Abteilung für Hochschulkommunikation
Medieninformation Nr. 167-2017
vom 12. Juli 2017
Rolle des Arbeitsrechts für kollektives Handeln von Beschäftigten –
DFG fördert Forschungsprojekt der Viadrina mit 420.000 Euro
Mit rund 420.000 Euro für den Zeitraum von drei Jahren fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Forschungsvorhaben von Prof. Dr. Eva Kocher, Rechtswissenschaftlerin an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Unter dem Titel „Selbstermächtigung in verrechtlichten Verhältnissen. Zum Wandel vergeschlechtlichter Kollektive in Konflikten der Erwerbsarbeit“ untersucht die Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht, das kollektive Handeln von Beschäftigten in der Erwerbsarbeit, etwa als Betriebsräte und in Gewerkschaften. Die Juristin geht der Frage nach, wie sich das Arbeitsrecht auf Kollektivierungsprozesse, die Vorstellungen von Kollektivität und die Zusammensetzung von Kollektiven auswirkt, insbesondere in Hinblick auf die Bedeutung des Geschlechts.
Das Forschungsvorhaben ist eines von insgesamt sechs Teilprojekten, die von einer interdisziplinären Forschungsgruppe umgesetzt werden. Die Gruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität: Prozesse der Normierung, Kategorisierung und Solidarisierung“ beschäftigt sich mit unterschiedlichen Formen von Kollektivität, von losen sozialen Bewegungen über Hausgemeinschaften bis zu Vereinen und (politischen) Organisationen. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Soziologie, Rechtswissenschaften, Ethnologie, Kulturwissenschaften und Geschichte untersuchen die Praktiken solcher Vereinigungen. Im Fokus stehen dabei Geschlechternormen und -verhältnisse sowie die Bedeutung des Rechts.
Neben der Viadrina beteiligen sich die Humboldt-Universität Berlin, die Freie Universität Berlin, die Technische Universität Berlin und die Universität Potsdam an der Forschungsgruppe.
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