FAQ Anerkennung Kulturwissenschaft
1) Wie viele Scheine muss ich im Ausland mindestens machen?
2) Kann man sich auch einen Sprachkurs als Leistungsnachweis anerkennen lassen?
3) Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind?
4) Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?
5) Wie läuft die Anerkennung der Kurse nach dem Auslandsaufenthalt ab?
6) Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung eines Vertiefungsscheins notwendig?
7) Was ist das Transcript of Records und wo bekomme ich es?
8) Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des (obligatorischen) Auslandsstudiums erworben hat?
9) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auswärtige Studienleistungen anerkannt werden können?
10) Wie weise ich bei auswärtigen Studienleistungen ein äquivalentes Studienniveau nach?
11) Wie werden die Noten umgerechnet?
12) Kann ich mir einen Auslandsstudienaufenthalt auch anerkennen lassen, wenn ich keine Scheine erworben habe?
13) Wo können Nicht-Deutsche Studierende ihren obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren?
14) Kann man den obligatorischen Auslandsaufenthalt auch im CP bzw. in Słubice absolvieren?
15) Kann ich Kurse der Nachbarfakultäten belegen?
16) Zählen Klausuren die ich im Ausland schreibe zu den max. 5 zu schreibenden Klausuren?
Damit Ihr Auslandsaufenthalt anerkannt werden kann, muss gemäß § 8 der Fachspezifischen Ordnung des Bachelor of Arts Kulturwissenschaften (22.10.2014) mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird. |
3. Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind? BA-Studierende der Kulturwissenschaftlichen Fakultät sprechen die Anerkennbarkeit der ausländischen Kurse im Vorfeld mit Frau Klück ab: entweder in der Sprechstunde oder indem das Formular A ausgefüllt und per E-Mail geschickt wird. |
5. Wie läuft die Anerkennung der Kurse nach dem Auslandsaufenthalt ab? Folgende Unterlagen reichen Sie persönlich oder per E-Mail ein:
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8. Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des Auslandsstudiums erworben hat? Anerkennungen ausländischer Studienleistungen im Rahmen des Bachelor Studiengangs Kulturwissenschaft erfolgen bei: Nicole Klück Achtung: Bitte beachten Sie die Spechzeiten |
11. Wie werden die Noten umgerechnet? Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studienleistungen erfolgt mittels folgender Umrechnungstabelle. |
12. Kann ich mir einen Auslandsstudienaufenthalt auch anerkennen lassen, wenn ich keine Scheine erworben habe? Nein. |
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können auch Kurse an der Rechts- und/oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät belegen insofern die Partneruniversität damit einverstanden ist. Diese Kurse können dann im Modul 4 anerkannt werden, sollten jedoch, wie die anderen Kurse, vorher abgesprochen werden. |