Abteilung für Hochschulkommunikation
Medieninformation Nr. 142-2009
vom 22. Juli 2009
Positionspapier der deutschen Wirtschaft zur Europäischen Mediationsrichtlinie
Der „Round Table ‚Mediation und Konfliktmanagement’ der deutschen Wirtschaft“, der von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) wissenschaftlich begleitet wird, hat mit einem umfassenden Positionspapier zur Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie gegenüber dem Bundesministerium der Justiz Stellung genommen. Damit haben sich Großunternehmen der deutschen Wirtschaft als bedeutende Nutzer der Mediation in die aktuelle Diskussion über die Inhalte eines Mediationsgesetzes aktiv eingebracht.
Bei dem „Round Table ‚Mediation und Konfliktmanagement’ der deutschen Wirtschaft“ handelt es sich um einen 2008 etablierten Zusammenschluss namhafter deutscher Unternehmen (u.a. SAP, E.ON, AUDI, Bayer, Bombardier, Deutsche Bahn, EnBW und Siemens), die sich in regelmäßigen Treffen und unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Konfliktmanagement an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zu den Themen Mediation und Konfliktmanagement austauschen.
In dem aktuellen Positionspapier, das ausdrücklich die Perspektive der Nutzer von Mediation in den Fokus rückt, begrüßen die Unternehmensrepräsentanten den mit der europäischen Mediationsrichtlinie und dem daraus resultierenden Gesetzgebungsverfahren verbundenen Bedeutungszuwachs der Mediation. Die Unternehmen befürworten über den unmittelbaren Geltungsbereich der Richtlinie hinaus eine Anwendung auch auf nationale Streitigkeiten sowie auf weitere Rechtsgebiete außerhalb des Zivil- und Handelsrechts. Gleichzeitig sprechen sich die Vertreter der Wirtschaft gegen eine allzu detaillierte Regulierung der Mediation durch den Gesetzgeber aus und fordern diesen auf, sich in der inhaltlichen Umsetzung der Richtlinie auf Grundzüge zu beschränken.
Neben konstruktiven Vorschlägen zu den infolge der Richtlinie zwingend zu regelnden „drei V’s“ (Verjährung, Vollstreckbarkeit und Vertraulichkeit) haben die Unternehmen eingehend zu den Themen Berufsrecht und Sicherung von Qualitätsstandards Stellung bezogen. Hierbei plädieren sie im Kern gegen die Option von Anerkennungs-, Zulassungs- oder Gütesiegelmodellen und wenden sich nachdrücklich gegen eine Verknüpfung solcher Modelle mit den diskutierten gesetzlichen Privilegierungen, z.B. im Hinblick auf mögliche Zeugnisverweigerungsrechte für Mediatoren.
Auch zu ausbildungs- und personenbezogenen Mindeststandards nehmen die am Round Table beteiligten Wirtschaftsakteure Stellung: Aus Sicht der deutschen Unternehmen sind die notwendigen Qualitätsanforderungen durch einen funktionierenden Aus- und Fortbildungsmarkt und die hiermit verbundene Heterogenität in ausreichendem Maße gewährleistet, so dass insoweit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die gesetzliche Regulierung eines Ausbildungsumfangs und die Vorgabe eines kontextunabhängigen Ausbildungskatalogs werden abgelehnt. Statt einer Reglementierung spricht sich der Round Table vorzugsweise für eine Stärkung des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren durch den Gesetzgeber aus.
Daneben werden durch den Round Table eine Vielzahl weiterer Anregungen zur Förderung der außergerichtlichen, gerichtsnahen und gerichtsinternen Mediation formuliert, z.B. eine Stärkung anwaltlicher Beratung in Bezug auf Mediation, die Möglichkeit nachteiliger Kostenfolgen bei verweigertem Informationsgespräch über Mediation sowie eine Zulassung der gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten mit nichtanwaltlichen Mediatoren.
In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) wird der Volltext des Positionspapiers der deutschen Wirtschaft zur europäischen Mediationsrichtlinie abgedruckt.
Weitere Informationen zum „Round Table ‚Mediation und Konfliktmanagement’ der deutschen Wirtschaft“ erhalten Sie auf den Seiten des Instituts für Konfliktmanagement unter
http://www.europa-uni.de/ikm.