Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Bachelorstudierende: müssen an der Viadrina immatrikuliert sein und vor dem Auslandsaufenthalt möglichst 2 Jahre ihres Studiums abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, im 5. und/oder 6. Semester ins Ausland zu gehen. Sie bewerben sich dafür ca. 1-1,5 Jahre im Voraus, also meist in Ihrem 3. Semester, wenn Sie Ihr Studium im WiSe begonnen haben oder im 2. Semester, wenn Sie es im SoSe begonnen haben.
Wichtiger Hinweis für alle Jura-Studierende (1.Staatsexamen): Wir raten davon ab, ein Auslandssemester vor Bestehen der Zwischenprüfung anzutreten.
Masterstudierende: müssen an der Viadrina immatrikuliert sein und vor dem Auslandsaufenthalt mindestens 1 Semester ihres Studiums abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, im 3. und/oder 4. Semester ins Ausland zu gehen. Sie bewerben sich dafür ca. 1-1,5 Jahre im Voraus, also möglicherweise gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz an der Viadrina, oder in Ihrem 1. Semester.
Bachelor-Studierende an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sollten mindestens 24 ECTS Credits zur Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt an der Viadrina erbracht haben. Studierende, die bisher keine 24 ECTS Credits nachweisen können, sollten sich erst auf die Restplätze bewerben, oder ihren Auslandsaufenthalt um ein Jahr, auf das 7. und/oder 8. Studiensemester, verschieben.
Um an unseren Partneruniversitäten zu studieren, müssen Sie die entsprechenden Sprachfähigkeiten besitzen. So verlangen manche Universitäten den Nachweis von Sprachkenntnissen auf B2 Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens, einen TOEFL oder IELTS. Hinweise diesbezüglich finden Sie direkt auf den Webseiten der ausländischen Universitäten und in unseren Listen der Partneruniversitäten.
Hinweise:
- Englischsprachige Kurse - finden Sie an sehr vielen unserer Partneruniversitäten, z.B. auch in Skandinavien oder in Ländern Mittel- und Südosteuropas.
- Nachweise über benötigte Sprachzertifikate - müssen Sie erst zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruniversität im notwenigen Niveau vorlegen. Um für einen Auslandsplatz im internen Bewerbungsverfahren der Viadrina nominiert zu werden, ist dies noch nicht in dem vorausgestezten Niveau notwendig. Wir behalten uns jedoch vor, die Zusage für einen Auslandsstudienplatz bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen unter Vorbehalt auszusprechen.
- Ablegen von Sprachtests - TOEFL-Test oder andere Sprachtests können nicht täglich abgelegt werden. Planen Sie genügend Zeit ein, um sich für einen Test vorzubereiten und sich bei den entsprechenden Institutionen für diesen anzumelden. Studierende, die Kenntnisse in einer Sprache besitzen, für die sie noch keinen Nachweis haben, können sich mit einem DAAD-Sprachzertifikat im Sprachenzentrum einstufen lassen. Für das English-, Spanisch- und Russisch-Lektorat gelten hierfür besondere Regelungen.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland um einiges höher ausfallen können als in Deutschland. (Beispiele: Miete für ein Zimmer in Paris oder London ca. 500-700 €, Lebenshaltungskosten in Singapur betragen monatlich ca. 1300 €). Hinzukommen evtl. Reise-, Visa- und zusätzliche Versicherungskosten. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Punkt Finanzierung auf unserer Webseite und auch in den Länderinformationen des DAAD.
Einige Partneruniversitäten setzen einen gewissen GPA (Grade Point Average) bzw. einen Mindestnotendurchschnitt voraus oder auch, dass Sie bereits eine bestimmte Anzahl an ECTS Punkten zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruni absolviert haben. Alle Besonderheiten haben wir in unseren Partnerunilisten aufgeführt und Sie finden diese auch direkt auf den Webseiten der Partneruniversitäten.