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Akademische Mitarbeiter/innen

500_Jahre_Dokumentation11 ©Heide Fest

„Akademischen Mitarbeitern obliegen weisungsgebunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Hochschule wissenschaftliche Dienstleistungen, insbesondere in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung, nach Maßgabe ihrer Tätigkeitsbeschreibung. []“

- Auszug aus § 47 BbgHG

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