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FAQ Anerkennung Kulturwissenschaft

1) Wie viele Scheine muss ich im Ausland mindestens machen?

2) Kann man sich auch einen Sprachkurs als Leistungsnachweis anerkennen lassen?

3) Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind?

4) Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?

5) Wie läuft die Anerkennung der Kurse nach dem Auslandsaufenthalt ab?

6) Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung eines Vertiefungsscheins notwendig?

7) Was ist das Transcript of Records und wo bekomme ich es?

8) Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des (obligatorischen) Auslandsstudiums erworben hat?

9) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auswärtige Studienleistungen anerkannt werden können?

10) Wie weise ich bei auswärtigen Studienleistungen ein äquivalentes Studienniveau nach?

11) Wie werden die Noten umgerechnet?

12) Kann ich mir einen Auslandsstudienaufenthalt auch anerkennen lassen, wenn ich keine Scheine erworben habe?

13) Wo können Nicht-Deutsche Studierende ihren obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren?

14) Kann man den obligatorischen Auslandsaufenthalt auch im CP bzw. in Słubice absolvieren?

15) Kann ich Kurse der Nachbarfakultäten belegen?

16) Zählen Klausuren die ich im Ausland schreibe zu den max. 5 zu schreibenden Klausuren?

 








1. Wie viele Scheine muss ich im Ausland mindestens machen?

Damit Ihr Auslandsaufenthalt anerkannt werden kann, muss gemäß § 8 der Fachspezifischen Ordnung des Bachelor of Arts Kulturwissenschaften (22.10.2014) mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird.







2. Kann man sich auch einen Sprachkurs als Leistungsnachweis anerkennen lassen?

Nein. Man kann sich jedoch evtl. in einer Sprache hochstufen lassen, wenn man eine gewisse Anzahl an Leistungsnachweisen in dieser Sprache gemacht hat. Dies besprechen Sie bitte individuell mit dem Sprachenzentrum.







3. Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind?

BA-Studierende der Kulturwissenschaftlichen Fakultät sprechen die Anerkennbarkeit der ausländischen Kurse im Vorfeld mit Frau Klück ab: entweder in der Sprechstunde oder indem das Formular A ausgefüllt und per E-Mail geschickt wird.







4. Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?

Auf den Internetseiten der jeweiligen Universität. Bitte beachten Sie, dass die Kurslisten, ebenso wie an der Viadrina, erst einige Wochen vor dem Semesterbeginn erscheinen. Orientieren Sie sich zunächst an den Kurslisten vergangener Semester.







5. Wie läuft die Anerkennung der Kurse nach dem Auslandsaufenthalt ab?

Folgende Unterlagen reichen Sie persönlich oder per E-Mail ein:

  1. Das ausgefüllte Formular B.
  2. Das Transcript of Records (die Noten an der Partneruni). Zusätzlich ggf. die Hausarbeit wenn eine geschrieben wurde.
  3. Nachweise über das Studienniveau bzw. Studienjahr, die Anzahl der Semesterwochenstunden.
  4. Sie schicken die Unterlagen am PC ausgefüllt an outgoing@europa-uni.de oder geben sie in der Sprechstunde ab. Zunächst erfolgt die formale Prüfung durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und danach die inhaltliche Prüfung durch den Prüfungsausschuss der Kulturwissenschaftlichen Fakultät. Sobald dies abgeschlossen ist, werden Sie direkt angeschrieben und können sich die fertige Anerkennung in AM 207 abholen. Die fertige Anerkennung bringen Sie dann zur Anmeldung Ihrer BA-Arbeit ins Prüfungsamt wo die Noten erfasst werden.







6. Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung eines Vertiefungsscheins notwendig?

Als Vertiefungen können alle Leistungsnachweise anerkannt werden, wenn die Lehrveranstaltung im Ausland

  • mind. ins 2. Studienjahr eingeordnet ist. Eine Ausnahme stellt Russland dar. Dort muss ein Kurs mind. im 3. Studienjahr eingeordnet sein, damit er hier als Vertiefung anerkannt werden kann.
  • nachweislich nicht für Studienanfänger geeignet ist. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch eine Bestätigung des Dozenten bzw. der Dozentin oder durch einen Kopie des Studienverlaufsplans oder der Modulbeschreibung der Partneruni, sofern diese hierzu relevante Informationen enthält. 

Damit eine Vertiefungsveranstaltung mit 9 ECTS anerkannt werden kann, muss sie im Ausland die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie an der Viadrina (s. Fachspezifische Ordnung BA Kulturwissenschaften §8): eine Hausarbeit oder mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von 48.000 - 60.000 Zeichen (mit Leerzeichen, ohne Fußnoten) reinem Lauftext, also etwa 20-25 Seiten. Eine Standardseite umfasst rund 2.400 Zeichen mit Leerzeichen. Die Zeichen- und Seitenangaben beziehen sich auf den von Ihnen abgefassten Haupttext ohne Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis.

Der Nachweis von Leistungsnachweisen aus Masterstudiengängen im Ausland kann grundsätzlich als BA-Vertiefung anerkannt werden.







7. Was ist das Transcript of Records und wie bekomme ich es?

Das Transcript of Records ist ein Dokument, welches eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen beinhaltet. Es wird nach Beendigung des Auslandssemesters vom Internationalen Büro der Partneruniversität an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina gesendet, manchmal auch direkt an die/den Studierende(n).
Sobald es an der Viadrina ankommt, erhalten Sie darüber per E-Mail Bescheid und können das Transcript of Records in AM 207 abholen.







8. Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des Auslandsstudiums erworben hat?

Anerkennungen ausländischer Studienleistungen im Rahmen des Bachelor Studiengangs Kulturwissenschaft erfolgen bei:

Nicole Klück
Audimax, AM 209
Tel +49 335 5534-2602
Fax +49 335 5534-2599
outgoing@europa-uni.de

Achtung: Bitte beachten Sie die Spechzeiten







9. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auswärtige Studienleistungen anerkannt werden können?

  • Studienleistungen von Hochschulen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen an einer Hochschule mit Promotionsrecht erbracht worden sein (nicht an einem College o. ä., davon gibt es jedoch Ausnahmen, bspw. unsere Partneruniversitäten).
  • Kulturwissenschaftskompatible Studienleistungen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus dem Fächerspektrum stammen, das an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Viadrina vertreten ist oder in engem Zusammenhang zu den Kulturwissenschaften stehen.
  • Mindestumfang von 2 Semesterwochenstunden: Eine Lehrveranstaltung muss mindestens 2 SWS Präsenzzeit (oder insgesamt 22,5 Zeitstunden) umfassen, damit sie anerkannt werden kann.
  • Äquivalentes Studienniveau: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus Lehrveranstaltungen stammen, die dem Niveau an der Viadrina entsprechen (s. nächste Frage).







10. Wie weise ich bei auswärtigen Studienleistungen ein äquivalentes Studienniveau nach?

  • Als Bachelor-Einführung können Sie sich alle Veranstaltungen anerkennen lassen, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen.
  • Wenn Sie sich eine Veranstaltung als Bachelor-Vertiefung anerkennen lassen wollen, muss die Lehrveranstaltung vertiefendes Niveau haben. Eine Veranstaltung gilt generell ab dem 2. Studienjahr als vertiefend. Für das fortgeschrittene Studienniveau muss ein Nachweis beigefügt werden: bspw. durch das Transcripts of Records, einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis oder der Studiensystematik der auswärtigen Universität, aus der die Einordnung der Veranstaltung hervorgeht oder eine schriftliche Bestätigung des Dozierenden. Im Ausnahmefall ist es auch möglich, zwei Einführungsveranstaltungen zu einem Vertiefungsschein zusammenzurechnen.







11. Wie werden die Noten umgerechnet?

Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studienleistungen erfolgt mittels folgender Umrechnungstabelle.







12. Kann ich mir einen Auslandsstudienaufenthalt auch anerkennen lassen, wenn ich keine Scheine erworben habe?

Nein.







13. Wo können Nicht-Deutsche Studierende ihren obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Ausländische Studierende (= Bildungsausländer: Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben) sollen nicht in ihr Heimatland gehen. In gewissen Außnahmen ist es jedoch möglich, sein Auslandsstudium im Heimatland zu verbringen. Bitte fragen Sie die zuständigen Verantwortlichen der Austauschprogramme. 








14. Kann man den obligatorischen Auslandsaufenthalt auch im Collegium Polonicum bzw. in Słubice absolvieren?

Nein, weder deutsche noch nichtdeutsche Studierende können den Auslandsaufenthalt am Collegium Polonicum oder in Słubice im Allgemeinen absolvieren.

 





15. Kann ich Kurse der Nachbarfakultäten belegen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können auch Kurse an der Rechts- und/oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät belegen insofern die Partneruniversität damit einverstanden ist. Diese Kurse können dann im Modul 4 anerkannt werden, sollten jedoch, wie die anderen Kurse, vorher abgesprochen werden. 







16. Zählen Klausuren die ich im Ausland schreibe zu den max. 5 zu schreibenden Klausuren?

Nein. Sie können im Ausland Klausuren schreiben, auch wenn Sie an der Viadrina bereits 5 Klausuren geschrieben haben.