Praktikumsanerkennung für Studierende der Kulturwissenschaften
Das Career Center führt die Anerkennung für folgende Studiengänge der Kulturwissenschaftlichen Fakultät gemeinsam mit den jeweiligen Prüfungsausschüssen durch:
Bachelor-Studiengänge
|
Master-Studiengänge
|
Die Anerkennung von Praktika im MES und MuDiM sowie im ViaPACS erfolgt nicht durch das Career Center.
Wie erfolgt die Anerkennung meines Praktikums/ Werkstudentenstelle?
Die Anerkennung eines Praktikums/ einer Werkstudentenstelle o.ä. als Studienleistung wird durch das Einreichen eines Berichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und einer Bestätigung/ Zeugnis des Praktikumsgebers beantragt. Arbeits-/Praktikanten-/Werkstudentenverträge werden als Nachweis des Arbeitgebers nicht anerkannt. Bitte lesen Sie dazu die Informationen zum Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Woher weiß ich, ob eine Tätigkeit/ ein Praktikum als Studienleistung anerkannt wird?
Die Praktikumsrichtlinien der Fakultät regeln, welche Praktika anerkannt werden können und wieviele ECTS-Credits Sie jeweils erhalten.
Praktikumsrichtlinien der Kulturwissenschaftlichen Fakultät |
Praktikumsrichtlinie der Studiengänge Kulturwissenschaften BA und Interkulturelle Germanistik Praktikumsrichtlinie Cultural and Social Studies BA (deutsche Version) Praktikumsrichtlinie Recht und Politik BA PO 2017 (auslaufend zum 30.09.2024) Praktikumsrichtlinie Recht und Politik/Politik und Recht PO 2021 Praktikumsrichtlinie der Masterstudiengänge MASS, MEK, KGMOE, SMG, Literaturwissenschaften, GMT Praktikumsrichtlinie Master European Studies (Anerkennung über das Studiengangsbüro) |