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FAQ Anerkennung MES & MASS

1) Wie viele Scheine muss ich im Ausland mindestens machen?

2) Kann man sich auch einen Sprachkurs als Leistungsnachweis anerkennen lassen?

3) Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind?

4) Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?

5) Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung einer Leistung mit 9 ECTS notwendig?

6) Was ist das Transcript of Records und wo bekomme ich es?

7) Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des Auslandsstudiums erworben hat?

8) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auswärtige Studienleistungen anerkannt werden können?

9) Wie weise ich bei auswärtigen Studienleistungen das Studienniveau nach?

10) Wie werden die Noten umgerechnet?

11) Kann ich mir Leistungen in allen Modulen anrechnen lassen?

 

1. Wie viele Scheine muss ich im Ausland mindestens machen?

Da weder für den MES noch für den MASS Auslandspflicht bestehen, müssen Sie keine Scheine im Ausland erwerben. Sollten Sie allerdings ein Stipendium wie Erasmus+ oder PROMOS erhalten, muss mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird. Sonst muss das Stipendium in voller Höhe zurückgezahlt werden.

2. Kann man sich auch einen Sprachkurs als Leistungsnachweis anerkennen lassen?

Nein. Man kann sich jedoch evtl. in einer Sprache hochstufen lassen, wenn man eine gewisse Anzahl an Leistungsnachweisen in dieser Sprache gemacht hat. Dies besprechen Sie bitte individuell mit dem Sprachenzentrum.

3. Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind?

Studierende sprechen die Anerkennbarkeit der ausländischen Kurse im Vorfeld mit Frau Hinrichsen (MES) bzw. mit Herr Lanz (MASS) ab: entweder in der Sprechstunde oder indem das Learning Agreement ausgefüllt und per E-Mail (E-Mail Hinrichsen | E-Mail Lanz) geschickt wird.

4. Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?

Auf den Internetseiten der jeweiligen Universität. Bitte beachten Sie, dass die Kurslisten häufig, ebenso wie an der Viadrina, erst einige Wochen vor dem Semesterbeginn erscheinen. Orientieren Sie sich in diesem Fall zunächst an den Kurslisten vergangener Semester.

5. Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung einer Leistung mit 9 ECTS notwendig?

Generell richtet sich die Vergabe der ECTS Punkte nach der jeweiligen Prüfungsordnung an der Viadrina.

Damit eine Veranstaltung mit 9 ECTS anerkannt werden kann, muss sie dementsprechend im Ausland die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie an der Viadrina. Also eine Hausarbeit oder mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von 20-25 Seiten.

6. Was ist das Transcript of Records und wie bekomme ich es?

Das Transcript of Records ist ein Dokument, welches eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen beinhaltet. Es wird nach Beendigung des Auslandssemesters vom Internationalen Büro der Partneruniversität an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina gesendet, manchmal auch direkt an die/den Studierende(n).
Sobald es an der Viadrina ankommt, erhalten Sie darüber per E-Mail Bescheid und können das Transcript of Records in AM 207 abholen.

7. Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des Auslandsstudiums erworben hat?

Anerkennungen ausländischer Studienleistungen im Rahmen des MES und des MASS sind einzureichen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten bei:

Claudia Casiano
Audimax, AM 206
Tel +49 335 5534-2863
outgoing@europa-uni.de

Achtung: Bitte beachten Sie die Spechzeiten

8. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auswärtige Studienleistungen anerkannt werden können?

  • Studienleistungen von Hochschulen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen an einer Hochschule mit Promotionsrecht erbracht worden sein (nicht an einem College o. ä., davon gibt es jedoch Ausnahmen, bspw. unsere Partneruniversitäten).
  • Fächerkompatible Studienleistungen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus dem Fächerspektrum stammen, das in dem jeweiligen Studiengang (MASS oder MES) angeboten wird.
  • Mindestumfang von 2 Semesterwochenstunden: Eine Lehrveranstaltung muss mindestens 2 SWS Präsenzzeit (oder insgesamt 22,5 Zeitstunden) umfassen, damit sie anerkannt werden kann.
  • Äquivalentes Studienniveau: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus Lehrveranstaltungen stammen, die dem Niveau an der Viadrina entsprechen (s. nächste Frage).

9. Wie weise ich bei auswärtigen Studienleistungen das Studienniveau nach?

  • Grundsätzlich können Sie sich alle Veranstaltungen auf Master-Niveau, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen, anerkennen lassen. Das Niveau müssen Sie nachweisen können.
  • Bei vier- oder fünfjährigen Bachelorprogrammen können ggf. auch Kurse aus dem 4. bzw. 5. Studienjahr nach vorheriger Absprache als Masterkurse anerkannt werden.
  • Für das Studienniveau muss ein Nachweis beigefügt werden: bspw. durch das Transcripts of Records, einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis oder der Studiensystematik der auswärtigen Universität, aus der die Einordnung der Veranstaltung hervorgeht oder eine schriftliche Bestätigung des Dozierenden.

10. Wie werden die Noten umgerechnet?

Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studienleistungen erfolgt mittels folgender Umrechnungstabelle.

11. Kann ich mir Leistungen in allen Modulen anrechnen lassen?

Im MES ist eine Anerkennung von auswärtigen Leistungen in den Grundlagenmodulen 1-4 in der Regel nicht möglich.