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Urlaubssemester

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Urlaubssemester während eines Auslandsaufenthaltes

Kann ich mich während meines Auslandsaufenthaltes an der Viadrina beurlauben lassen?

Ja, Sie können ein Urlaubssemester beantragen. Während eines Urlaubssemesters bleibt Ihr Studienplatz an der Viadrina erhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen an der Viadrina teilzunehmen.

Werden mir die im Ausland absolvierten Kurse nach Absprache trotz Urlaubssemester anerkannt?

Wenn Sie während des Auslandsstudiums beurlaubt waren und an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
oder Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht studieren, können die im Ausland erbrachten Leistungen nicht an der Viadrina anerkannt werden. Für Studierende aller anderen Studiengänge der Kulturwissenschaftlichen oder Juristischen Fakultät werden Leistungen trotz Urlaubssemester anerkannt.

Kann ich mich unabhängig vom Urlaubssemester vom Semesterticket befreien lassen?

Ja, egal welcher Fakultät Sie zugehören, wenn Sie mindestens 3-4 Monate zusammenhängend im Ausland sind, ist die Befreiung vom Semesterticket unabhängig von der Beurlaubung möglich!

Muss ich mich an der Viadrina zurückmelden, auch wenn ich ein Urlaubssemester beantrage?

Ja! Egal, ob Sie ein Urlaubssemester beantragen oder nicht: Sie müssen an der Viadrina immatrikuliert bleiben.

Kann ich das Urlaubssemester im Nachhinein zurückziehen?

Ja. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Kurse im Ausland absolvieren werden bzw. bestehen, ist dies eine Option. Sie können das Urlaubssemester dann vor dessen Ablauf zurückziehen. Über die Fristen informiert Sie das Immatrikulationsamt (meist ca. Monat vor Ende des Urlaubssemesters).

Wie befreie ich mich vom Semesterticket?

Die Befreiung vom Semesterticket ist mit und ohne Beurlaubung möglich:

    • Mit Beurlaubung:

Bitte reichen Sie während der Rückmeldefrist den Antrag auf Beurlaubung beim Immatrikulationsamt ein. Der Antrag muss von uns bestätigt werden. Kommen Sie dafür bitte in unsere Sprechstunde oder - falls Sie außerhalb der Sprechzeiten kommen - in das Büro unserer studentischen Hilfskräfte (AM 207). Anträge und Fristen für die Beurlaubung finden Sie auf der Webseite des Immatrikulationsamtes. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, sehen Sie im viaCampus den reduzierten Semesterbeitrag.

    •  Ohne Beurlaubung:

Bitte reichen Sie während der Rückmeldefrist, eine Bestätigung/ Nachweis über die Länge Ihres Auslandsaufenthaltes beim Immatrikulationsamt ein mit einem formlosen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, sehen Sie im viaCampus den reduzierten Semesterbeitrag.