Abteilung für Hochschulkommunikation
Medieninformation Nr. 18-2014
vom 27. Januar 2014
Honorare freier Text-Redakteure in den neuen Ländern leicht gestiegen – Medienrecht-Arbeitsstelle der Viadrina veröffentlicht Frankfurter Honorarliste 2013 für redaktionelle Texthonorare
Was verdienen Journalisten in Deutschland? Unterscheiden sich die Honorare freier Redakteure regional? – Einmal jährlich ermitteln Wissenschaftler des Studien- und Forschungsschwerpunktes Medienrecht an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tatsächlich an freie redaktionelle Mitarbeiter gezahlten Text-Honorare und veröffentlicht diese als Frankfurter Honorarliste. Die Studie stellt weder eine Marktempfehlung noch eine Tarif-Forderung dar.
Die aktuelle Frankfurter Honorarliste 2013 ist jetzt abrufbar unter:
www.frankfurter-honorarliste.de
„Im Vergleich zu 2011 sind die tatsächlich gezahlten Zeilenhonorare trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds in fast allen Auflagenklassen leicht gestiegen.“, stellt der Leiter der „Arbeitsstelle Vergütung“ am Schwerpunkt Medienrecht, Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling, fest. „Die tatsächliche Branchenübung in den neuen Ländern unterscheidet sich in der Höhe und in der Systematik der Zeilenhonorare unverändert zum Teil erheblich von den Sätzen der im Westen Deutschlands geltenden Gemeinsamen Vergütungsrichtlinien. Die Gründe hierfür liegen in der strukturell schwächeren wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungen in Ostdeutschland, dem unverändert anhaltenden Auflagen- und damit verbundenen Erlösrückgang sowie dem Rückgang bei den Werbeerlösen durch die Wirtschaftskrise, verbunden mit der im Bundesdurchschnitt deutlich niedrigeren Kaufkraft im Osten Deutschlands. Die erneute leichte Steigerung der Zeilenhonorare deutet darauf hin, dass die Tageszeitungsverlage in den neuen Ländern trotz des erheblichen Kostendrucks qualitativ höherwertige redaktionelle Leistungen wertschätzen.“
Weitere Informationen erteilt:
Prof. Dr. Johannes Weberling
Tel.: 49 - 30 - 61659720
E-Mail: ra.dr.weberling@presserecht.de
Europa-Universität Viadrina
Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
www.frankfurter-honorarliste.de
Honorare freier Text-Redakteure in den neuen Ländern leicht gestiegen – Medienrecht-Arbeitsstelle der Viadrina veröffentlicht Frankfurter Honorarliste 2013 für redaktionelle Texthonorare
Was verdienen Journalisten in Deutschland? Unterscheiden sich die Honorare freier Redakteure regional? – Einmal jährlich ermitteln Wissenschaftler des Studien- und Forschungsschwerpunktes Medienrecht an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tatsächlich an freie redaktionelle Mitarbeiter gezahlten Text-Honorare und veröffentlicht diese als Frankfurter Honorarliste. Die Studie stellt weder eine Marktempfehlung noch eine Tarif-Forderung dar.
Die aktuelle Frankfurter Honorarliste 2013 ist jetzt abrufbar unter:
www.frankfurter-honorarliste.de
„Im Vergleich zu 2011 sind die tatsächlich gezahlten Zeilenhonorare trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds in fast allen Auflagenklassen leicht gestiegen.“, stellt der Leiter der „Arbeitsstelle Vergütung“ am Schwerpunkt Medienrecht, Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling, fest. „Die tatsächliche Branchenübung in den neuen Ländern unterscheidet sich in der Höhe und in der Systematik der Zeilenhonorare unverändert zum Teil erheblich von den Sätzen der im Westen Deutschlands geltenden Gemeinsamen Vergütungsrichtlinien. Die Gründe hierfür liegen in der strukturell schwächeren wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungen in Ostdeutschland, dem unverändert anhaltenden Auflagen- und damit verbundenen Erlösrückgang sowie dem Rückgang bei den Werbeerlösen durch die Wirtschaftskrise, verbunden mit der im Bundesdurchschnitt deutlich niedrigeren Kaufkraft im Osten Deutschlands. Die erneute leichte Steigerung der Zeilenhonorare deutet darauf hin, dass die Tageszeitungsverlage in den neuen Ländern trotz des erheblichen Kostendrucks qualitativ höherwertige redaktionelle Leistungen wertschätzen.“
Weitere Informationen erteilt:
Prof. Dr. Johannes Weberling
Tel.: 49 - 30 - 61659720
E-Mail: ra.dr.weberling@presserecht.de
Europa-Universität Viadrina
Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
www.frankfurter-honorarliste.de