Erasmus+ Praktikum für Absolvent*innen
Auslandspraktika von Absolventen und Absolventinnen können ebenfalls gefördert werden. Es gelten die gleichen Förder- und Auswahlkriterien wie für studentische Erasmus+-Praktika. Allerdings brauchen Studierende, die das Praktikum nach Beendigung Ihres Studiums absolvieren möchten, zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Zusage des Praktikumsgebers (damit Sie Punkt 1 s.u. erfüllen können).
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Absolvent* innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung um die Teilnahme am Erasmus+-Programm noch eingeschrieben sein.
- Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienende beendet werden.
- Vor Beginn des Praktikums muss dem Career Center eine Exmatrikulationsbescheinigung bzw. ein Nachweis des Prüfungsamtes, das alle Studienleistungen erbracht wurden, vorliegen.