5 Schritte an die Viadrina - Dokumente & Formulare
⇒ Master Studiengänge
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:
Hochschulzugangsberechtigung (= HZB)
Voraussetzung für die Zulassung zu einem der Master Studiengänge ist grundsätzlich ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent). Dieser Abschluss muss zu einem in Deutschland erworbenen Studienabschluss äquivalent sein.
Bitte beachten Sie, dass die Äquivalenz eines ausländischen Studienabschlusses zu einem Deutschen Studienabschluss von Land zu Land verschieden sein kann. Das bedeutet, dass in manchen Fällen zusätzliche Erfordernisse (z.B. APS) vor der Bewerbung erfüllt sein müssen. Die die entsprechenden Nachweise sind zwingend einzureichen.
Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den für Sie geltenden Erfordernissen!
Bitte beachten Sie die "Länderinformationen" von uni-assist.
Erforderliche Dokumente und Formulare
Master Studiengänge "Digital Entrepreneurship" und "International Business Administration"
>> über uni-assist ! <<
Sie bewerben sich über uni-assist, d.h.
- Sie müssen dort die Online-Bewerbung ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen (s.u. ab Punkt 2) hochladen.
- Hier finden Sie allgemeine Informationen zu uni-assist.
Alle anderen Master Studiengänge:
>> an der Viadrina ! <<
- Online-Bewerbung / -Einschreibung
- Bewerbung bzw. Einschreibung zum 1. Fachsemester
- Die Bewerbung bzw. Einschreibung an der Viadrina erfolgt online in viaCampus!
- Bei der Online-Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang sind gegebenenfalls bestimmte Dokumente und/oder Formulare hochzuladen.
- Nach dem Absenden der Online-Bewerbung bzw. -Einschreibung wird eine PDF-Datei generiert.
- Seite 1 ist Ihr Antrag auf Zulassung bzw. Einschreibung. Diesen können Sie ausdrucken und persönlich per Hand unterschrieben oder mit einer digitalen Unterschrift versehen. Sie müssen diesen Antrag einreichen.
- Im Falle einer Einschreibung muss er zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreicht werden.
- Im Falle einer Bewerbung muss nur der Antrag eingereicht werden, da alle anderen erforderlichen Dokumente zuvor hochzuladen sind.
- Die Informationen auf Seite 2 und 3 sind für Ihre persönlichen Unterlagen bestimmt. Diese Seiten müssen nicht eingereicht werden
- Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 3: Bewerbungsprozess!
- Die Bewerbung bzw. Einschreibung an der Viadrina erfolgt online in viaCampus!
- Wichtig bei Einschreibung zum höheren Fachsemester
- Dafür benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung durch den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen dürfen. Der dafür erforderliche Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs zu finden.
- Juristische Fakultät,
- Kulturwissenschaftliche Fakultät,
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. - Reichen Sie diesen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester, persönlich per Hand unterschrieben, zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen ein.
- Beachten Sie!
Die Dokumente, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester erforderlich sind, müssen zum einen beim Prüfungsausschuss abgegeben werden. Reichen Sie eine Kopie dieser Unterlagen bitte zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung ein.
- Dafür benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung durch den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen dürfen. Der dafür erforderliche Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs zu finden.
- Bewerbung bzw. Einschreibung zum 1. Fachsemester
- alle vorhandenen Nachweise über bisheriges Studium / bisher erbrachte Leistungen
Wichtig!
Bitte fügen Sie alle Bildungsnachweise ab dem Sekundarschulabschluss bei, z.B. weitere Abschlusszeugnis(se), Notenübersicht(en) bisheriger Studienzeiten (= "transcript of records"), einschließlich der offiziell verwendeten Notenskala!
- Studien- / Hochschulabschluss - Zeugnis(se)
(mind. Bachelor oder Äquivalent)
- (amtlich beglaubigte) Kopie(n)
- d.h. amtlich beglaubigte Kopie(n) des/der originalen Zeugnis(se)!
Wir akzeptieren erforderliche Unterlagen zur Bewerbung auch ohne amtliche Beglaubigung, behalten uns jedoch vor, diese nachzufordern. Es muss jedoch immer ein Scan bzw. eine Kopie des Originaldokuments, d.h. in Originalsprache eingreicht werden! - Dieser Abschluss muss zu einem in Deutschland erworbenen Studienabschluss äquivalent sein. Bitte beachten Sie, dass die Äquivalenz eines ausländischen Studienabschlusses zu einem Deutschen Studienabschluss von Land zu Land verschieden sein kann (siehe oben).
- Erkundigen Sie sich gegebenenfalls nach den für Sie geltenden Erfordernisse.
- Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!
- d.h. amtlich beglaubigte Kopie(n) des/der originalen Zeugnis(se)!
- und beeidigte Übersetzung(en)
- Diese Übersetzung muss durch einen beeidigten Übersetzer (d.h. von einem Gericht autorisiert) ausgestellt werden!
- Es ist eine Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische erforderlich!
- Eine Übersetzung ist nicht erforderlich, wenn das Originaldokument von der zuständigen Instution (z.B.: Schule/Hochschule) in Englisch oder Deutsch ausgestellt wird. Das gilt auch für zweisprachige Versionen, d.h. in Originalsprache mit Übersetzung ins Englische oder Deutsche.
- Ihr Abschlusszeugnis ist noch nicht verfügbar?
Wenn Ihr Abschlusszeugnis aber noch nicht vorliegt, benötigen wir eine Bestätigung über Ihren bevorstehenden Hochschulabschluss. Die Voraussetzungen für eine solche Bestätigung finden Sie hier.
- (amtlich beglaubigte) Kopie(n)
- Transcript(s) of Records / Diploma Supplement(s)
- amtlich beglaubigte Kopie(n) & beeidigte Übersetzung(en)
- Einschließlich der offiziell verwendeten Notenskala!
- Zur amtlichen Beglaubigung bichten Sie bitte dei oben genannten Informationen bei Punkt 2.1.
- Zur Übersetzung beachten Sie bitte die oben genannten Informationen bei Punkt 2.1.
- Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!
- amtlich beglaubigte Kopie(n) & beeidigte Übersetzung(en)
- Studien- / Hochschulabschluss - Zeugnis(se)
- Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse
- Deutsch: für alle deutsch-sprachige Studiengänge
Bitte informieren Sie sich über anerkannte Tests und die entsprechenden Anforderungen.
Diese Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden!
Beachten Sie: - Ein Zertifikat ihrer aktuellen Deutschkenntnisse (mind. B2) ist als amtlich beglaubigte Kopie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Ein Zertifikat über die geforderten Deutschkenntnisse ist, im Falle der Zulassung zum Studium, spätestens zur Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorzulegen.
- Englisch und andere Sprachen:
Anerkannte Tests und Anforderungen unterscheiden sich je nach dem gewählten Master-Studiengang ebenso wie die Frist zur Einreichung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
- Deutsch: für alle deutsch-sprachige Studiengänge
- tabellarischer Lebenslauf
- eine Kopie Ihres Passes
- Erforderlich ist eine einfache, nicht beglaubigte Kopie.
- Es muss deutlich erkennbar sein: Ihr Name, Geburtsdatum/-ort sowie Ihre Unterschrift.
- im Falle einer Namensänderung
- Fügen Sie Nachweise über eventuelle Änderungen Ihres Namens in beglaubigter Kopie bei!
- Fügen Sie Nachweise über eventuelle Änderungen Ihres Namens in beglaubigter Kopie bei!
- zusätzliche Dokumente
- Bitte beachten Sie: Je nach Master Studiengang können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
- Bitte beachten Sie: Je nach Master Studiengang können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
- bei Bewerbungen über uni-assist
- Ein Einreichen des Nachweises über die Einzahlung des Bearbeitungsentgelts ist nur für bestimmte Zahlungsarten erforderlich. Informationen darzu finden Sie auf den Seiten von uni-assist.
- Ein Einreichen des Nachweises über die Einzahlung des Bearbeitungsentgelts ist nur für bestimmte Zahlungsarten erforderlich. Informationen darzu finden Sie auf den Seiten von uni-assist.
Was bedeutet "Amtliche Beglaubigung" / "Beeidigte Übersetzung"?
Bitte reichen Sie keine Originale ein!
Kopien müssen von einer Behörde amtlich beglaubigt und beeidigt übersetzt werden!
- Kommen Sie aus einem der EU-Länder, dann ist eine amtliche Beglaubigung der Unterlagen durch Notare, Schulen oder Hochschulen ist ausreichend.
- Außerhalb der Europäischen Union sind Kopien von einer deutschen konsularischen Vertretung oder einem dazu befugten Notar amtlich zu beglaubigen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!