Ihnen dabei auch einmal ein Fehler unterläuft. Entschuldigen Sie sich kurz und versuchen Sie in Zukunft mehr darauf zu achten.
- Haben Sie mit einer Person häufiger Kontakt und die Person wechselt irgendwann ihren Namen oder/und das Personalpronomen, kann es – um sich schneller daran zu gewöhnen – hilfreich sein, die neue Anrede einige Mal laut für sich auszusprechen.
- Häufig kennen wir nur die gängigen Pronomen „er“ oder „sie“. Es gibt darüber hinaus selbstgewählte Pronomen (z.B. ex, sier, per, xier, dey, etc.), die bisher für manche noch etwas ungewöhnlich klingen, jedoch entsprechend dem Wunsch der Person verwendet werden sollten. Manche Personen wiederum bevorzugen es, dass anstelle eines Pronomens ihr Name verwendet wird. Den Namen einer Person anstelle eines Pronomens zu verwenden ist auch häufig der einfachste Weg, um versehentliche Falschnennungen zu vermeiden.
Schriftliche Ansprache
Eine Handreichung zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch an der Viadrina finden Sie hier.
Folgende Möglichkeiten gibt es für die schriftliche Ansprache:
- Vor- und Nachname ohne geschlechtsspezifische Anrede: Hallo Vorname Nachname, Guten Tag Vorname Nachname
- Verwendung von Stern oder Unterstrich: Liebe*r Chris Muster, Sehr geehrte*r Chris Muster, Sehr geehrte*r Frau*Herr Muster, Liebe Bewerber*innen
- Oftmals bieten sich neutrale Formulierungen an: Unterschrift des Antragstellers → Ihre Unterschrift, Betreuer → betreut von, Vertreter → vertreten durch
- In Formularen oder Anträgen kann auf die Geschlechtsangabe bzw. auf die Ansprache "Frau"/"Herr" meist gänzlich verzichtet werden
Als lehrende Person beachten Sie bitte die Ausführungen zur geschlechtersensiblen Ansprache. Achten Sie darauf, das gewählte Pronomen und den gewählten Namen der Person im Seminar/ der Vorlesung zu verwenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Pronomen eine Person verwendet, fragen sie respektvoll nach und entschuldigen Sie sich kurz, falls Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.
In Teilnahmelisten, die im Kurs herumgegeben werden, sollte der selbstgewählte Name der Person verwendet werden, auch wenn die Person in offiziellen Bescheinigungen oder Zertifikaten u.U. einen anderen Namen hat. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie die Person vertraulich an oder/ und wenden Sie sich gerne bei Fragen an das Gleichstellungsbüro.
Wichtig ist auch, eine Person nicht „aus Versehen“ zu outen, bspw. durch einen Kommentar wie „Du müsstest dich doch damit besonders gut auskennen“, wenn in einer juristischen Vorlesung die Änderung des Personenstandsgesetzes besprochen wird. Wenn die Person selbst etwas dazu sagen möchte, wird sie das tun. Deren persönliche, z.T. schwierige bis traumatisierende, Erfahrungen sollten unter keinen Umständen dazu genutzt werden, um einen Standpunkt zu beweisen.
Wenn Sie selbst als trans*, inter* oder nicht-binäre Person an der Viadrina in der Lehre tätig sind und Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an das Gleichstellungsbüro.
- Handreichung zu geschlechtersensibler Sprache (aktuell in Überarbeitung)
- VielfälTIGER (aktuell neue Broschüre in Arbeit)
- Handout Schreibzentrum zu geschlechtergerechtem Formulieren