Pflichtpraktikumsbescheinigung
Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung für Ihren Praktikumsgeber können Sie vom Career Center erhalten, wenn in Ihrer Studienordnung ein Praktikum vorgeschrieben ist und noch kein Praktikum anerkannt wurde. Andernfalls können wir Ihnen eine Praktikumsempfehlung ausstellen. Wir können die Bescheinigung nur ausstellen, wenn Sie für den betreffenden Zeitraum an der Viadrina immatrikuliert und für das betreffende Semester zurückgemeldet sind.
Wir erstellen Praktikumsempfehlungen und Pflichtpraktikumsbescheinigungen auf Anfrage und für die Studiengänge, bei denen wir die Anerkennung der Praktika vornehmen. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail mit folgenden Angaben:
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Vorname, Name
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Matrikelnummer, Studiengang
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Name des Unternehmens und Zeitraum des geplanten Praktikums, sofern bekannt
Studierende der Wirtschafts- und Kulturwissenschaften sowie BA Recht und Politik senden die E-Mail an careercenter@europa-uni.de.
Studierende der Rechtswissenschaften und im BA Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht wenden sich bitte an
praktikum-rewi@europa-uni.de
Die Erstellung der Bescheinigung dauert ca. 1 Woche.