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Erasmus+ Blended Short Term Mobilities

In der neuen Programmgeneration des Erasmus+ Programms (2021-2027) wurden die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte noch einmal stark erweitert.

Wenn Sie Student*in (BA / MA/ PhD) an der Viadrina sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Klassischer Erasmus+ Auslandsaufenthalt i.F.e. Langzeitmobilität mit einer Dauer von 2 – 12 Monaten (optional mit virtueller Phase).

  2. Kurzzeitmobilität mit einer Dauer von 5 – 30 Tagen (mit verpflichtender virtueller Phase); bspw. Teilnahme an einer Summer School im Ausland.

  3. Teilnahme an einem BIP (mit verpflichtender virtueller Phase).

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken, i.F.v. Kurzzeitmobilitäten.

Weitere Informationen zu Kurzzeitmobilitäten und das Angebot von Sommerschulen in 33 europäischen Ländern sind auf der Webseite „Europäischer Bildungsraum“ der Europäischen Kommission  zu finden.

Nähere Informationen zu den Erasmus+ Langzeitmobilitäten finden Sie hier.

Nähere Informationen zu den Erasmus+ Blended Intensive Programs (BIP) finden Sie hier.

Informationen zur Förderung von Praktika unter Erasmus+ erhalten Sie beim Career Center.

Wer kann gefördert werden?

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Studierende (BA/ MA/ PhD) der Viadrina gefördert werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufenthalte zu Studienzwecken an einer unserer Partneruniversitäten, für welche mind. 3 ECTS Leistungspunkte vergeben werden.

Anfragen bzgl. eines Aufenthaltes an einer anderen ausländischen Hochschule (die kein Partner von uns ist), richten Sie bitte an Maria Krug-Firstbrook. Hier nehmen wir eine Einzelfallprüfung vor.

Aktuell können an der Europa-Universität Viadrina grundsätzlich nur Aufenthalte in einem Erasmus+ Programmland gefördert werden.

In einigen Erasmus+ Partnerländern sind Aufenthalte im Rahmen von Erasmus+ KA107/171 möglich.

 

Dauer der Förderung

Für short-term Blended-Mobilitäten beträgt die Förderdauer mind. 5 und maximal 30 Tage.
Der physische Aufenthalt muss um eine verpflichtende virtuelle Komponente ergänzt werden.

Der Antrag auf Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann nur an der Viadrina gestellt werden. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist nicht möglich.

 

Bewerbungsfrist

Es gibt keine Bewerbungsfrist, wir vergeben die Mittel laufend. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit mind. 3-monatiger Vorlaufzeit.

Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.

Bei Mobilitäten zu Studienzwecken sind die entspr. Erasmus+ Dokumente auszufüllen.

Sie finden alle Dokumente in unserem Downloadbereich hier.

 

Vor der Abreise

Das Learning Agreement ist vor der Abreise von den Departmental Coordinators der Viadrina und der Gasthochschule unterschrieben werden.
Zudem muss das Grant Agreement vom Promovierenden ausgefüllt und unterschrieben werden.

Während des Auslandsaufenthaltes

Auf Grundlage des Grant Agreements erfolgt eine Auszahlung von bis zu 70% des zugewiesenen Mobilitätszuschusses. Um den Mobilitätszuschuss auszahlen zu können, sind die Kontoinformationen der/des Antragstellenden im Grant Agreement anzugeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gastuniversität bestätigt werden. Dazu muss das Letter of Confirmation von der Gastuniversität ausgefüllt und unterschrieben werden. Des Weiteren muss das Learning Agreement von der Gasthochschule unterschrieben werden.

Nach der Rückkehr

Innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Rückkehr müssen Sie folgende Unterlagen an der Viadrina abgeben:

  • Letter of Confirmation – im Original
  • Learning Agreement – als Kopie, wenn nicht im Original vorhanden

Wenn Leistungen an der Universität erbracht wurden:

  • Transcript of Records – in manchen Fällen schickt die Partnerhochschule das ToR direkt an uns. In diesem Fall, informieren wir Sie darüber.
  • Online participant report – Sie haben 30 Tage Zeit, den von der EU geforderten Online-Bericht auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet. Bitte prüfen Sie auch Ihre Spam-E-Mails.

Erst nach Eingang des Berichts sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie die restlichen 30% Ihrer Förderung. Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurückzufordern.

 

Für physische Kurzzeitmobilitäten bietet das Erasmus+ Programm finanzielle Unterstützung:

Mobilitätsdauer Wie viel?** Mögliche
Top ups**
Mögliche
Top ups**
Tag 5 - 14 der
physischen Mobilität
70 €/
Tag
Geringere Chancen*:
100 € einmalig
Nachhaltiges Reisen:
50 € + bis zu 4 zusätzliche
Tage einmalig
Tag 15 - 30 der
physischen Mobilität
50 €/
Tag
Geringere Chancen*:
100 € einmalig
Nachhaltiges Reisen:
50 € + bis zu 4 zusätzliche
Tage einmalig

Zudem kann ein Reisekostenzuschuss gezahlt werden, der sich nach Distanz zum Zielort richtet:

  • für Studierende mit geringeren Chancen*
  • bei Entsendung in Programm- bzw. Partnerland:

Distanz Wie viel?**
10 - 99 km 23 €
100 - 499 km 180 €
500 - 1999 km 275 €
2000 - 2999 km 360 €
3000 - 3999 km 530 €
4000 - 7999 km 820 €
ponad 8000 km 1500 €

* Definition DE: Teilnehmende mit einem GdB ab 20 und Studierende mit Kind.

** Alle Angaben ohne Gewähr.

Zu den blended short term mobilities zählen bspw. Summer Schools (mit virtueller Komponente).

Weitere Informationen zu Kurzzeitmobilitäten und das Angebot von Sommerschulen in 33 europäischen Ländern sind auf der Webseite „Europäischer Bildungsraum“ der Europäischen Kommission  zu finden.