Auslandsaufenthalt mit Behinderung
Wir bemühen uns, Studierenden mit Behinderung einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen zu ermöglichen. Wir beraten Sie gern bei der Wahl des Studienortes und unterstützen Sie bei der Vorbereitung, denn leider bieten nicht alle unsere Partneruniversitäten eine behindertengerechte Ausstattung.
Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung lässt sich in der Regel besser mit einem Studium im europäischen Ausland vereinbaren. Hier erhalten Sie einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss, der für besondere Bedürfnisse, z.B. in Form von behindertengerechten Wohnungen, Betreuungspersonen usw. aufgestockt werden kann. Dieser muss spätestens drei Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt beantragt werden, sprechen Sie uns einfach an!
Bitte beachten Sie, dass Sie generell für die Vorbereitung eines Auslandsemesters mit Behinderung mehr Zeit einplanen sollten.
Hinweis: Weitere Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks zu Studium und Behinderung.
Erasmus+ Förderung für Studierende mit Beeinträchtigung
Praxisbeispiele Sonderförderung
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Welche Erfahrungen Studierende vor und während ihres Erasmus-Aufenthaltes machen und welche zusätzlichen Herausforderungen sie eventuell bewältigen müssen lesen Sie auf der nachfolgenden Seite:
Ein Auslandsstudium trotz körperlicher Beeinträchtigung - geht das?
Ja, das geht - wie die Erfahrungsberichte dieser Studierenden zeigen.
Pauschale Förderung
Ab dem Projektjahr 2021 fördert der DAAD Studierende mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, jedoch müssen wir Bescheid wissen. Also sprechen Sie uns bitte direkt darauf an! Der monatliche Zuschuss beträgt pauschal 250€.
Langantrag
Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, einen Langantrag zu stellen, ebenfalls für Studierende mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, die maximale Fördersumme beträgt 15.000€ pro Semester und pro Mobilität. Die Antragssumme wird entsprechend Ihrer Bedürfnisse berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.
Hierbei können nur Mehrkosten berücksichtigt werden, die
- nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
- Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und geben Sie uns unbedingt persönlich Bescheid!
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden. Der DAAD prüft den Antrag und behält sich vor, die Antragssumme entsprechend zu kürzen.
Hier finden Sie die Informationen des DAAD bezüglich der Sonderförderung.