Corona-Regelungen
"Corona-Regelungen"
Offener Brief zur Lage von Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mit Care-Aufgaben: Der WiPer hat gemeinsam mit der Familienbeauftragten, der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie dem Gesampersonalrat in einem offenen Brief an die Präsidentin am 12.01.21 auf die Situation wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen mit Care-Aufgaben hingewiesen und auf konkrete Entlastungsmaßnahmen hingewirkt. Am 20.01.21 beschloss das Präsidium die Einrichtung eines "Corona-Fonds für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeitende in der Qualifikation mit familiären Betreuungsaufgaben" aus dem Mittel für u. a. WHK-Unterstützung, Mentoring/Coaching oder Lektorat beantragt werden können. Den Präsidiumsbeschluss mit den Regelungen zur Beantragung finden Sie hier.
Verlängerung der Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen um 6 Monate: Das WissZeitVG wurde im Rahmen der sog. "Corona-Novelle" geändert und erlaubt nun eine um 6 Monate verlängerte Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die zwischen 01.03.20 und 30.09.20 ein Arbeitsverhältnis hatten (vgl. §7 Abs. 3 WissZeitVG). An der Viadrina hat das Präsidium beschlossen, von dieser Möglichkeit in der Regel Gebrauch zu machen. Die 'zusätzlichen' 6 Monate können bei Auslaufen des Arbeitsvertrages oder bei einer ohnehin anstehenden Vertragsverlängerung im Rahmen des normalen Antragsverfahrens geltend gemacht werden. Hierzu wurde der Antrag auf Einstellung/Vertragsverlängerung angepasst. Bei Fragen steht der WiPer gerne zur Verfügung!
Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 18. November beschlossen, dass über die Berücksichtigung von Corona-Verlängerungen für Mitarbeitende, die im Wintersemester 2020/21 nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG an der Viadrina beschäftigt und nicht beurlaubt waren/sind, in Einzelfallprüfung entschieden wird. Damit greift für die „Corona-Verlängerung“ für das Wintersemester 2020/21 ein anderes Verfahren als für das Sommersemester 2020. An der Einzelfallprüfung sind Ihr/e direkte/r Fachvorgesetzte/r und das Dekanat beteiligt. Wir möchten es Ihnen mit der Erklärung und Begründung Ihrer Verlängerung leichter machen und verweisen auf Gründe, die für die Inanspruchnahme der Corona-Novelle des WissZeitVG relevant sind:
1) Erhöhte Aufgaben in der Lehre
2) Eingeschränkte Möglichkeiten zur eigenen Forschung/ Profilbildung und Vernetzung
3) Übernahme zusätzlicher Aufgaben in der Administration
4) Eingeschränkte Qualifikationsmöglichkeiten durch zusätzliche Familien- und Pflegearbeit, Quarantäne u.Ä. (optional)
5) Sonstiges
1) Erhöhte Aufgaben in der Lehre
- Mussten Sie in der Folge des Lockdown „light“ oder dem gerade vollzogenen Wechsel zur Onlinelehre Ihre Lehrveranstaltung konzeptuell umstellen?
- Gab es einen Wechsel zwischen Präsenz- auf Onlinelehre, der nicht geplant und mit erhöhtem Arbeitsaufwand für Sie verbunden war?
- Hatten Sie einen deutlichen Mehraufwand durch die besondere Kommunikation mit den Studierenden bzw. der Beantwortung pandemiebedingter Fragen der Studierenden?
2) Eingeschränkte Möglichkeiten zur eigenen Forschung/ Profilbildung und Vernetzung
- Konnten Sie Ihren Arbeitsplan ihres Forschungs- bzw. Qualifikationsprojektes umsetzen oder ergaben sich spezifische Schwierigkeiten aus eingeschränkten Reisemöglichkeiten, eingeschränkten Arbeits- und Recherchemöglichkeiten (begrenzter Bibliothekszugang, den durch die Hochschulleitung angemahnten Verzicht auf Recherche- und Dienstreisen, verlängerte Fernleihzeiten, längere Wartezeiten für Archivrecherchen)u.a.?
- Konnten Sie wie geplant an wissenschaftlichen Konferenzen teilnehmen oder gab es keine/ eingeschränkte Möglichkeit zum wissenschaftlichen Austausch? Wurden in diesem Wintersemester (Oktober 2020 bis März 2021) wissenschaftliche Veranstaltungen abgesagt, die Sie mit Bezug auf Ihre eigene Forschung besuchen wollten?
- Konnten Sie an Workshops, die Sie für Ihre Qualifikationsarbeit besuchen wollten, pandemiebedingt nicht teilnehmen?
3) Übernahme zusätzlicher Aufgaben in der Administration
- War der Arbeitsaufwand im Hybridsemester 2020/21 für Sie aufgrund der Pandemieeinschränkungen höher als in den vorangegangenen Semestern?
- Hat sich der pandemiebedingte Mehraufwand zu Ungunsten der für die Qualifikation vorgesehenen Arbeitszeit (mind. 40% Ihrer Arbeitszeit) ausgewirkt?
4) Eingeschränkte Qualifikationsmöglichkeiten durch zusätzliche Familien- und Pflegearbeit, Quarantäne u.Ä. (optional)
- Waren Sie von Quarantäne betroffen oder waren Sie bzw. Angehörige, für deren Betreuung Sie verantwortlich sind, für längere Zeit krankgeschrieben?
- War die Betreuung Ihres/r Kindes/r in Schule und Kita wesentlich eingeschränkt?
- Haben Sie aus Rücksicht gegenüber vulnerablen Angehörigen auf Recherche- oder Konferenzreisen verzichtet?
5) Sonstiges
- Gab es pandemiebedingte Umstände, die hier nicht aufgelistet sind, Sie aber in Ihrer Qualifikation behinderten?