Finanzierung & Kosten
Finanzierung
Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses 2024/25
Sie erhalten den Mobilitätszuschuss tagegenau pro Auslandssemester (ein Monat entspricht dabei 30 Tagen). Ausschlaggebend für die Berechnung der Raten ist das von der Partneruniversität bestätigte Datum auf dem "Letter of Stay" (Confirmation of Arrival and Departure) und die Vereinbarung im Grant Agreement.
Darüber hinaus gibt es Top Ups für Teilnehmende mit geringeren Chancen "Social Top Up" und für extra (grüne) Reisetage. Um die Top Ups zu erhalten, müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung abgeben.
Sie erhalten Ihre Erasmus+ Förderung in zwei Raten. Die erste Rate in Höhe von ca. 70% Ihres Zuschusses wird Ihnen innerhalb von ca. 2-4 Wochen nach Zusendung der Ankunftsbestätigung im Letter of Stay überwiesen. Eine zweite Rate wird Ihnen entsprechend ggf. ausgezahlt, wenn alle Erasmus+ Unterlagen vollständig vorliegen. Studierende Internationaler Doppelabschlussprogramme erhalten ihren Erasmus+ Mobilitätszuschuss in drei Raten. Die erste Rate für Studierende mit Doppelabschluss umfasst demnach ca. 30% des vollen Mobilitätszuschusses.
Ländergruppe | Zielland | Förderraten OHNE Social Top Up* | Förderraten MIT Social Top Up* |
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden. | 600 EUR / Monat 20 EUR / | 850 EUR / Monat 28,33 EUR /Tag |
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. | 540 EUR/ Monat 18 EUR / | 790 EUR / Monat 26,33 EUR /Tag |
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. | 540 EUR/ Monat 18 EUR / | 790 EUR / Monat 26,33 EUR /Tag |
Top Ups
(Grüne) Reisetage*: Bei Standardreisen können max. 2 zusätzliche Reisetage ODER bei "grünem" Reisen max. 6 zusätzliche Reisetage in Höhe des jeweiligen Tagessatzes der Ländergruppe gefördert werden.
Social Top Up**: 250 EUR / Monat
*Unter „grüne“ Reisetage sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise (über 50% der An- und Abreise) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden, z.B. Zug, Fahrgemeinschaft, Bus oder Fahrrad. Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden. Anspruchsberechtigt für die Tagespauschale für zusätzliche Reisetage sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.
**Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top Up Berechtigte):
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
ab GdB 20%, einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischer Erkrankung (dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein) mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland. - Studierende mit Kind(ern)
Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Top Up Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder. - Erstakademiker/innen
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule (darunter fallen auch vergleichbare Abschlüsse an Berufsakademien und auch ausländische, nicht in Deutschland anerkannten Studienabschlüsse, siehe Internetportal Hochschulkompass sowie der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat). - Erwerbstätige Studierende
Die Erwerbstätigkeit muss mind. 6 Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbungsschluss oder dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen. Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:
• Auslandsaufenthalt im WiSe: 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres
• Auslandsaufenthalt im SoSe: 1. Dezember des vorletzten Jahres bis 1. Januar des Auslandsjahres
Die Tätigkeit/en im Entsendeland wird/werden während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses 2023/24
Sie erhalten den Mobilitätszuschuss tagegenau pro Auslandssemester (ein Monat entspricht dabei 30 Tagen). Ausschlaggebend für die Berechnung der Raten ist das von der Partneruniversität bestätigte Datum auf dem "Letter of Stay" (Confirmation of Arrival and Departure) und die Vereinbarung im Grant Agreement.
Darüber hinaus gibt es Top Ups für Teilnehmende mit geringeren Chancen "Social Top Up" und für nachhaltiges Reisen "Green Travel". Um die Top ups zu erhalten, müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung abgeben.
Sie erhalten Ihre Erasmus+ Förderung in zwei Raten. Die erste Rate in Höhe von ca. 70% Ihres Zuschusses wird Ihnen innerhalb von ca. 2-4 Wochen nach Zusendung der Ankunftsbestätigung im Letter of Stay überwiesen. Eine zweite Rate wird Ihnen entsprechend ggf. ausgezahlt, wenn alle Erasmus+ Unterlagen vollständig vorliegen. Studierende Internationaler Doppelabschlussprogramme erhalten ihren Erasmus+ Mobilitätszuschuss in drei Raten. Die erste Rate für Studierende mit Doppelabschluss umfasst demnach ca. 30% des vollen Mobilitätszuschusses.
Gruppe | Zielland | Förderraten OHNE Social Top Up* | Förderraten MIT Social Top Up* |
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden (+ggf. Vereinigtes Königreich) | 600 EUR / Monat 20 EUR / | 850 EUR / Monat 28,33 EUR / |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 540 EUR / Monat 18 EUR / | 790 EUR / Monat 26,33 EUR / |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 490 EUR / Monat 16,33 EUR / | 740 EUR / Monat 24,66 EUR / |
Top Ups
Social Top Up**: 250 EUR / Monat
*Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise (über 50% der An- und Abreise) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden, z.B. Zug, Fahrgemeinschaft, Bus oder Fahrrad. Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden. Anspruchsberechtigt für die Tagespauschale für zusätzliche Reisetage sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.
**Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top Up Berechtigte):
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
ab GdB 20% oder einer chronischer Erkrankung (dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein) mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland. - Studierende mit Kind(ern)
Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Top Up Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder. - Erstakademiker/innen
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule (darunter fallen auch vergleichbare Abschlüsse an Berufsakademien und auch ausländische, nicht in Deutschland anerkannten Studienabschlüsse, siehe Internetportal Hochschulkompass sowie der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat). - Erwerbstätige Studierende
Die Erwerbstätigkeit muss mind. 6 Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbungsschluss oder dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen. Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:
• Auslandsaufenthalt im WiSe: 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres
• Auslandsaufenthalt im SoSe: 1. Dezember des vorletzten Jahres bis 1. Januar des Auslandsjahres
Die Tätigkeit/en im Entsendeland wird/werden während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses 2022/23
Sie erhalten den Mobilitätszuschuss tagegenau pro Auslandssemester (ein Monat entspricht dabei 30 Tagen). Ausschlaggebend für die Berechnung der Raten ist das von der Partneruniversität bestätigte Datum auf dem "Letter of Stay" (Confirmation of Arrival and Departure) und die Vereinbarung im Grant Agreement.Darüber hinaus gibt es Top Ups für Teilnehmende mit geringeren Chancen "Social Top Up" und für nachhaltiges Reisen "Green Travel". Um die Top ups zu erhalten, müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung abgeben.
Sie erhalten Ihre Erasmus+ Förderung in zwei Raten. Die erste Rate in Höhe von ca. 70% Ihres Zuschusses wird Ihnen innerhalb von ca. 2-4 Wochen nach Zusendung der Ankunftsbestätigung im Letter of Stay überwiesen. Eine zweite Rate wird Ihnen entsprechend ggf. ausgezahlt, wenn alle Erasmus+ Unterlagen vollständig vorliegen. Studierende Internationaler Doppelabschlussprogramme erhalten ihren Erasmus+ Mobilitätszuschuss in drei Raten. Die erste Rate für Studierende mit Doppelabschluss umfasst demnach ca. 30% des vollen Mobilitätszuschusses.
Gruppe | Zielland | Förderraten OHNE Social Top Up* | Förderraten MIT Social Top Up* |
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 EUR / Monat 20 EUR / | 850 EUR / Monat 28,33 EUR / |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 540 EUR / Monat 18 EUR / | 790 EUR / Monat 26,33 EUR / |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 490 EUR / Monat 16,33 EUR / | 740 EUR / Monat 24,66 EUR / |
Förderrate Vereinigtes Konigreich (bis Ende Mai 2023 gültig): 450 EUR /Monat bzw. 15 EUR /Tag, es sind keine Top Ups möglich.
Top Ups
- Green Travel*: 50 EUR einmalig (+ max. 4 zusätzliche Reisetage in Höhe des jeweiligen Tagessatzes der Ländergruppe)
- Social Top Up**: 250 EUR / Monat
*Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise (min. 50% der An- und Abreise) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden, z.B. Zug, Fahrgemeinschaft, Bus oder Fahrrad. Anspruchsberechtigt für die Tagespauschale für zusätzliche Reisetage sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- ab GdB 20% oder einer chronischer Erkrankung, die zu einem finanziellem Mehrbedarf im Ausland führt.
- Studierende mit Kind(ern)
- Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Top Up Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- Erstakademiker/innen
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss (einer FH/TH oder Universität, Berufsakademie oder über einen ausländischen, nicht in Deutschland anerkannten Studienabschluss).
- Erwerbstätige Studierende
- Die Erwerbstätigkeit muss mind. 6 Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein.
- Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbungsschluss oder dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen. Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:
- Auslandsaufenthalt im WiSe: 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres
- Auslandsaufenthalt im SoSe: 1. Dezember des Vorjahres bis 01. Januar des Auslandsjahres
Die Tätigkeit/en im Entsendeland wird/werden während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. Mögliche Nachweise: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, Arbeitsvertrag.
Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses 2021/22
Ländergruppe 1: 450 €/ Monat bzw. 15 € / Tag / ggf. 50 € Green Travel Top-up |
---|
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Norwegen, Schweden |
Ländergruppe 2: 390 €/ Monat bzw. 13 € / Tag / ggf. 50 € Green Travel Top-up |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Ländergruppen 3: 330 €/ Monat bzw. 11 € / Tag / ggf. 50 € Green Travel Top-up |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Nur für Studierende, die einen Austauschplatz an einer der Erasmus+ KA171 Partneruniversitäten erhalten haben.
- Gefördert werden können Auslandsaufenthalte bis zu 5 Monaten für Bachelor- und Master-Studierende sowie Promovierende aller Fakultäten.
- Die Förderung beträgt 700 EUR pro Monat. Hinzu kommt eine Reisekostenpauschale von 275 EUR, 360 EUR oder 820 EUR, abhängig von der Entfernung.
- Weitere Informationen erhalten Sie nach der Auswahl für eine der Partneruniversitäten.
- Für Bachelor- und Master-Studierende der Viadrina, die einen einsemestrigen Studienaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten außerhalb Europas absolvieren wollen; insbesondere für Studierende, die zum ersten Mal einen Auslandssemester antreten möchten oder ein Pflichtsemester im Ausland absolvieren müssen.
- Für Studierende in Master-Studiengängen, die einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas zur Anfertigung ihrer Abschlussarbeit absolvieren möchten.
- Studierende in Bachelor- und Master-Studiengängen, die ein in fachlichem Bezug zum Studium stehendes Praktikum im Nicht-EU-Ausland absolvieren wollen; nähere Infos dazu finden Sie auf den Seiten des Career Centers.
- Sie müssen nachweislich in einem Studiengang der Viadrina immatrikuliert sein, und das Ziel haben, hier einen Studienabschluss zu erreichen.
- Das PROMOS-Stipendium ist leistungsabhängig, deshalb können Sie nur mit einem Leistungsdurchschnitt, der besser als 2,5 - bei Juristen: besser als 9 Punkte - ist, gefördert werden.
- Die Stipendien zur Anfertigung von Abschlussarbeiten sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an einer Hochschule bestimmt. Die Bewerbung um ein solches Stipendium ist nur möglich, wenn die Vergabe der Abschlussarbeit bestätigt ist und die Zusage der betreuenden Person bzw. Kontaktperson im Ausland vorliegt.
- Sie müssen an der Partneruniversität mindestens 2 Kurse absolvieren, die für ECTS anerkannt werden.
- Über die Möglichkeiten, ein PROMOS-Stipendium mit anderen Stipendien zu kombinieren, informieren Sie sich bitte bei uns - Ansprechperson: Claudia Casiano.
- Für Studienaufenthalte ist ein monatliches Stipendium von i. d. R. 350 EUR vorgesehen; das Stipendium wird für max. 4 Monate gezahlt, auch wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert. Falls Sie bereits ein PROMOS Stipendium erhalten haben, können Sie maximal noch 2 Monate das Stipendium beziehen, da die maximale Gesamtförderdauer 6 Monate beträgt.
- Für Praktikumsaufenthalte ist ein monatliches Stipendium vorgesehen; das Stipendium wird für max. drei Monate gezahlt (auch wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert).
- Für die Aufenthalte zur Anfertigung von Master-Abschlussarbeiten ist die einmalige Zahlung einer Reisekostenpauschale vorgesehen, deren Höhe sich aus den Vorgaben des DAAD ergibt.
- Bewerbungsformular.
- Motivationsschreiben; bitte begründen Sie Ihre Motivation für Ihre Bewerbung auf ein PROMOS Stipendium.
- Zusage ausländischer Universität; nachreichbar.
- Sollten Sie Ihre Master-Abschlussarbeit im Ausland schreiben wollen, fügen Sie folgendes hinzu:
- eine Bestätigung der Vergabe der Abschlussarbeit,
- eine Zusage der betreuenden Person bzw. Kontaktperson im Ausland,
- ein Fachgutachten vom betreuenden Professor an der Viadrina,
- ein Zeitplan
- Aktueller Notenspiegel.
- Immatrikulationsbescheinigung.
- Sprachnachweis.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
- Ggf. Zuwendungsbescheide anderer Förderungen oder BAföG Bescheid.
- Bachelorzeugnis; gilt nur für Masterstudierende.
Im Laufe des Jahres werden mehrere Bewerbungsfristen an dieser Stelle aufgeführt. Die ausgeführte Bewerbung ist nur für das Sommersemester 2025. Die Bewerbungszeit liegt zwischen dem 06.11.2024 - 04.12.2024.
Zu Einzelheiten des PROMOS-Programms, können Sie sich gern an uns wenden - Ansprechperson: Claudia Casiano
Das Stipendium
Im Rahmen des Programms für "Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP)" sind Bachelor Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die ein Semester oder ein Jahr an der Pontificia Universidad Javeriana (PUJ) in Cali, Kolumbien, studieren möchten, berechtigt, sich auf ein Vollstipendium inkl. Reisekostenpauschale und Zuschuss zur Krankenversicherung zu bewerben.
Ausschreibung
Die aktuelle Ausschreibung.
Wichtig: Nur bis zum Wintersemester 2025 verfügbar.
Varianten
- 5 Monate im Sommersemester 2025; vom 01.01.2025 - 31.05.2025
Finanzierung
- Reisenkostenpauschale in Höhe von einmalig 1.325,00 Euro
- Montaliche Stipendienrate in Höhe von 1.150,00 Euro
- Monatliche Versicherungspauschale in Höhe von 35,00 Euro
Bewerbungsvoraussetzung
- Einschreibung im Bachelor des Studiengangs "International Business Administration" oder "Internationale Betriebswirtschaftslehre" mit mind. 4 abgeschlossene Fachsemester zum Zeitpunkt des Antretens des Auslandsaufenthalts.
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der spanischen Sprache auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
oder
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der Englischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Notenübersicht; Notendurchschnitt von mind. 2,5
- Sprachkenntnissnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung
Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig in einer PDF an outgoing@europa-uni.de zu.
Ansprechperson: Claudia Casiano
Das Stipendium
Im Rahmen des Programms für "Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss" sind Bachelor Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die ein Jahr an Universidad Católica de Córdoba, Argentinien, einen Doppelabschluss erwerben möchten, berechtigt, sich auf ein Vollstipendium inkl. Reisekostenpauschale und Zuschuss zur Krankenversicherung zu bewerben
Ausschreibung
Die aktuelle Ausschreibung.
Wichtig: Nur bis zum Wintersemester 2025 verfügbar.
Varianten
- 10 Monate im Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025 (März – Dezember 2025)
Finanzierung
- Reisekostenpauschale in Höhe von einmalig 1.875,00 Euro
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von 1.150,00 Euro
- Monatliche Versicherungspauschale in Höhe von 35,00 Euro
Bewerbungsvoraussetzungen
- Einschreibung im Bachelor des Studiengangs "International Business Administration" oder "Internationale Betriebswirtschaftslehre"
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der spanischen Sprache mind. auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Notenübersicht; Notendurchschnitt von mind. 2,5
- Nachweis über die Sprachkenntnisse
- Immatrikulationsbescheinigung
Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig in einer PDF an outgoing@europa-uni.de zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ansprechperson: Claudia Casiano
- Reisekostenpauschale einmalig 225 €, Krankenkassenzuschuss 35 €/monatl. (für max. 10 Monate), Aufenthaltspauschale 775 €/monatl. (für max. 10 Monate).
- Eingeschriebene/r Studierende/r des Master European Studies.
- min. 2 abgeschlossene Fachsemester zum Zeitpunkt der Ausreise.
- Englischkenntnisse auf B2.
- Nur für Studierende, die einen Austauschplatz innerhalb der GUS-Partnerschaften der Viadrina erhalten haben.
- Die Bewerbung für das Go East-Programm wird durch die Viadrina vorgenommen, Sie können sich nicht individuell dafür bewerben. Sie werden somit nach Zusage für eine Viadrina-Partneruniversität in den entsprechenden Ländern von uns direkt über die Möglichkeit des Stipendiums informiert. Vorraussetzung ist die Bewilligung unseres Antrages durch den DAAD.
- Das Stipendium gibt es maximal für 5 Monate und umfasst 350 EUR/Monat (Teilstipendium) in Höhe von 350 Euro/Monat; Tagesrate (im Folgemonat) bis 22 Tage 12 Euro. Hinzu kommt ein von der Zielregion abhängiger, einmaliger Reisekostenzuschuss.
Sie können sich auf dieses Stipendium bewerben, wenn Sie an eine der folgenden Universitäten gehen:
- Staatliche Geisteswissenschaftliche Universität in Moskau (RGGU)
- Staatliche Linguistische Universität Moskau
- Staatliche Universität St. Peterburg
- Föderalen Universität des Ural „Boris Jelzin“ in Jekaterinburg
- NEFU Yakutsk, North Eastern Federal University
- Staatliche Immanuel-Kant-Universität Kaliningrad
- FEFU Vladivostok, Far Eastern Federal University (voraussichtlich neu ab 2022)
- TSU Tibilisi, Georgien (voraussichtlich neu ab 2022)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Christin Reise: outgoing@europa-uni.de.
- Wann habe ich Anspruch auf BAföG für ein Auslandsstudium?
- Wo ist das für mich zuständige BAföG-Amt (je nach Land ist ein anderes BAföG-Amt zuständig)?
- Welche Termine sind einzuhalten?
- Wie wird der Auslandsaufenthalt auf die Gesamtförderdauer angerechnet?
- Welche Zuschläge kann ich zum BAföG bekommen?
Die Aufnahme eines "Bildungskredites" ist eine weitere Möglichkeit, Ihr Auslandsstudium zu finanzieren. Bildungskredite werden zu relativ günstigen Konditionen für die Finanzierung von Bildungsvorhaben angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.
Es gibt eine Vielzahl stipendiengebender Organisationen, Stiftungen usw., die Auslandsaufenthalte fördern. Jede dieser Organisationen hat ihr eigenes Bewerbungsverfahren und eigene Bewilligungsbedingungen. Dabei geht es vor allem nach fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung. Diese sind oft durch akademische Leistungsnachweise, Gutachten der Hochschullehrenden und die Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsaufenthaltes zu belegen. Hierbei müssen ebenfalls Fristen eingehalten werden, die zum Teil viel früher als das geplante Auslandsstudium liegen.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Die Termine für die Bewerbung um DAAD-Stipendien hängen von Stipendienart und vom Zielland ab. Bitte informieren Sie sich über die DAAD-Stipendien frühzeitig, da die Bewerbungsfristen sehr früh sind. Nähere Informationen finden Sie auf den Stipendienseiten des DAAD.
- Down Under Studienbeihilfe der Studienstiftung des Ranke-Heinemann Instituts: Zuschuss in Höhe von 10% zu den Studiengebühren für australische und neuseeländische Universitäten (nur für selbstorganisierte Auslandsaufenthalte).
- Eidam & Partner: Eidam & Partner vergeben Stipendien für Auslandsaufenthalte unabhängig vom Zielland an Master-Studierende.
- Europäische Stipendiendatenbank: Die Initiative für transparente Studienförderung (ItS) initiierte die europäische Stipendiendatenbank mit dem European Funding Guide.
- Fulbright-Kommission: Die Fulbright-Kommission vergibt Stipendien für Studienaufenthalte in den USA. Nicole Klück ist die Ansprechperson an der Viadrina und ist für die Bewerbung zuständig. Bitte informieren Sie sich laufend auf den Seiten der Fulbright-Kommission, es gibt immer wieder unterschiedliche Stipendien mit verschiedenen Fristen.
- GFPS e.V.: Die GFPS e.V. vergibt Stipendien an deutsche Studierende und Doktoranden, die Interesse an einem Semesteraufenthalt an einer polnischen oder tschechischen Universität bzw. einen Semestersprachkurs in Polen haben.
- GoEuro-Stipendium: GoEuro verlost zehn Stipendien im Wert von je 2.000€. Mehr Informationen finden Sie hier, oder auf der Website.
- Mawista Stipendium: Das Stipendium für Auslandsstudium mit Kind.
- Mystipendium: Auch auf der Webseite von mystipendium.de finden Sie umfangreiche Informationen zu Stipendienmöglichkeiten.
- National Scholarship Programe of the Slovak Republic: Auch auf der Webseite von scholarships.sk finden Sie umfangreiche Informationen zu Stipendienmöglichkeiten.
- Scholarships Times: Auf den Seiten von Scholarships Times finden Sie Infos zu internationalen Stipendien für Studierende in allen Bereichen sowie Doktoranten auf der ganzen Welt.
- Stiftungen: Auf den Seiten des Bundesverbands Deutscher Stiftungen finden Sie Informationen zur Förderung bei durch verschiedenen Stiftungen.
- Stipendiendatenbank: Auf den Seiten des ScholarshipPortal erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Stipendienprogrammen weltweit.
- Studienstiftung des Deutschen Volkes: Stipendienprogramm "Metropolen in Osteuropa".
- Study Advisory Scholarships: Stipendien für Studien- und Praktikumsaufenthalt im Ausland.
- StudyPortals Scholarship: Motivationsstipendium für Auslandsaufenthalte.
- Vacasol Global Engagement Scholarship: Fünf Stipendien in Höhe von jeweils 1.000 Euro in 2021 für einen Auslandsaufenthalt. Man kann sich ausschließlich online bewerben. Bewerber/Innen können sich hier informieren und den Antrag downloaden.
- Vollstipendien der Studienstiftung des Ranke-Heinemann Instituts: Die Förderung umfasst die Studiengebühren für ein Semester an australischen und neuseeländischen Universitäten. Gefördert werden sowohl Bachelor und Master Studierenden als auch Doktoranden. Bewerber, die durch das Ranke-Heinemann Institut betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu gewinnen.
- ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius: „Arnold Heidsieck Scholarships“ für ein- oder zweisemestrige Studienaufenthalte an US-Universitäten. Die Stipendien richten sich an BA-Studierende der Geisteswissenschaften, deren Studienschwerpunkt auf deutscher Kultur, Sprache, Geschichte, Musik oder Kunst liegen.
Kosten
Studiengebühren
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten der Viadrina absolvieren, müssen Sie normalerweise keine Studiengebühren bezahlen. Manchmal sind jedoch geringe administrative Kosten an der Partneruniversität zu tragen, z.B. für die Ausstellung des Studierendenausweises oder eine Pflichtmitgliedschaft in Studierendenorganisationen, mit der Sie Anspruch auf Vergünstigungen haben.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Auslandsstudium selbst organisieren, müssen Sie in den meisten Fällen Studiengebühren entrichten. Genaue Informationen über deren Höhe finden Sie meist direkt auf den Webseiten der ausländischen Universität, an der Sie sich bewerben möchten.
Lebenshaltungskosten
Auch wenn Lebenshaltungskosten nicht nur im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt anfallen, unterschätzen Sie insbesondere die folgenden Ausgaben im Ausland nicht:
- Eventuelle Behördenabgaben, Visa
- Anreise zum Studienort
- Zusatzkosten für viel Gepäck
- Unterkunft
- Gas, Strom, Internet, Telefon etc.
- Verpflegung
- wetterbedingte Kleidung
- Medikamente
- Fahrtkosten vor Ort
- Bankgebühren
- Freizeitveranstaltungen
Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig, gibt Ihnen aber eine ungefähre Vorstellung der möglichen Zusatzkosten. Informieren Sie sich rechtzeitig, d.h. schon vor der Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt, über die auf Sie zukommenden Ausgaben. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Lebenshaltungskosten in manchen Ländern (z. B. Großbritannien oder den USA, aber auch im skandinavischen Raum) höher sind als die vergleichbaren Kosten in Deutschland.
Informationen zu Lebenshaltungskosten finden Sie z.B.:
- auf den Webseiten der Partneruniversitäten
- bei den jeweiligen Botschaften
- in den Länderinformationen des DAAD
- in den Erfahrungsberichten ehemaliger Austauschstudierender.
Hinweis: Wenn Sie sich um ein Stipendium bewerben oder eines erhalten, informieren Sie sich in den Bewilligungsbedingungen, inwieweit Reisekosten zusätzlich übernommen werden oder das Stipendium in der bisherigen Form während Ihres Auslandsaufenthalts weitergezahlt werden kann.