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Abteilung für Hochschulkommunikation

Medieninformation Nr. 172-2011

vom 15. November 2011

Tagung zur Integrationsverantwortung

 

Eine Tagung zur Integrationsverantwortung veranstaltet das Frankfurter Institut für das Recht der Europäischen Union „Fireu” am 18. November 2011 von 10.00 bis 17.00 Uhr im Senatssaal der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder).

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Vertrag von Lissabon die Verantwortung der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften für die Wahrung der grundgesetzlichen An-forderungen an die europäische Integration unter dem Stichwort der ‘Integrationsverantwortung’ in besonderer Weise betont. Es hat dabei sehr konkrete Pflichten aus diesem Topos abgeleitet, die in der anschließenden rechtswissenschaftlichen Diskussion außerordentlich kontrovers erörtert worden sind. Die Tagung setzt sich zum Ziel, das Konzept der Integrationsverantwortung im Lichte der bisherigen rechtswissenschaftlichen Diskussion sowohl von der theoretischen Seite her als auch im Blick auf die praktischen Konsequenzen insbesondere für die gesetzgebenden Körperschaften zusammenfassend zu thematisieren. Exemplarisch soll diese Problematik auch aus der Perspektive zweier anderer Mitgliedstaaten umrissen werden”, so der Veranstalter.

Die Tagung beginnt am 18. November um 9.50 Uhr mit einer Begrüßung durch den Geschäftsführenden Direktor des „fireu”, Prof. Christoph Brömmelmeyer.

Weitere Informationen:
fireu@europa-uni.de

Das Frankfurter Institut für das Recht der Europäischen Union wurde im Sommer dieses Jahres zu einem von der EU anerkannten „Jean Monnet Center of Excellence”, das sich vor allem der Effektivität der Rechtssetzung auf Europäischer Ebene widmen und kontinuierlich der Frage nachgehen wird, wie diese Rechtssetzung optimiert werden kann.