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Erasmus+ Auslandspraktikum

 

Erasmus+_engl ©anyaberkut, RossHelen, Mike Johnston, Getty Images via Canva.com

Das Erasmus+ Praktikum (SMP) ermöglicht Studierenden,  Absolvent*innen und eingeschriebenen Doktorand*innen Arbeitserfahrung im europäischen Ausland zu sammeln und dabei nicht nur fachbezogene Praxiskenntnisse zu erwerben sondern auch die eigenen sprachlichen, interkulturellen und soziale Kompetenzen zu erweitern.

Ein Auslandspraktikum verbindet Berufserfahrung mit umfassenden Einblicken in die Lebens- und Arbeitsweisen einer anderen Kultur. Es ermöglich die fachliche Anwendung einer Fremdsprache im beruflichen Kontext und ist nach wie vor ein Pluspunkt im Lebenslauf.

Erasmus+ soll in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.

Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren. (erasmusplus.de)

In die Förderung einbezogen sind Studierende in allen Studienzyklen, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die Studierenden können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich.

Studierenden der Europa-Universität Viadrina bietet das Programm

  • gesicherte Tätigkeit durch EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Unterstützung bei der Suche und Vorbereitung eines Auslandspraktikums
  • Finanzielle Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Nachweis des Praktikums (Diploma Supplement) bzw. akademische Anerkennung des Praktikums
  • Sprachförderung in der Arbeitssprache oder der Sprache des Gastlandes
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern

Website der EU-Kommission zu Erasmus+ sowie weitere Informationen zur Studierendenmobilität bei Erasmus+

Die Fördermittel werden in den Programmländern von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr. Er erteilt weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen:

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Anforderung an die Geförderten

  • Sie haben Ihr Erasmus-Budget von 12 Monaten im aktuellen Studienzyklus noch nicht „verbraucht“
  • Sie haben einen Praktikumsplatz, der die unten genannten Anforderungen erfüllt
  • Sie verfügen über gute Sprachkenntnisse in der geplanten Arbeitssprache
  • Sie absolvieren das Praktikum nicht im Land Ihres Hauptwohnsitzes. Internationale Studierende, die ein Praktikum in ihrem Heimatland absolvieren möchten, können nur gefördert werden, wenn Sie nachweisbar zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreements in Deutschland gemeldet sind.

  Anforderungen an das Praktikum

  • Das Praktikum wird in einem der folgenden Erasmus-Länder absolviert: die 27 EU-Mitgliedsstaaten (außer Deutschland) und ihre überseeischen Gebiete, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.
    Die Schweiz beteiligt sich nicht an Erasmus+, Fördermöglichkeit besteht über das Swiss-European Mobility Programme
    Praktika im Vereinigten Königreich können aktuell ebenfalls nicht gefördert werden.
  • Dauer

Long term Mobility: Das Praktikum dauert grundsätzlich mindestens 60 Tage (wobei der 31. eines Monats nicht zählt). Wir förden im aktuellen Projekt maximal 180 Tage.
Das Praktikum kann optional mit einer virtuellen Phase kombiniert werden (Blended Mobility). Beispiel: Sie arbeiten zunächst einen Monat im Home Office in Deutschland und gehen dann für zwei Monate ins Gastland und führen dort das bereits begonnen Praktikum fort. Die Förderung erhalten Sie nur für die Tage im Ausland.

Short Term Mobility: Wenn Sie aus persönlichen, familiären, gesundheitlichen oder studienbedingten Gründen nicht in der Lage sind, für mindestens 60 Tage ins Ausland zu gehen, können Sie einen kürzeren Aufenthalt im Gastland (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente kombinieren (Blended short term Mobility). Diese ist  in diesem Fall obligatorisch. Die Förderung erhalten Sie nur für die Tage im Ausland. Sie beträgt 70 EUR/Tag bis zum 14. Tag und 50 EUR/ Tag vom 15. bis 30. Tag. Doktorand*innen können auch ohne virtuelle Phase ein verkürztes Praktikum im Ausland absolvieren (5-30 Tage).

  • Das Praktikum wird in Vollzeit  (mindestens 30 Stunden/ Woche) absolviert und ist der Hauptzweck des Auslandsaufenthalts.
  • Das Praktikum ist sudienbezogen und kann in das Studium integriert werden (gilt nicht für Graduierte und Doktorand*innen). Idealerweise ist es in der Studienordnung vorgesehen (verpflichtend oder optional). Freiwillige studienbezogene Praktika können aber auch gefördert werden. Beachten Sie bei der Dauer des Praktikums also die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung.

 

Das Praktikum kann nicht gefördert werden wenn (Ausschlusskriterien):

  • Sie während des Praktikums nicht im Gastland wohnen
  • Sie weitere EU-Förderung erhalten, d.h. es darf keine Doppelförderung der EU geben.
  • die Praktikumsstelle eine EU-Institution, eine andere EU-Einrichtung einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe Liste), eine Einrichtung, die EU-Programme verwaltet (z.B. EU-Freiwilligendienste, DAAD) ist.
  • Bereits begonnene Praktika können nicht rückwirkend gefördert werden.

Fördersätze Erasmus+ Praktika (SMP), Programmjahr 2022/2023

Wir bedienen zur Zeit das Erasmus+ Projekt 2022. Es gelten die für dieses Projekt festgelegten Fördersätze und Regeln. Für die Berechnung der Fördersumme ist der erste und der letzte Tag bei der Praktikumsstelle relevant, wobei der 31. eines Monats nicht mitzählt. Praktikumsgehälter finden bei der Berechnung der Fördersumme keine Berücksichtigung. Die Fördersumme orientiert sich an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Auslandspraktikum über die Lebenshaltungskosten im Gastland. Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Praktikumsgeber, bei den jeweiligen Botschaften oder in den Länderinformationen des DAAD.

Im aktuellen Projekt fördern wir maximal 180 Tage.

Gruppe 1
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

750,00 EUR pro 30 Tage
Gruppe 2
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
690,00 EUR pro 30 Tage
Gruppe 3
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
640,00 EUR pro 30 Tage

Short Term Mobility
Für die (blendet) Short Term Mobility (5-30 Tage) gelten folgende Fördersätze:
Tag 1-14 70 EUR/ Tag, Tag 15-30 50 EUR/ Tag

 

Top-Ups

Grünes Reisen

Bei emmissonsarmer Anreise mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad usw. können Sie eine Pauschale von 50 EUR erhalten, sowie bis zu 4 zusätzliche Reisetage geltend machen (siehe Erklärung grünes Reisen unter Antragsunterlagen).

Teilnehmende mit geringeren Chancen/ Social To-Ups

Folgende Studierende können ein Social Top-Up in Höhe von 250,00 EUR pro Monat erhalten:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    ab GdB 20% oder einer chronischer Erkrankung (dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein) mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland.
  • Studierende mit Kind(ern)
    Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Top Up Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Erstakademiker/innen
    Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule (darunter fallen auch vergleichbare Abschlüsse an Berufsakademien und auch ausländische, nicht in Deutschland anerkannten Studienabschlüsse, siehe Internetportal Hochschulkompass sowie der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat).
  • Erwerbstätige Studierende
    Die Erwerbstätigkeit muss mind. 6 Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein und wird während des Auslandspraktikums nicht weiter geführt ( Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden). Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.  Während des Mindestzeitraumes der Ausübung (6 Monate) muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Detaillierte Beschreibung der Bedingungen

 

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Sie können den Antrag auf Förderung Ihres Praktikums durch Erasmus+ jederzeit aber spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn per E-Mail oder persönlich im Career Center einreichen. Kurzfristigere Anträge können nicht immer berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen

  • der ausgefüllte und unterschriebene Antragsbogen (bei Graduiertenpraktika können Sie die Angaben zur Pratikumsstelle zunächst weglassen)
  • Motivationsschreiben (1/2 bis max. 1 DIN A4 Seite auf Deutsch oder Englisch),
    Warum möchten Sie das Praktikum absolvieren? Wie ist der Bezug zu Ihrem Studium? Warum dieses Land?
  • Ihr Lebenslauf (deutsch oder englisch)
  • Bestätigung der Praktikumsstelle (Zusage, E-mail, Vertrag)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Ehrenwörtliche Erklärung zur emissionsarmen "grünen" An- und Abtreise, sofern relevant (bei Nicht-Einreichen gehen wir davon aus, dass Sie mit dem Flugzeug reisen)
  • Ehrenwörtliche Erklärung Social Top-Ups (siehe Infos unter Fördersätze), sofern relevant. bei Nicht-Einreichen gehen wir davon aus, dass Sie nicht berechtigt sind. 
  • Notenübersicht/ Ausdruck aus ViaCampus 
  • Sofern vorhanden Nachweis über die Kenntnisse der Arbeitssprache (Auszug aus Ihrem Studienbuch für Sprachkurse von den Seiten des Sprachenzentrums; ggf. weitere Zertifikate)
  •  internationale Studierende, die das Praktikum im Heimatland absolvieren: Nachweis, dass Sie während des Studiums ihren Hauptwohnsitz in Deutschland habe

Bei Fragen zu den Antragsunterlagen können Sie sich gerne an uns wenden. Auch unvollständige Anträge werden bearbeitet.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Wenn Ihre Bewerbung den Förderkriterien entspricht erhalten Sie von uns die Förderzusage zusammen mit den Erasmus+ Dokumenten/ Agreements sowie weiteren Informationen per E-Mail zugesandt.

Wenn Ihr geplantes Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+ gefördert wird, müssen zur Praktikumsbeginn das unterschriebene Grant Agreement und das Learning Agreement sowie ggf. Erklärungen zu Top-Ups vorliegen.

  • Bei dem Learning Agreement for Traineeships handelt es sich um einen Vertrag, der von Ihnen, dem Praktikumsgeber und dem für die Praktikumsanerkennung verantwortlichen Mitarbeitenden der Hochschule unterzeichnet wird. Die organisatorischen und inhaltlichen Aspekte des Praktikums, aber auch das Lernziel und die spätere Anerkennung durch die Hochschule werden darin festgelegt. Das Learning Agreement muss vor Beginn des Praktikums unterschrieben als Scan vorliegen. Sie sind aufgefordert, es mit den Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
  • Die Zuwendungsvereinbarung/ Grant Agreement regelt die finanzielle Förderung des Praktikums, sowie Ihre Rechte und Pflichten. Die Vereinbarung wird von Ihnen und der Hochschule unterschrieben und muss dem Career Center vor Praktikumsbeginn im Original vorliegen. Die Erasmus+ Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt: 80% vor Praktikumsbeginn bei Vorlage aller unterschriebener Dokumente und 20% nach Einreichen aller Nachweise und Berichte nach Beendigung des Praktikums. Das Grant Agreement kann erst nach Einreichen aller Antragsunterlagen eingereicht werden.

Sie erhalten zudem die Erasmus+ Studierendencharta, die die Rechte und Pflichten der an Erasmus+ teilnehmenden Studierenden benennt. Außerdem ist ein OLS-Sprachtest in der Arbeitssprache zu absolvieren (s.u.)

Auch während des Auslandspraktikums werden Sie durch das Career Center betreut. So können Sie sich jederzeit bei uns melden, wenn Sie Fragen oder Schwierigkeiten haben oder mit dem Praktikum unzufrieden sind.

Die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm Online Language Support (OLS) steht über die Plattform EU Academy für Studierende, die ein Erasmus+ Praktikum absolvieren zur Verfügung.

Sie können freiwillig einen OLS-Sprachtest und Kurs vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt online absolvieren und Ihre Kenntnisse in beliebig vielen Sprachen testen und so viele Kurse wie Sie mögen besuchen. Zurzeit steht die OLS Plattform in den meistgenutzten Sprachen zur Verfügung: EN, FR, DE, ES, IT. Diese wird sukzessive ausgeweitet!

Über folgenden Link können Sie direkt loslegen. Da das System nicht ganz selbsterklärend ist finden Sie hier eine Anleitung. Bei allen Fragen und technischen Schwierigkeiten steht das Help-Center der Europäischen Kommission zur Verfügung.

Unerlässlich ist, dass Sie sich vor Beginn des Praktikums um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Auslandskrankenversicherung

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen. Zwar sind Sie aufgrund Ihrer nationalen Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land geschützt, jedoch nur im Umfang eines gesetzlich Versicherten im jeweiligen Gastland. In vielen Fällen liegt die Versorgung und die Kostenübernahme im Zielland aber unter dem deutschen Standart. Vielfach müssen Sie die Kosten einer Behandlung zudem zunächst selber abdecken und können sich diese bis zu einem gewissen Umfang von Ihrer nationalen Krankenversicherung erstatten lassen. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Krankenversicherung ist demnach möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten und schließen Sie eine ergänzende Auslandskrankenversicherung ab, die auch den Pandemifall sowie notwendige Rücktransporte mit abdeckt.

Studierende, die ein freiwilliges bezahltes Praktikum im Ausland absolvieren müssen sich in der Regel im Gastland gesetzlich krankenversichern. Hier tritt die europäische Regel der Beitragspflicht im Gastland in Kraft.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Verpflichtend für alle Erasmus+ Praktikanten*innen ist der Nachweis, dass sie in der Freizeit und am Arbeitsplatz gegen Unfälle und Ihrerseits verursachte Schäden versichert sind (Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Sie haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern oder die Gruppenversicherung des DAAD zu nutzen. Diese bietet eine kombinierte Kranken- Unfall- und Haftpflichtversierung für Praktikant*innen (Tarif 720) und Graduierte im Auslandspraktikum (Tarif 726A) an.  Die Versicherungsstelle des DAAD berät Sie zu Ihren Fragen. Im Grant Agreement ist der Versicherungsschutz nachzuweisen.

Nach Ihrem Erasmus+ Praktikum sind folgende Nachweise und Berichte einzureichen:

  • Ein qualifiziertes Praktikumszeugnis oder das Traineeship Certificate der EU-Kommission, das Ihr Praktikum, dessen Dauer und die Tätigkeiten bestätigt
     
  • Ein kurzer Praktikumsbericht oder für die Anerkennung als Pflichtpraktikum das ausgefüllte Online-Formular des Career Centers, sofern die Anerkennung über das Career Center erfolgt.
     
  • Der ausgefüllte Participant Report der EU-Kommission (Online Fragebogen)
     

Ausführliche Informationen und die notwendigen Vorlagen erhalten Sie per E-Mail vor Beendigung Ihres Praktikums. Bitte reichen Sie die Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Praktikums bei uns ein.  Nur bei Vorlage der oben genannten Nachweise erfolgt die Zahlung der zweiten Stipendienrate.

Verlängerung des Erasmus+ Auslandspraktikums

Sie können die Verlängerung Ihres Erasmus+ Praktikums bis zu einem Monat vor Praktikumsende per E-Mail beantragen. Danach werden Sie und Ihr Praktikumsgeber aufgefordert, die neuen Daten des Praktikums in den Anhang zum Learning Agreement einzutragen und zu unterschreiben. Die Fördersumme wird entsprechend dem neuen Zeitraum ausgezahlt, allerdings nicht für mehr als 180 Tage.

Verkürzung/ Abbruch des Praktikums

Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie das Praktikum abbrechen oder verkürzen.

Wenn Sie Ihr Praktikum vorzeitig beenden möchten, reichen Sie bitte die von Ihnen und Ihrem Praktikumsgeber unterschriebenen  Ergänzung zum Learning Agreement mit der verkürzten Dauer ein. Wir berechnen dann die neue Fördersumme und fordern Sie ggf. auf, die zu viel gezahlte Förderung zurückzuzahlen.

Sollten Sie bei einem Abbruch aus persönlichen oder familiären Gründen die Mindestdauer von 60 Tagen nicht eingehalten haben, müssen Sie das gesamte bis dahin erhaltene Stipedium zurückerstatten. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie aufgrund einer ärtzlich bestätigten Krankheit, höherer Gewalt oder einer dringenden Empfehlung des Auswärtigen Amtes das Land verlassen müssen. 

Erasmus+ Praktikum mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Studierende bzw. Graduierte und Doktorand*innen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die zu finanziellem Mehrbedarf im Ausland führt erhalten im Rahmen der Erasmus+ Förderung einen zusätzlichen Top-up in Höhe von 250 EUR pro Monat.

Erasmus+ Praktikum mit Kindern

Studierende und Graduierte, die ihr(e) Kind(er) während der gesamten Mobilität mitnehmen, erhalten monatlich ein Top-up von 250 EUR. Paare können gefördert werden, jedoch darf es keine Doppelförderung des Kindes geben. Die Mitnahme des Kindes muss durch Reiseunterlagen oder Betreuungnachweise belegt werden. Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder.

 Realkostenzuschuss

Außerdem besteht für Studierende und für Personalmobilitäten mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder chronischen
Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland) und Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt antreten, die Möglichkeit, einen Antrag auf Realkostenzuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten einzureichen. Personen dieser Zielgruppe (fewer opportunities) erhalten darüber hinaus für bestimmte Mobilitätsformate Reisekosten oder haben die Möglichkeit, eine
vorbereitende Reise vorab zu beantragen und anzutreten. Bitte sprechen Sie uns an!