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Praktikumsanerkennung für Studierende der Juristischen Fakultät

Das Career Center führt die akademische Anerkennung der Pflichtpraktika für folgende Studiengänge im Auftrag des Prüfungsausschusses der Juristischen Fakultät durch:

Bachelor des deutschen Rechts

Für den Abschluss Bachelor des deutschen Rechts müssen Praktika im Gesamtumfang von 3 Monaten/ 13 Wochen (6 ECTS) im In- oder Ausland absolviert werden. Das Praktikum sollte höchstens bei drei unterschiedlichen Stellen abgeleistet werden, wobei es bei einer Stelle die Mindestdauer von 4 Wochen nicht unterschreiten darf. Der Ausbilder muss Volljurist sein. Details regeln die Praktikumsrichtlinien entsprechend PO 2012  und PO 2019 der Juristischen Fakultät sowie das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA).

Deutsch-Polnisches Jurastudium

Laut SPO vom 25.06.2021 sind für den Studiengang Magister des Rechts und den Master of Germand and Polish Law Praktika im Gesamtumfang von 240 Stunden (6 Woche Vollzeit) als Prüfungsleistung vorgesehen. Details regelt die Praktikumsrichtlinie. Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage des unten beschriebenen Anerekennungsverfahrens.

Bachelor Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht

Studierende des Studienganges Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht BA müssen 18 ECTS-Punkte bzw. 15 ECTS-Punkte durch Praktika oder die Teilnahme an Veranstaltungen zur Vermittlung von Softskills erlangen. 1 ECTS-Punkt entspricht einer Arbeitszeit von 30 Stunden. Weiteres regeln die Praktikumsrichtlinien des Studiengangs entsprechend FSO 2013 und SSO 2017 sowie SSO2020

Bachelor Recht und Politik (PO 2017)

Studierende des Studiengangs Recht und Politik BA müssen ein mindestens 4-wöchiges Vollzeitpraktikum im In- oder Ausland im Rahmen ihres Studiums absolvieren. Bis zur 12 Wochen (Vollzeit) können optional als Studienleistung eingebracht werden. Ausführliche Informationen enthält die Praktikumsrichtlinie des Studiengangs.

Bachelor Recht und Politik/Politik ud Recht (PO 2021)

Studierende des Studiengangs Recht und Politik/Politik und Recht BA müssen ein mindestens 4-wöchiges Vollzeitpraktikum im In- oder Ausland im Rahmen ihres Studiums absolvieren. Bis zur 12 Wochen (Vollzeit) können optional als Studienleistung eingebracht werden. Ausführliche Informationen enthält die Praktikumsrichtlinie des Studiengangs.
 
 
Anerkennungsverfahren

Die Anerkennung eines Praktikums als Pflichtpraktikum wird durch das Einreichen eines Praktikumsberichtes (Online-Formular und unterschriebene Papierversion) und einer Bestätigung des Praktikumsgebers (Zeugnis bzw. Bescheinigung über Ableistung eines Praktikums des GJPA (Download hier)) beantragt. Bitte informieren Sie sich hier über das Anerkennungsverfahren.