Beauftragte

Übersicht der Beauftragten

Die Viadrina ist ein Ort, an dem sich Mitarbeitende und Studierende wohlfühlen und Ansprechpersonen für Ihre persönlichen Anliegen finden. Dafür stehen verschiedene Beauftragte zur Verfügung, die sich für die entsprechenden Belange von Studierenden und Mitarbeitenden einsetzen.

An der Viadrina sollen alle fair und respektvoll behandelt und vor Diskriminierung geschützt werden. An die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung können sich alle Studierende, Mitarbeitende, Lehrende und Gäste wenden, wenn sie an der Viadrina oder im Zusammenhang mit der Viadrina diskriminiert werden oder Konflikte erleben.

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Antikorruptionsbeauftragte (AKB) haben die Aufgabe, die Leitung der Universität und deren Bereiche (Dezernate etc.) in Fragen der Korruptionsbekämpfung zu beraten und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung durchzuführen. Dafür werden Risikoanalysen durchgeführt. Die Aufgabe ist es, Korruptionsanzeichen zu erkennen, zu bewerten und diesbezüglichen Hinweisen nachzugehen. Beschäftigte können auch ohne Einhaltung des Dienstweges (!) dem/der AKB Korruptionsfälle oder Verdachtsmomente melden. Auf Wunsch werden solche Hinweise selbstverständlich anonym behandelt.

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Gemäß dem Brandenburgischen Hochschulgesetz wirkt die Beauftragte bei der Organisation der Studienbedingungen nach den Bedürfnissen behinderter Mitglieder mit. Während die Schwerbehindertenvertretung und die Inklusionsbeauftragte vorrangig Ansprechpersonen für die Belange von Mitarbeiter*innen sind, konzentrieren sich die Tätigkeiten der Beauftragten für die Belange von Hochschul-Mitgliedern und -Angehörigen mit Behinderung auf den Themenbereich Studium bzw. Studierende mit Behinderung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

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Der Datenschutzbeauftragte ist der vom Dienstherrn bestellte unabhängige Beauftragte für die Belange des Schutzes personenbezogener Daten im Wirkungskreis der Viadrina. Er ist gem. § 39 DSGVO mit der Wahrnehmung der Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen hinsichtlich der Pflichten des Datenschutzes betraut. Weiterhin überwacht er den Schutz personenbezogener Daten und der Datenschutzstrukturen und Datensachbearbeitung des Dienstherren und berichtet direkt an den Dienstherren.

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Die Familienbeauftragte bietet individuelle Beratung für Studierende und Beschäftigte mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zu allen Fragen rund um die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie. Weitere Aufgaben des Familienbüros betreffen die Konzeption und Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen an der Viadrina und die Kommunikation mit Projektpartner*innen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Wir organisieren Workshops und Veranstaltungen und helfen bei der Vermittlung von Kinderbetreuung für Universitätsangehörige mit Familienaufgaben.

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Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt Studierende, Lehrende und Mitarbeitende aller Geschlechter, bspw. bei Benachteiligung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht oder geschlechtlicher Identität. Über Weiterbildungen, Unterstützung bei Gremienarbeit und Vernetzung fördert sie Frauen in Studium, Wissenschaft und Verwaltung. Sie wirkt auf die tatsächliche Gleichstellung aller Geschlechter in der Universität hin und arbeitet dabei mit einem intersektionalen Ansatz.

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Hinweisgeber*innen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Hinweisgeberschutz an der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) (BGBl. 2023, I, Nr. 140).

Geschützt werden Beschäftigte der SEUV (also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Hochschullehrer Professorinnen und Professoren), die Informationen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen ausgewählte Landes-, Bundes- oder europarechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Verstöße sowohl an eine externe Stelle als auch eine interne Stelle zu melden. Die Whistleblower sind frei in der Wahl der Meldestelle, sollten sich jedoch vorrangig an die interne Stelle wenden.

Externe Meldestellen werden beim Bundesamt für Justiz, bei der BaFin und beim Bundeskartellamt eingerichtet. Die Bundesländer können daneben eigene Meldestellen einrichten.

Die interne Meldestelle der SEUV wird bei der Kanzlei Wiedemann Rechtsanwälte, Ulmenstr. 17 in 15526 Bad Saarow mit Hilfe eines digitalen Hinweisgebersystems geführt.

Damit werden anonyme Hinweise von Beschäftigten der SEUV zu Missständen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit aufgefallen sind, ermöglicht. Der Hinweisgeber bleibt zu jedem Zeitpunkt vollständig anonym.

Wie funktioniert die Meldestelle?

Das Hinweisgebersystem steht für alle Beschäftigen der SEUV (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte) zur Verfügung. Wenn Beschäftigte Missstände wie z. B. unethisches Verhalten, Datenschutzmängel, Datenschutzverstöße, Diskriminierung, Belästigung, Bestechung, Korruption, Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug entdecken, können sie diese über den anonymen Meldekanal weitergeben:

Portal der internen Meldestelle

Bitte notieren Sie sich Ihre Fall-ID sowie das Passwort.

Die Möglichkeit anonymer Meldungen birgt die Gefahr, das andere Personen mit erstatteten Hinweisen grundlos und ungeprüft denunziert und damit in Misskredit gebracht werden. Derartige Hinweise verfolgen ausschließlich ein Eigeninteresse und zeigen weder interne Missstände auf noch ein rechtswidriges Verhalten im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Sie dürfen daher nicht über das Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Die Meldung erfolgt als sichere Zwei-Wege Kommunikation und das Hinweisgebersystem stellt sicher, dass alle Hinweisgeber*innen auf Wunsch anonym bleiben und gespeicherte Daten geschützt sind. Es können Beweismittel, Bilder und Dateien sowie Audiofiles sicher und anonym übertragen werden. Mit dem Absenden wird der Hinweis im System erfasst und ein eigenes Postfach für Sie als Hinweisgeber*in erzeugt. In der Folge erhalten Sie als Hinweisgeber*in eine Fall-ID sowie ein Passwort, das es Ihnen ermöglicht, jederzeit auf Ihr Postfach zuzugreifen und mit der internen Meldestelle in Kontakt zu treten. Die Zugangsdaten sind ausschließlich Ihnen bekannt. Bewahren Sie diese deshalb sorgfältig bis zum Abschluss der Bearbeitung Ihres Hinweises auf. Ein Zugriff Dritter auf Ihr Postfach ist ausgeschlossen.

Die Meldestelle wird per E-Mail über den Eingang des Hinweises informiert. Sie bestätigt den Eingang, bewertet und bearbeitet die eingehende Meldung und trifft individuell zum Fall passend geeignete Maßnahmen. Diese werden der/dem Hinweisgeber*in gesetzeskonform zurückgemeldet. Auch weitere Nachfragen und der Informationsaustausch sind anonymisiert. Beachten Sie dazu jedoch, dass Sie über eine Rückmeldung aus der Meldestelle nicht aktiv informiert werden können, weil im System von Ihnen auch keine Kontaktdaten hinterlegt werden. Sie müssen also selbst aktiv im System nachschauen, ob eine Rückmeldung für Sie vorliegt!

Es erfolgt zu jedem eingegangenen Hinweis eine Falldokumentation, die die vorgenommenen Maßnahmen dokumentiert und im System gespeichert ist. Alle Daten sind zu jedem Zeitpunkt strengstens geschützt. Niemand Unbefugtes kann von den Hinweisen Kenntnis erlangen. Die gespeicherten Meldungsdaten sind im Hinweisgebersystem Ende-zu-Ende verschlüsselt. Dies bedeutet, dass ausschließlich die/der Hinweisgeber*in und die Meldestelle Zugriff auf die Hinweise haben.

Hierzu werden Server mit Standort Deutschland bei einem ISO 27001 zertifizierten Hoster genutzt.

Das Hinweisgebersystem ist konform mit folgenden Richtlinien & Gesetzen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L1937 (EU-Whistleblowing Richtlinie 2019)

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html (Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG))

Globale Datenschutzgesetze inkl. DSGVO

Die Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Der/die Inklusionsbeauftragte ist somit Ansprechperson auf Arbeitgeberseite für schwerbehinderte Beschäftigte.

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Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind Vertrauenspersonen für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter*innen der Hochschule.

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Bis zur Wahl einer/eines neuen Umweltbeauftragten wenden Sie sich bitte bei Fragen oder wenn Sie für dieses Amt kandidieren wollen, an den Kanzler der Universität.

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