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Praktikumsanerkennung für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Uni_im_Winter_8558 ©Heide Fest

Das Career Center führt die Anerkennung der Pflichtpraktika in den Studiengängen IBWL BA und IBA BA mit dem Prüfungsausschuss der Fakultät durch.

Information zum Pflichtpraktikum im Studiengang Recht und Wirtschaft BA/ Wirtschaft und Recht BA.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Studierende der Studiengänge IBA BA und IBWL BA müssen 18 ECTS-Credits (PO 2017) bzw. 12 ECTS-Credits (PO 2021) durch Praktika oder die Teilnahme an Veranstaltungen zur Vermittlung von Softskills erlangen. 1 ECTS-Credit entspricht einer Arbeitszeit von 30 Stunden. Neben Praktika können auch Werkstudierenden-Tätigkeiten, sofern sie studienbezogen sind, anerkannt werden. Details finden Sie in den für diese Studiengänge geltenden Praktikumsrichtlinien:

 

Anerkennung beantragen

Die Anerkennung eines Praktikums oder einer Werkstudierenden-Tätigkeit als Pflichtpraktikum wird durch das Einreichen eines Praktikumsberichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und eines qualifizierten Arbeitszeugnisses beantragt. Arbeits-/Praktikanten-/Werkstudentenverträge reichen als Nachweis des Arbeitgebers nicht aus.

Detaillierte Beschreibung des Anerkennungsverfahrens

Zugang zum Online-Formular