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Abreise - Auf Wiedersehen!

Auch die Abreise bedarf einiger Vorbereitungen! 

Diese Dokumente können auch für Austausch- und Gaststudierende wichtig sein, die nicht im Rahmen des Erasmus-Programmes an der Europa-Universität Viadrina waren.

  • Learning Agreement

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie das originale "Learning Agreement" mit allen erforderlichen Unterschriften bei Ihrer Heimatuniversität abgeben. Eine Kopie davon muss bei uns (AM 208) vorliegen.

  • Letter of Confirmation

Auf diesem Dokument bestätigen wir die Dauer Ihres Aufenthaltes an der Europa-Universität Viadrina. Normalerweise sollten Sie ein solches Formular von Ihrer Heimatuniversität haben (Bsp.: "Attestation de Présence", "Confirmation of Period of Stay", "Confirmation of Arrival and Departure"). Falls nicht, können wir Ihnen ein solches Dokument ausstellen.

  • Transcript of Records

Auf dem "Transcript of Records" werden Ihre Kurse und die erreichten Noten und ECTS Credits aufgelistet. Es wird erst dann von uns ausgestellt, wenn Sie uns alle Kurse und Noten mitgeteilt haben. Senden Sie uns dafür bitte per E-Mail an students-in@europa-uni.de die PDF-Datei mit den Noten Ihrer akademischen Kurse aus viaCampus. Sie finden sie unter
Mein Studium > Studienservice > Bescheide/ Bescheinigungen > Notenspiegel. Falls Sie Sprachkurse belegt haben, finden Sie den Ausdruck der Noten in viaCampus unter
Mein Studium > Leistungen > Notenspiegel über die Sprachausbildung. Dies senden Sie uns bitte ebenfalls zu.
Wenn Sie einen Kurs (oder mehrere Kurse) nicht bestanden haben und trotzdem möchten Sie, dass der in Ihr Transcript of Records aufgenommen wird, fügen Sie bitte auch einen Screenshot Ihrer viaCampus-Ergebnisse bei.

  • Student Report

Dieses Dokument füllen Sie nach Ihrer Rückkehr an Ihre Heimatuniversität aus.

  • Mietvertrag

  1. Kündigung
    Falls Ihr Mietvertrag nicht von vornherein für die Dauer Ihres Aufenthaltes befristet ist oder Sie früher abreisen wollen, müssen Sie diesen rechtzeitig beim Studentenwerk kündigen. Die Kündigung ist frühestens nach 3 Monaten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und gilt zum Monatsende des Folgemonats. Das bedeutet, um zum Ende eines Monats zu kündigen, muss die schriftliche Kündigung zum Ende des davor liegenden Monats erfolgen. Bei Fragen können Sie sich an das Studentenwerk wenden.

  2. Termin mit Hausmeister
    Außerdem müssen Sie die Wohnung vor Ihrer Abreise übergeben, d.h. Sie machen einen Termin mit dem Hausmeister. Bei diesem Termin überprüft der Hausmeister, ob Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume sauber und ohne Schäden sind. Das Ergebnis dieser Übergabe ist Grundlage für die Rückzahlung der Kaution, welche Sie zu Beginn Eures Aufenthaltes bezahlt haben.

  3. Rückzahlung der Kaution

    1. Gast- und Austauschstudierende aus Ländern mit SEPA / IBAN (BIC) - Zahlungsverkehr
      Das Geld wird per SEPA-Verfahren entweder auf das deutsche Bankkonto oder auf ein von Ihnen benanntes Konto im Heimatland überwiesen. Denken Sie also bitte rechtzeitig daran, das Studentenwerk zu informieren, auf welches Konto das Geld überwiesen werden soll.

    2. Gast- und Austauschstudierende aus Ländern ohne SEPA / IBAN (BIC) - Zahlungsverkehr
      Wegen der hohen Kosten bei Auslandsüberweisungen für Gast- und Austauschstudierende aus Ländern, die nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen, kann die Kaution auf Anfrage in bar ausgezahlt werden. Das Studentenwerk muss mindestens eine Woche im Voraus darüber informiert werden, dass Sie Ihre Kaution dort in bar abholen wollen.

  • Bankkonto

Haben Sie extra für Ihren Aufenthalt ein Bankkonto in Deutschland eingerichtet, sollten Sie daran denken dieses vor Ihrer Abreise kündigen.

  • Sonstige Verträge

Falls Sie weitere Verträge abgeschlossen haben, wie z.B.: Fitnesscenter, Handy, etc., müssen Sie auch diese rechtzeitig vor Ihrer Abreise kündigen.

  • Krankenversicherung

Haben Sie eine deutsche Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt abgeschlossen, können Sie diese nur mit der Exmatrikulationsbescheinigung kündigen. Es reicht meist aus diese Bescheinigung der Krankenkasse vorzulegen. In einigen Fällen wird auch die Vorlage eines Flug- oder Bahntickets verlangt.

Wie Sie diese Exmatrikulationsbescheinigung erhalten, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

  • Rathaus - Bürgerbüro (Abmeldung)

So wie Sie sich zu Beginn des Semesters im Bürgerbüro im Rathaus angemeldet haben, müssen Sie sich nun dort auch wieder abmelden. Diese Abmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Dazu gehen Sie bitte ca. eine Woche vor der Abreise persönlich zum Bürgerbüro im Rathaus und teilen dort das geplante Datum Ihrer Abreise mit. Dort bekommen Sie unmittelbar eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.

Es ist auch möglich, sich online beim Bürgerbüro abzumelden – füllen Sie bitte dazu dieses Formular aus und schicken Sie es an: buergeramt@frankfurt-oder.de. Es ist zusätzlich möglich, sich hier die auf Englisch übersetzte Version des Dokuments anzuschauen, bitte beachten Sie aber, dass die deutsche Version (ausgefüllt und unterschrieben) ans Bürgeramt geschickt werden muss.

  • Europa-Universität Viadrina (Exmatrikulation)

Am Ende Ihres Austauschsemesters (31.03. oder 30.09.) werden Sie automatisch von der Europa-Universität Viadrina exmatrikuliert. Falls für Sie eine frühere Exmatrikulation nötig ist, müssen Sie diese beantragen. Bitte exmatrikulieren Sie sich nicht, bevor Sie alle Prüfungen an der Europa-Universität Viadrina abgelegt haben!

  • Exmatrikulationsbescheinigung

  1. Antrag auf Exmatrikulation ausfüllen
    Zunächst müssen Sie den Antrag auf Exmatrikulation ausfüllen. Dabei ist es wichtig als Datum für die Exmatrikulation den Tag Ihrer Abreise aus Deutschland anzugeben.

  2. Antrag auf Exmatrikulation unterschreiben lassen
    Für diesen Antrag sind für Sie folgende Unterschriften erforderlich:

    1. Ihre eigene

    2. Bibliothek

  3. Exmatrikulationsbescheinigung
    Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation am Service Point im AM oder zu den Sprechstunden des Immatrikulationsamtes direkt dort abgeben. Am nächsten Tag steht Ihnen in viaCampus zu entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung, die Sie dort herunterladen und ausdrucken können.