Akademische Mitarbeiter/innen
„Akademischen Mitarbeitern obliegen weisungsgebunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Hochschule wissenschaftliche Dienstleistungen, insbesondere in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung, nach Maßgabe ihrer Tätigkeitsbeschreibung. […]“
- Auszug aus § 47 BbgHG
Informationsmaterial
- Merkblatt zur Abrechnung von Promotionszeit auf die Befristungshöchstgrenzen von wiss. Mitarbeitern
- Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Positionspapier Einstufung in TvL 14
- Handreichung zur Beantragung
- Verfahren der Aufgabenübertragung nach Wertigkeit E14
Formulare
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