Versicherung und Visum
Hier finden Sie nützliche Informationen bezüglich Versicherungen und Visa:
Da der Mobilitätszuschussgeber nicht für potentiell entstehende Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust und/oder Beschädigungen von Sachgegenständen im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell für die Dauer des Auslandslehraufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:
- Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland (auch im Todesfall),
- Unfallversicherung mit Auslandsschutz,
- Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz.
Bitte beachten Sie, dass Privatdozent/-innen und Lehrbeauftragte nicht über die Europa-Universität Viadrina versichert sind. Aus diesem Grund sollte eine Haft- oder Krankenversicherung vor Antritt eines Lehraufenthaltes im Ausland eigenständig abgeschlossen werden.
EU
EU-Bürger/-innen brauchen für den Aufenthalt im europäischen Ausland zwar kein Visum, in einigen Fällen sind jedoch Aufenthaltsformalitäten vor Ort zu beachten. Bitte beachten Sie, dass für diese Formalitäten oft Kosten entstehen. Informationen dazu erhalten Sie in der Regel von unseren Partneruniversitäten und der jeweiligen Auslandsvertretung des Gastlandes.
Nicht EU
Nicht-EU Bürger/-innen sollten beachten, dass Visa zum Teil in ihren jeweiligen Heimatländern beantragt werden müssen. Oft kann das Visum jedoch bei der entsprechenden Botschaft in Deutschland beantragt werden. Beachten Sie jedoch, dass die Antragsformalitäten zum Teil viel Zeit in Anspruch nehmen.