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Abteilung für Hochschulkommunikation

Medieninformation Nr. 240-2015

vom 27. November 2015


Deutscher Personalräte-Preis 2015 –
Wissenschaftlicher Personalrat der Europa-Universität Viadrina mit Gold ausgezeichnet

Der wissenschaftliche Personalrat der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) wurde am Mittwoch, dem 25. November, mit dem Deutschen Personalräte-Preis 2015 in Gold ausgezeichnet. Die Jury wählte aus 10 Nominierten die Gewinnereinrichtung aus.

Der wissenschaftliche Personalrat der Europa-Universität erhält den Preis für die „Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Diese „verbessere maßgeblich die Situation des wissenschaftlichen Mittelbaus und wende sich nachhaltig gegen den zunehmenden Befristungswildwuchs an deutschen Hochschulen“, so die Begründung der Jury.

In seiner Laudatio wies der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis darauf hin, dass die Dienstvereinbarung ein vorbildliches Beispiel sei, wie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu verbessern wäre. Er hob hervor, dass der Personalrat sich nicht auf dem Erreichten ausruhe, sondern sich für ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept einsetze.

„Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement an der Viadrina in dieser Form gewürdigt wird“, so Stefani Sonntag, Vorsitzende des wissenschaftlichen Personalrates an der Europa-Universität. „Der Preis verschafft aber zugleich dem Anliegen aller Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler an deutschen Hochschulen, die für international vergleichbare, langfristige Perspektiven und planbare Karrierewege eintreten, eine gewichtige Stimme. Und diesem Anliegen fühlen wir uns nun umso mehr verpflichtet.“

Die Viadrina ist bundesweit eine der ersten Universitäten, an der eine Dienstvereinbarung die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal regelt. Sie legt fest, dass Verträge in der Promotionsphase eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, in der weiteren Qualifizierungsphase eine Laufzeit von mindestens vier Jahren haben müssen. Darüber hinaus werden befristete Verträge wissenschaftlicher Angestellter um zusätzlich zwei Jahre verlängert, wenn sie in ihrer Qualifizierungsphase Kinder betreuen.


Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern ein Interview mit einer Vertreterin oder einem Vertreter des wissenschaftlichen Personalrates zum Thema Dienstvereinbarung für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Weitere Informationen:
Europa-Universität Viadrina
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)335 - 5534 4515
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