Abteilung für Hochschulkommunikation
Medieninformation Nr. 138-2021
vom 6. September 2021
Europa-Universität Viadrina trauert um Juristen Prof. Dr. Jan Hecker
Prof. Dr. Jan Hecker, außerplanmäßiger Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ist überraschend verstorben. Dies wurde am heutigen Montag, dem 6. September, bekannt. Der Dekan der Juristischen Fakultät der Viadrina, Prof. Dr. Ulrich Häde, erinnert in einem Nachruf an den Rechtswissenschaftler, der als außenpolitischer Berater der Bundesregierung tätig war und gerade sein Amt als deutscher Botschafter in China angetreten hatte:
„Kurz nach seinem Dienstantritt als deutscher Botschafter in China ist unser geschätzter Kollege Jan Hecker Anfang September 2021 für uns alle völlig überraschend verstorben. Mit ihm verlieren wir einen außergewöhnlichen politischen Beamten und zugleich einen hervorragenden Wissenschaftler.
Nach dem Jurastudium und der Promotion in Göttingen war Jan Hecker zunächst als Rechtsanwalt tätig. Seit 1999 arbeitete er in verschiedenen Positionen in der Bundesverwaltung. Zu seinen Stationen gehörten das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Verfassungsschutz. 2011 wurde er Richter am Bundesverwaltungsgericht. Üblicherweise ist die Berufung an ein oberstes Bundesgericht der Höhe- und nicht selten der Endpunkt einer Juristenkarriere. Jan Hecker wechselte aber 2015 wieder zurück in die Verwaltung. Er wurde zunächst Leiter des Koordinierungsstabes Flüchtlingspolitik im Bundeskanzleramt und war von 2017 bis 2021 als Leiter der Abteilung Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik außen- und sicherheitspolitischer Berater der Bundeskanzlerin.
Trotz dieses beeindruckenden Weges hat Jan Hecker die Verbindung zur Wissenschaft nie verloren. Seit 2000 lehrte er an der Europa-Universität, der Humboldt-Universität Berlin, der Freien Universität Berlin sowie an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin. Betreut von dem kürzlich verstorbenen Kollegen Franz-Joseph Peine habilitierte er sich 2005 an unserer Juristischen Fakultät. Seine Habilitationsschrift trug den Titel „Marktoptimierende Wirtschaftsaufsicht“. Dort setzte er sich mit öffentlich-rechtlichen Problemen staatlicher Wirtschaftsinterventionen zur Steigerung der Funktionsfähigkeit des Marktes auseinander. Auch danach publizierte er weiterhin zu juristischen Themen. Dazu gehörten zum Beispiel das EU-Fusionskontrollrecht, die Amtshaftung, das Ausländerrecht oder Verfassungsfragen der Nachrichtendienste. In dem von Kollegen der Frankfurter und der Potsdamer Fakultät herausgegebenen Studienbuch zum Landesrecht Brandenburg bearbeitete er in der zweiten Auflage das Kapitel zum Polizei- und Ordnungsrecht. Jan Hecker lehrte auch weiterhin in Frankfurt (Oder). In seinen Lehrveranstaltungen befasste er sich mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Staatsrecht.
2010 erfolgte seine Ernennung zum außerplanmäßigen Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). In den letzten Jahren hielt Jan Hecker immer wieder Seminare, in denen er aktuelle und praxisrelevante Themen wie etwa das Asylrecht, das Migrationsrecht und das Informationsfreiheitsrecht aufgriff. Zweimal war er außerdem als Referent zu ausländerrechtlichen Themen an den Ringvorlesungen des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union (fireu) beteiligt.
Im Bundeskanzleramt führte Jan Hecker seinen Professorentitel wohl gar nicht. Dennoch vergaß er die Viadrina nicht. Bei unserem letzten Telefongespräch vor einigen Wochen stand die Ausreise nach China bevor. Er erwähnte, dass es sicher Möglichkeiten geben werde, auch künftig entweder online oder bei Heimataufenthalten Lehrveranstaltungen zu halten. Dazu wird es nun leider nicht mehr kommen.
Wir trauern um einen freundlichen, höchst kompetenten und dennoch bescheidenen Kollegen. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und den drei Kindern. Wir werden Jan Hecker ein ehrendes Andenken bewahren.“
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