Postdocs und TV-L-14
Endlich kann der WiPer offiziell über das Positionspapier zur Höhergruppierung in die TV-L 14 informieren.
Das Positionspapier legt Kriterien fest, die von allen Antragstellern erfüllt sein müssen, um an der EUV einen Antrag auf Höhegruppierung von der TV-L 13 in die TV-L 14 stellen zu können. Ein weiteres Dokument der Hochschulleitung regelt das Verfahren zur Aufgabenübertragung (s.u.).
Das Positionspapier wurde von der Hochschulleitung erarbeitet und dem Personalrat zur Mitwirkung vorgelegt (§ 68 Abs. 3 PersVG), da der WiPer ein transparentes Verfahren gefordert hatte. Im Klartext heißt das, wir konnten unsere Meinung kund tun und haben auch erfolgreich Änderungen eingebracht, die zu Gunsten der potentiellen Antragsteller ausfallen. Allerdings waren wir nicht in der Mitbestimmung, d.h. wir hatten kein Durchsetzungsrecht, um auf bestimmten Änderungen zu bestehen. Schließlich muss jedoch ausdrücklich gesagt werden, dass die Zusammenarbeit der Hochschulleitung und des WiPer bei der Erarbeitung dieses Positionspapieres konstruktiv war.
Der Kriterienkatalog, der nun für alle einsehbar vorliegt, regelt alle an der EUV und von der Hochschulleitung vorgesehenen zwingenden und optionalen Kriterien, die zur Entscheidungsfindung, ob ein Antrag auf Höhergruppierung bewilligt wird oder nicht, herangezogen werden können/ müssen. Wichtig zu wissen ist, dass es im Falle eines negativen Bescheides immer einer schriftlichen, qualifizierten (also ausführlichen) Begründung bedarf, in der der/ dem Antragsteller*in mitgeteilt wird, warum ihr/ sein Antrag abgelehnt wurde.
Zusätzlich zum vorliegen der Voraussetzungen müssen Tätigkeiten mit Wertigkeit TV-L 14 übertragen werden. Das Verfahren der Höhergruppierung in die TV-L 14 schildert der das Papier der Hochschulleitung "Aufgabenübertragung nach Wertigkeit E14". Bei Verfahrensfragen und Statusabfragen sollen Sie sich an die zuständige Dekanin oder den zuständigen Dekan direkt wenden. Bei Fragen steht auch der WiPer natürlich als Ansprechpartner für Sie bereit!
Der Personalrat weiß, dass bereits Anträge in den vergangenen Monaten gestellt wurden. Diese Anträge entsprachen häufig nicht dem mittlerweile in Kraft getretenen Positionspapier. Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, raten wir zu einer Anpassung Ihres Antrages (siehe Positionspapier) und zur nochmaligen Antragstellung falls Sie die dort gelisteten Kriterien erfüllen.
Besonders Post-Docs an der WiWi- und ReWi-Fakultät haben häufig keine „eigenständige Lehre“ vorzuweisen, wie es das Positionspapier fordert. Im Gespräch mit der Hochschulleitung haben wir auf die fakultätsspezifischen Lehrvoraussetzung hingewiesen, woraufhin vereinbart wurde, dass die Fakultäten die selbständige Lehre auf Antrag ermöglichen sollen. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, bedarf es ebenfalls einer qualifizierten Begründung. D.h. sollten Sie dieses Kriterium noch nicht erfüllen, so können Sie einen Antrag auf Lehrbefugnis stellen und Ihren Antrag auf Höhergruppierung entsprechend nachbessern.