Personalrat für das wissenschaftliche Personal
Herzlich Willkommen auf den Seiten des Personalrats für das wissenschaftliche Personal. Wir vertreten Eure Interessen an der Viadrina!
Als Schnittstelle zwischen dem wissenschaftlichen Personal und der Verwaltung, dem Präsidenten und der Professorenschaft setzen wir uns für die Belange des Mittelbaus und der wissenschaftlichen Hilfskräfte an unserer Universität ein, damit die Viadrina auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitsplatz, eine hervorragende Universität und ein Vorreiter in Sachen Familienfreundlichkeit, Gleichstellung und fairer Arbeitsbedingungen bleibt.
Aus diesem Grund haben wir die Unterzeichnung der Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorangetrieben und in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung ein Struktur- und Personalentwicklungskonzept für das akademische Personal (SPEK) erarbeitet, das im April 2017 verabschiedet wurde.
Bei allen Fragen zum Arbeitsverhältnis, zu Arbeitsverträgen, bei Beratungsbedarf und bei Problemen mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sind wir Euer Ansprechpartner. Vereinbart doch gern einen Termin. Wir behandeln alle Eure Anliegen vertraulich.
Aufgaben
Das Personalvertretungsgesetz unterscheidet die Mitbestimmung von der Mitwirkung. Alle Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, bedürfen der Zustimmung des Personalrates. Dies schließt folgende Punkte ein:
- personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Kündigungen, Befristungen, Änderung der Eingruppierungen, des Aufgabenbereiches, Versagung von Ansprüchen (Aufstieg, Teilzeit, Weiterbildung etc.)
- organisatorische Angelegenheiten wie Grundsätze der Personalplanung, Gleichstellungsmaßnahmen und Grundsätze der Datenverarbeitung
- sonstige innerdienstliche Angelegenheiten also etwa Urlaubspläne, Arbeitszeitorganisation, Fortbildungen
- soziale Angelegenheiten wie beispielswiese das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach längerer Krankheit
Wir helfen und vermitteln zudem in allen Konflikten im Arbeitsumfeld. Bitte beachtet, dass der Personalrat nur auf Antrag der Betroffenen aktiv werden kann.