Covid-19 FAQ für Outgoings 2021/22 & 2022/23
Die Situation stellt uns alle vor neue Herausforderungen und Maßnahmen ändern sich schnell. Hier finden Sie ein von uns für Sie zusammengestelltes FAQ zu wichtigen Fragen bezüglich Ihrer Mobilität im akademischen Jahr 2021/22 & 2022/23. Die Regelungen gelten bis auf Wiederruf auch weiterhin.
Die Antworten werden von uns aktualisiert, sobald es zu Änderungen kommt. Wir informieren Sie im Einzelnen auch per E-Mail dazu.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen weiterhin telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und beraten Sie gerne. Sie können aber auch Termine zur persönlichen Absprache mit uns vereinbaren.
Hinweis:
Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Partneruni die aktuellen Bestimmungen zum Infektionsschutz. Manche Partneruniversitäten oder Länder gewähren nur vollständig geimpften Studierenden einen Zugang zum Campus bzw. zur Universität oder die Einreise. Informieren Sie sich unbedingt auf den Webseiten der Partnerunis und des Auswärtigen Amtes.
Die Partneruniversität oder wir informieren Sie dazu einzeln per E-Mail, sobald es Aktualisierungen gibt. Innerhalb Europas sind Auslandssemester in dem akademischen Jahr 2021/22 zumeist weiterhin geplant. Dabei ist die Lehre in Präsenz, online oder in hybrider Form möglich. Nur wenige Partnerunis haben bereits mitgeteilt, dass die Semester nicht vor Ort stattfinden können. Darunter größtenteils (wenige) Partnerunis außerhalb Europas.
Auf folgender Webseite haben viele Universitäten eingetragen, ob Austauschstudierende angenommen werden und in welcher Form die Lehre stattfindet: covid.uni-foundation.eu
(Stand: 03.02.2022)
Zumeist sind Verschiebungen im selben akademischen Jahr, also vom WiSe 2021/22 auf das SoSe 2022 möglich. Je früher Sie Bescheid geben, desto besser für die Planung. Unter den aktuellen Umständen werden aber auch kurzfristige Entscheidungen berücksichtigt. Die meisten Unis haben Verständnis für spontane Änderungen, einige lassen dies jedoch nur eingeschränkt zu.
Verschiebungen in das nächste akademische Jahr, sprich in das WiSe 2022/23 oder SoSe 2023 sind nicht möglich.
(Stand: 03.02.2022)
Auch ein virtueller Auslandsaufenthalt, also ein Austausch in dem Sie reine Online-Kurse an der Partneruniversität absolvieren, kann durch Erasmus+ finanziell gefördert werden, jedoch nur, wenn Sie sich dabei im Gastland, also im Land der Partneruni, befinden. Das beinhaltet auch Quarantänezeiten, die Sie nach der Einreise ins Gastland unmittelbar wahrnehmen. Bleiben Sie jedoch in Ihrem Heimatland (in Deutschland oder woanders), wird kein Zuschuss gewährt, da keine auslandsbedingten Mehrkosten anfallen. Quarantänezeit, die Sie nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland antreten, wird nicht gefördert.
Austausche mit Kursen in Präsenz oder hybrider Form (online und Präsenz) sind auch förderfähig, solange Sie im Gastland sind. Wenn Sie zunächst aus Ihrem Heimatland an Online-Kursen teilnehmen und später ins Gastland ausreisen, sobald Präsenz- oder Hybride Kurse möglich sind, werden Sie nur für die Zeit im Gastland Erasmus+ Gelder erhalten.
Wenn Sie zu Beginn im Ausland in Präsenz/Hybrider Form studieren und Ihren Aufenthalt im Gastland Aufgrund der Pandemie vorzeitig abbrechen, können Sie auch nach Rückkehr in Ihr Heimatland weiterhin finanzielle Erasmus+ Förderung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ausgaben haben, die direkt und ausschließlich mit dem Erasmus-Aufenthalt in diesem Land verbunden sind (z. Bsp. Miete, Strom, Zeitkarten ÖPNV) und/oder an reinen online Kursen der Partneruni teilnehmen.
Zusammengefasst:
- Sie bleiben in Ihrem Heimatland und nehmen nur an Online-Kursen teil = Keine Förderung.
- Sie sind im Gastland und nehmen an Online- oder Präsenzkursen teil = Volle Förderung (inklusive der eventuellen Quarantänezeit zu Beginn des Auslandsaufenthaltes).
- Sie starten online im Heimatland und gehen sobald möglich ins Gastland, um an Präsenz- oder Hybriden Kursen teilzunehmen = Förderung ab dem Zeitpunkt in dem Sie im Gastland sind.
- Sie starten im Gastland in Präsenz/Hybrider/Online Form und brechen ab aufgrund der Pandemie, Sie müssen aber weiterhin im Ausland Kosten tragen und/oder an an reinen online Kursen der Partneruni teilnehmen = Volle Förderung (inklusive der eventuellen Quarantänezeit zu Beginn des Auslandsaufenthaltes).
Weiterhin gilt, dass Erasmus+ Gelder nur für die Zeiträume gezahlt werden, die im Letter of Stay von der Partneruniversität bestätigt werden. Bitte lassen Sie sich auch ggf. Quarantänezeit im Letter of Stay bestätigen. Die Fördersätze finden Sie auf unserer Finanzierungs-Webseite unter dem Punkt ERASMUS+ Mobilitätszuschuss.
Darüber hinaus können Sie zusätzlich Erasmus+ Gelder erhalten für den Zeitraum, den Sie aufgrund der Pandemie im Ausland verbringen mussten und der über die ursprüngliche Planung hinausgeht. Dies gilt, wenn Sie planen, ihre Mobilität wiederaufzunehmen, sobald die Partneruni wieder "einsatzbereit" ist und Sie in der Zwischenzeit das online Angebot der Partneruni nutzen und/oder Sie aufgrund von Reisebeschränkungen durch nationale Behörden zum Aufenthalt im Ausland gezwungen sind.
Sollten Sie zusätzliche hohe Reisekosten haben, da Sie aufgrund der Pandemie die Mobilität physisch abbrechen mussten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen dann in jedem Einzelfall die Möglichkeit einer Abrechnung der angefallenen Kosten. Dafür müssten Sie einen Nachweis oder eine Eidesstattliche Erklärung erbringen, dass bei der Beförderungsgesellschaft (Fluggesellschaft, Reisebüro usw.) oder bei einer Versicherungsgesellschaft eine Rückerstattung oder eine Änderung des Flugplans individuell beantragt aber abgelehnt wurde. Darüber hinaus benötigen wir Belege für die zusätzlich geltend gemachten Reisekosten.
(Stand: 03.02.2022)
Ja, auch unabhängig davon, ob Sie sich für die Teilnahme am Online-Programm im Heimat- oder Gastland befinden. Hierbei gilt aber natürlich trotzdem: Bitte alle Kurse im Vorhinein absprechen mit den zuständigen Koordinator/innen.
(Stand: 03.02.2022)
Sollten Sie sich dazu entscheiden, ein Flug- oder andere Reisetickets zu buchen, empfehlen wir falls möglich, erstattbare Tickets und/oder eine Reiseversicherung zu wählen, die im Falle einer Stornierung oder bei Nichtantritt greift.
Bevor Sie einen Mietvertrag o.ä. für Ihre Unterkunft unterschreiben, machen Sie sich auch dabei vorher unbedingt mit den Stornierungsbedingungen vertraut. Bitte überdenken Sie auch jegliche finanziellen Verpflichtungen, die Sie für Ihren Auslandsaufenthalt eingehen und die Sie eventuell nicht rückgängig machen können.
(Stand: 03.02.2022)
Generell ist eine Einreise zu Studienzwecken meist möglich. Bitte beachten und halten Sie sich an die Maßnahmen und Empfehlungen der örtlichen Behörden und die nationalen Einreisebestimmungen. Überprüfen Sie dazu die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Besonders Studierende, die ein Visum benötigen, sollten dieses frühzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit unter den aktuellen Umständen weiterhin deutlich länger dauern kann. Vor Abreise in Ihrem Auslandsaufenthalt, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, sich auch in der Elefand-Liste einzutragen, wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
(Stand: 03.02.2022)
Das kommt auf die Regelungen im Gastland an. Vereinzelt bitten Partnerunis um eine freiwillige Selbstquarantäne. Einige lassen nur vollständig geimpfte Studierende auf den Campus. Auch hierzu werden Sie Informationen direkt von den dortigen Kollegen/innen erhalten. Wir bitten Sie jedoch auch um eigene Recherche vor Ihrer Ausreise und entsprechende Einplanung möglicher Quarantänezeiten vor Studienbeginn im Ausland.
Quarantäne, die Sie nach der Einreise ins Gastland zur Mobilitätsphase unmittelbar wahrnehmen, können über Erasmus+ gefördert werden; Quarantänezeiten nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland jedoch nicht (siehe Frage 3).
(Stand: 03.02.2022)
Ja, aber nur, wenn Sie kein Urlaubssemester nehmen.
(Stand: 03.02.2022)
Studierende die zum SoSe 2022 ins Ausland gehen, warten mit dem Einreichen der Dokumente bitte bis Sie von uns mit den neuen EU-Vorlagen kontaktiert werden.
Generell akzeptieren wir alle Unterlagen bis auf das Grant Agreement per E-Mail. Das Grant Agreement schicken Sie am besten postalisch oder bringen es in unseren Büros vorbei.
Für alle WiWis: Bitte senden Sie uns das Grant Agreement jedoch erst postalisch zu, nachdem wir Ihnen per E-Mail bestätigt haben, dass es korrekt ausgefüllt ist. Weiterhin gilt, dass das Datum der Unterschrift auf dem Grant Agreement nach dem letzten Unterschriftsdatum des (Online) Learning Agreement liegen muss. Daher muss erst ein von allen drei Seiten unterschriebenes (Sie, wir, die Partneruni) (Online) Learning Agreement vorliegen, bevor Sie das Grant Agreement einreichen können. Bitte beachten Sie, dass das (Online) Learning- und Grant Agreement bis zum 01.07.2021 für Mobilitäten im kommenden Wintersemester und bis zum 15.12.2021 für Mobilitäten im kommenden Sommersemester vorliegen sollte. Beide Dokumente müssen uns zwingend vor Beginn Ihres Auslandsstudiums erreichen.
Unsere E-Mail-Adressen zum Einreichen der Dokumente:
Kulturwissenschaften / Jura: outgoing@europa-uni.de
Wirtschaftswissenschaften: outgoing-wiwi@europa-uni.de
Unsere Postadresse:
Europa-Universität Viadrina
Viadrina Internationale Angelegenheiten
z.H. Name Koordinatorin
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Das Online Learning Agreement brauchen Sie nicht einreichen, wir erhalten eine Info aus dem System sobald dieses vollständig unterschrieben vorliegt und laden es uns dort selbst runter.
Eine Auflistung der Dokumente bzw. zu erledigenden Dinge vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalten finden Sie mit allen Fristen in der Checkliste.
(Stand: 03.02.2022)
In gut begründeten Ausnahmefällen ist dies möglich. Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen, der über eine mögliche Befreiung entscheidet. Wenn Sie darüber nachdenken, sich befreien zu lassen, lassen Sie sich bitte vorher von uns beraten, um die Entscheidung mit Wissen zu allen eventuellen Alternativen treffen zu können.
(Stand: 03.02.2022)
Nein, wenn Sie von vornherein ausschließlich online aus dem Heimatland studieren und nicht ins Ausland gehen, zählen die Monate nicht für Ihr Kontingent, dass Sie mit Erasmus+ im Ausland verbringen können.
Bitte beachten Sie, dass dies nicht bei Abbrüchen von physischer Mobilität im Gastland und deren Fortführung im Heimatland gilt wie auch nicht für Zeiten eines online Studiums aus dem Gastland.
(Stand: 03.02.2022)
Sollten Sie Ihre Erasmus Mobilität physisch antreten, möchten wir Sie bitten mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, ob Sie auch bei einem Aufenthalt in Gebieten mit Reisewarnung und in Pandemiefällen über ausreichend Versicherungsschutz verfügen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht alle Auslandskrankenversicherungen dies abdecken.
(Stand: 03.02.2022)