Abteilung für Hochschulkommunikation
Medieninformation Nr. 84-2015
vom 8. Mai 2015
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung:
Dekanin der Europa-Universität Viadrina zur Vorsitzenden der Sachverständigenkommission ernannt
Prof. Dr. Eva Kocher, Dekanin der Juristischen Fakultät an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), ist zur Vorsitzenden der Sachverständigenkommission für den zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen worden. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Kinder, hat heute das zwölfköpfige Gremium bei seiner konstituierenden Sitzung beauftragt, ein Gutachten zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu erstellen.
Prof. Dr. Eva Kocher ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diskriminierungsschutz. Die Rechtswissenschaftlerin untersuchte unter anderem die Erwerbstätigkeit von Frauen und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
Die unabhängige Sachverständigenkommission erarbeitet ein Gutachten zur Gleichstellungspolitik und knüpft dabei an die Leitlinien des ersten Gleichstellungsberichtes an. Im Fokus stehen die Übergänge im Lebensverlauf, wie Berufseinstieg, berufliche Karriere und Familiengründung. Das Gutachten und die Stellungnahme des Bundesfamilienministeriums bilden den zweiten Gleichstellungsbericht, der Anfang 2017 vorliegen soll.
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