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Die Universität als
Partner für Unternehmen
aus der Region

Fördermöglichkeiten

Wir sensibilisieren Partner und initiieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen der Europa-Universität Viadrina und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Region. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und beschreiben Sie, wo Sie Unterstützung benötigen. Wir unterbreiten Ihnen gern einen Termin für ein erstes Informationsgespräch - auch bei Ihnen vor Ort.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte), die zu neuen marktreifen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktverwertungschancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM ist themen- und technologieoffen und hat verständliche, unbürokratische Antrags-, Durchführungs- und Abrechnungsverfahren. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus wird das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert.

ZIM-Broschüre

Des Weiteren können jederzeit auch ZIM-Kooperationsprojekte können mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) aus jedem Land durchgeführt werden. Für die deutschen Kooperationspartner gelten die Förderkonditionen des ZIM. Die beteiligten deutschen Unternehmen können einen um bis zu 10 % erhöhten Fördersatz erhalten.

Weitere Infos

Broschüre ZIM Internationale Kooperationen

Für das Innovationsförderprogramm INNO-KOM wird am 1. April 2017 der beliehene Projektträger EuroNorm GmbH seine Arbeit aufnehmen. Damit können Einrichtungen aus strukturschwachen Regionen in ganz Deutschland (GRW- Fördergebiete) Anträge auf Projektförderung oder Investitionszuschüsse für Forschungsinfrastruktur stellen. INNO-KOM leistet damit einen ersten wichtigen Beitrag zur Schaffung eines umfassenden und innovationsorientierten gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen, das spätestens nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 für alle regionalen Fördergebiete einheitliche Bedingungen festlegen wird.

Mit dem Start von INNO-KOM haben nun gemeinnützige Forschungseinrichtungen in West- und Ostdeutschland, also bspw. auch in Duisburg oder Bremen, die Möglichkeit, sich um Projektförderung zu bewerben. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag für den Forschungstransfer in kleine und mittlere Unternehmen der Region und sichern qualifizierte Arbeitsplätze dort, wo sie dringend benötigt werden. Das zeigen die guten Erfahrungen mit dem Förderinstrument in Ostdeutschland.

71 Millionen Euro für Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen

Im Programm INNO-KOM stehen für das laufende Jahr 71 Mio. Euro zur Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit strukturschwacher Regionen zur Verfügung, davon sind mindestens 65 Mio. Euro für die neuen Bundesländer vorgesehen. Eine Erhöhung der Fördermittel für die kommenden Jahre ist geplant.

Das technologieoffene Programm unterstützt die innovative Leistungsfähigkeit externer Industrieforschungseinrichtungen und stärkt damit nachhaltig die Innovationskraft der Wirtschaft. Gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen sind wichtige Forschungs- und Technologiepartner für den innovativen Mittelstand. Sie bieten anwendungsorientierte technische Lösungen für Unternehmen und sorgen insbesondere für den Forschungstransfer in kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Fördergebietskarte

weitere Infos

Mit dem Förderprogramm "Brandenburgischer Innovationsgutschein" unterstützt die ILB im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) Innovationsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), inklusive den Handwerksbetrieben.

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:

den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar),
den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar),
den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,
den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten
gewährt.

Das Brandenburg-Stipendium ist Teil des Förderprogramms „Brandenburger Innovationsfachkräfte“. Es unterstützt die Kooperation zwischen Studierenden und klein- oder mittelständischen Unternehmen (KMU) aus Brandenburg. Ziel ist die frühzeitige Gewinnung und Bindung von hochqualifizierten Nachwuchskräften, möglichst schon während des Studiums. Den KMU werden 75 % ihrer finanziellen Aufwendungen erstattet.

1. Werksstudierende im Rahmen eines betrieblichen Innovationsprojektes: Dieser Teil des Stipendium fördert die Teilzeitbeschäftigung von Werksstudierenden. Für die Dauer von 6-12 Monaten erhalten sie mindestens 840 EUR pro Monat für 20 Wochenstunden.

2. Die Förderung von Innovationsassistenten ist ein weiterer Teil des Förderprogramms. Es unterstützt die Einstellung von Absolventen für eine innovative Aufgabe im KMU. Die Förderung beträgt ca. 60 % des Arbeitnehmerbruttogehalts.

Das neue bundesweite Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung. Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung auf drei Feldern voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse.

Geförderte Unternehmen können zukünftig von autorisierten Beratungsunternehmen Expertise und Unterstützung bei der Digitalisierung einholen: von der Analyse bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. In der ersten Phase können sich interessierte Beratungsunternehmen über www.bmwi-go-digital.de für das Förderprogramm autorisieren. Nach erfolgter Autorisierung können in der zweiten Phase ab Herbst 2017 die Beratungsunternehmen Projektanträge für KMU und Handwerksbetriebe (unter 100 Beschäftigte) stellen.

Mehr Infos

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen ausdrücklich eingeschlossen.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Unternehmen:
KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung

Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg bzw. einer Forschungseinrichtung

Forschungseinrichtungen:
nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin/Brandenburg

Richtlinie

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