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Doktorandenmobilität (PHD)

In der neuen Programmgeneration des Erasmus+ Programms (2021-2027) wurden die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte noch einmal stark erweitert.

Doktoranden haben seit 2021 je nach Status folgende Möglichkeiten ins Ausland zu gehen:

  1. Studierendenstatus
    Wenn Sie Student*in an der Viadrina sind, können Sie sich um Erasmus+ Förderung bewerben für:

    1. Langzeitmobilität mit einer Dauer von 2 – 12 Monaten (optional mit virtueller Phase)
    2. Kurzzeitmobilität mit einer Dauer von 5 – 30 Tagen (optional mit virtueller Phase)
    3. Teilnahme an einem BIP (mit verpflichtender virtueller Phase)

  2. Vertragsverhältnis mit entsendender Hochschule
    Wenn Sie Beschäftigte*r der Viadrina sind, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben für:

    1. Personalmobilität (optional mit virtueller Phase)
    2. Teilnahme an einem BIP (mit verpflichtender virtueller Phase)

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken, i.F.v. Langzeit- und Kurzzeitmobilitäten.

Nähere Informationen zu den Blended Intensive Programs (BIP) finden Sie hier.

Nähere Informationen zu Personalmobilität finden Sie hier.

Informationen zur Förderung von Praktika unter Erasmus+ erhalten Sie beim Career Center.

Wer kann gefördert werden?

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Promovierende der Viadrina gefördert werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufenthalte zu Studienzwecken an einer unserer Partneruniversitäten, für welche mind. 3 ECTS Leistungspunkte vergeben werden.

Anfragen bzgl. eines Aufenthaltes an einer anderen ausländischen Hochschule (die kein Partner von uns ist), richten Sie bitte an Maria Krug-Firstbrook. Wir prüfen hier im Einzelfall.

Aktuell können an der Europa-Universität Viadrina grundsätzlich nur Aufenthalte in einem Erasmus+ Programmland gefördert werden.

In einigen Partnerländern sind Aufenthalte im Rahmen von Erasmus+ KA107/171 möglich.

 

Dauer der Förderung

  • Bei Langzeitmobilitäten beträgt die Aufenthaltsdauer 2 – 12 Monate.
  • Bei Kurzzeitmobilitäten beträgt die Aufenthaltsdauer 5 – 30 Tage.
  • Darüber hinaus besteht für Doktorand*innen die Möglichkeit, jede Mobilität mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren.

Der Antrag auf Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann nur an der Viadrina gestellt werden. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist nicht möglich.

 

Bewerbungsfrist

1. Langzeitmobilitäten (2 - 12 Monate)

Wenn Sie regulär ein bis zwei Semester an einer unserer Partneruniversitäten verbringen möchten, bewerben Sie sich bitte im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens ab November eines Jahres für einen Auslandsaufenthalt ab dem darauffolgenden Wintersemester. Nähere Informationen zur Bewerbung, insbesondere die Bewerbungsfristen und Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf unseren Webseiten.

Wenn Sie außerhalb eines Semesters einen Aufenthalt (ab 2 Monate) an einer unserer Partneruniversitäten verbringen möchten, kontaktieren Sie bitte Maria Krug-Firstbrook mit mind. 3-monatiger Vorlaufzeit.

 

2. Kurzzeitmobilitäten (5 - 30 Tage)

Es gibt keine Bewerbungsfrist, wir vergeben die Mittel laufend. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit mind. 3-monatiger Vorlaufzeit.

Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.

Bei Mobilitäten zu Studienzwecken sind die entspr. Erasmus+ Dokumente auszufüllen.
Sie finden alle Dokumente in unserem Downloadbereich hier.

Vor der Abreise

Das Learning Agreement ist vor der Abreise von den Departmental Coordinators der Viadrina und der Gasthochschule unterschrieben werden.
Zudem muss das Grant Agreement vom Promovierenden ausgefüllt und unterschrieben werden.

 

Während des Auslandsaufenthaltes

Auf Grundlage des Grant Agreements erfolgt eine Auszahlung von bis zu 70% des zugewiesenen Mobilitätszuschusses. Um den Mobilitätszuschuss auszahlen zu können, sind die Kontoinformationen der/des Antragstellenden im Grant Agreement anzugeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gastuniversität bestätigt werden. Dazu muss das Letter of Confirmation von der Gastuniversität ausgefüllt und unterschrieben werden. Des Weiteren muss das Learning Agreement von der Gasthochschule unterschrieben werden.

Nach der Rückkehr

Innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Rückkehr müssen Sie folgende Unterlagen an der Viadrina abgeben:

  • Letter of Confirmation – im Original
  • Learning Agreement – als Kopie, wenn nicht im Original vorhanden

Wenn Leistungen an der Universität erbracht wurden:

  • Transcript of Records – in manchen Fällen schickt die Partnerhochschule das ToR direkt an uns. In diesem Fall, informieren wir Sie darüber.
  • Online participant report – Sie haben 30 Tage Zeit, den von der EU geforderten Online-Bericht auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet. Bitte prüfen Sie auch Ihre Spam-E-Mails.

Erst nach Eingang des Berichts sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie die restlichen 30% Ihrer Förderung. Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurückzufordern.

  1. Langzeitmobilitäten

    Die Föderraten für klassische Langzeit-Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken finden Sie hier.
    Die Erasmus+ Mobilitätszuschüsse sind in z.Z.t drei Ländergruppen aufgeteilt

  2. Kurzzeitmobiliäten

    Die Förderraten für Kurzzeit-Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken finden Sie hier.
    Die finanzielle Unterstützung für Kurzzeitmobilitäten wird tageweise berechnet.