Erasmus+ Mobilität - Lehre im Ausland
Sie tauschen Lehrinhalte und -methoden aus, die zu einem Gewinn für Ihre Lehrtätigkeit an der Heimathochschule beitragen können. Darüber hinaus stärken Sie durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Partnerhochschule, ergänzen das Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Erfahrungsbericht
Einen Vorgeschmack auf einen Lehrauftrag im Ausland bietet der Bericht von Krzysztof Kolanowski, der zwei Wochen in Kaunas (Litauen), gelehrt hat.
Wer kann gefördert werden?
- Professoren/innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Viadrina
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Promovierende, die in der Lehre tätig sind
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen an der Viadrina
- Emeritierte Professor/-innen und pensionierte Lehrende
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen der Viadrina in Erasmus+ Programmländern. Dieses darf nicht das Land sein, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wenn Sie Interesse an einem Aufenhalt an einer Nicht-Partnerhochschule der Viadrina haben, ist dies nach Abschluss eines gesonderten Kooperationsvertrages ebenfalls möglich. Kontakieren Sie uns gern dazu!
Dauer der Förderung & Lehrtätigkeit
Gefördert werden mindestens zwei Tage und maximal zwei Monaten (60 Tage) - jeweils ohne Reisezeiten. Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens 8 Stunden pro Woche (5 Tage) oder kürzeren Aufenthalten.
Dauert die Mobilitätsmaßnahme länger als eine Woche, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage (8 Stunden &pide; 5 Tage x Anzahl der zusätzlichen Tage).
Bei „kombinierte Personalmobilität“ (Lehre und Fortbildung, Weiterentwicklung von pädagogischen und Curricula Gestaltungsfähigkeiten) kann eine Reduzierung des Lehrpensums um die Hälfte auf 4 Std./ pro Woche gewährt werden.
Der Antrag auf Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann nur an der Viadrina gestellt werden. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist nicht möglich.
Bewerbungsfrist
Es gibt keine Bewerbungsfrist, wir vergeben die Mittel laufend. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit 6-wöchiger Vorlaufzeit, diese ist jedoch keine Voraussetzung. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.
Förderunterlagen
Folgende Unterlagen sind nach einer Förderzusage einzureichen:
- Das Mobility Agreement for Teaching ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen und der Partneruniversität zusammen mit eine vorläufigen Kostenplanung für Aufenthalts- und Reisekosten (alles per E-Mail, Scan genügt).
- Dienstreiseantrag stellen, der von Ihrem Vorgesetzten genehmigt werden sollte.
- Das Grant Agreement füllen wir für Sie anhand des Mobility Agrements aus und senden es Ihnen per E-Mail zu. Wir brauchen ein Original ausgedruckt mit Ihrer Unterschrift zurrück, gern per Hauspost.
- Den Letter of Confirmation lassen Sie vor Ort bestätigen und leiten diesen im Original oder als Scan nach Rückkehr an uns zurück, gern per Hauspost.
- Zum EU-Onlinebericht erhalten nach der Mobilität einen Link direkt per E-Mail, füllen Sie diesen entsprechen aus.
Tagespauschalen
Die einheitlichen Tagessätze sind in vier Ländergruppen aufgeteilt und gelten bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:
Ländergruppe 1: 180 €/ Tag (bis 14. Tag der Mobilität, ab 15. bis 60. Tag 126€/Tag) |
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Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
Ländergruppe 2: 160 €/ Tag (bis 14. Tag der Mobilität, ab 15. bis 60. Tag 112€/Tag) |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Ländergruppen 3: 140€/ Tag (bis 14. Tag der Mobilität, ab 15. bis 60. Tag 98€/Tag) |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Für Dozent/-innen mit Behinderung können Sondermittel beantragt werden. Da Hochschulpersonal, das über ein Drittmittelprojekt finanziert wird, nicht besser gestellt sein sollte, als Personal, das aus Haushaltsmitteln finanziert wird, orientieren wir uns neben Ihrem Kostenplan für die Mobilität (Übernachtungs-, sowie An- und Abreisekosten), auch an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes. Zur Berechnung der Fördersätze behalten wir uns daher vor, Zero-Grant-Tage (Tage ohne Förderung/Tagespauschale) zu vergeben. Sollten Sie höhere Ausgaben haben und einen An- bzw. Abreisetag brauchen, können diesen beiden Tage zusätzlich gefördert werden. Eventuell entstehende Überschüsse, sollten Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
Reisekosten
Die Fahrtkostenpauschale berechnet sich in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese wird einheitlich mit einem Entfernungsrechner der EU-Kommission ermittelt.
Mit dem Projekt ab Juni 2017 besteht die Möglichkeit ein Top-Up für kostenintensive (Inlands-) Reisekosten aufgrund abgelegener Städte/Regionen entweder im Entsende- oder im aufnehmenden Land. Hierunter fallen z. B. Bergregionen, Inseln oder abgelegene Orte, die nur schwer zu erreichen sind, da sie über eine begrenzte Infrastruktur verfügen. Antragsberechtigt sind Reisekosten für innereuropäische Reiserouten, bei denen Reisekosten von über 225 Euro erwartet werden. Ein ergänzender Zuschuss für hohe Fahrtkosten im Inland kann nur dann erstattet werden, wenn nachweisbar ein ökonomisch günstigerer Reiseverlauf nicht möglich war. Für die Beantragung eines ergänzenden Zuschusses für hohe Fahrtkosten im Inland ist die Einreichung von Kostenvoranschlägen für die anfallenden Reisekosten notwendig.
10 km - 99km | 20 EUR |
100 km – 499 km | 180 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR |
ab 8.000 km | 1.500 EUR |
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Voraussetzungen bzw. Förderbedingungen beachten (s.o.)
- Mobility Agreement ausfüllen und von der Partneruniversität/Einrichtung bestätigen lassen und anschließend zusammen mit einem Kostenplan an Aleksandra Klecha schicken (per E-Mail als Scan reicht aus)
- Dienstreiseantrag stellen, der von Ihrem Vorgesetzten genehmigt werden sollte.
- Grant Agreement (dieses erhalten Sie vorausgefüllt von uns per E-Mail) prüfen und unterschreiben, dann per Hauspost im Original an Aleksandra Klecha senden
- Flug‐ und Unterkunft buchen
- Ggf. Zusatzversicherung abschließen (Anmerkung: Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sollte die Erasmus+ Mobilität im Rahmen einer bestätigten Dienstreise stattfinden, so greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter/-innen der Viadrina auch im Ausland)
- Nach Eingang des Grant Agreements erhalten Sie 70 Prozent Ihrer Förderung
Während des Auslandsaufenthaltes
- Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer und der gegebenen Unterrichtsstunden von der Gastuniversität unterschreiben lassen
- Ggf. Rechnungen, Tickets o.ä. für Ihre Einkommenssteuererklärung sammeln
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Letter of Confirmation im Original per Hauspost oder als Scan an Aleksandra Klecha senden
- EU-Onlinebericht (online participant report) ausfüllen, Sie erhalten den Link mit der Aufforderung per E‐Mail
- Nach Eingang des Letter of Confirmation und des EU-Onlineberichtes erhalten Sie die restlichen 30 Prozent der Förderung
- Ggf. bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren