FAQ Anerkennung MES & MASS
1) Wie viele Scheine muss ich im Ausland mindestens machen?
2) Kann man sich auch einen Sprachkurs als Leistungsnachweis anerkennen lassen?
3) Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind?
4) Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?
5) Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung einer Leistung mit 9 ECTS notwendig?
6) Was ist das Transcript of Records und wo bekomme ich es?
7) Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des Auslandsstudiums erworben hat?
8) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auswärtige Studienleistungen anerkannt werden können?
9) Wie weise ich bei auswärtigen Studienleistungen das Studienniveau nach?
10) Wie werden die Noten umgerechnet?
11) Kann ich mir Leistungen in allen Modulen anrechnen lassen?
Da weder für den MES noch für den MASS Auslandspflicht bestehen, müssen Sie keine Scheine im Ausland erwerben. Sollten Sie allerdings ein Stipendium wie Erasmus+ oder PROMOS erhalten, muss mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird. Sonst muss das Stipendium in voller Höhe zurückgezahlt werden. |
3. Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Hochschule anerkennbar sind? Studierende sprechen die Anerkennbarkeit der ausländischen Kurse im Vorfeld mit Frau Hinrichsen (MES) bzw. mit Herr Lanz (MASS) ab: entweder in der Sprechstunde oder indem das Learning Agreement ausgefüllt und per E-Mail (E-Mail Hinrichsen | E-Mail Lanz) geschickt wird. |
7. Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des Auslandsstudiums erworben hat? Anerkennungen ausländischer Studienleistungen im Rahmen des MES und des MASS sind einzureichen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten bei: Claudia Casiano Achtung: Bitte beachten Sie die Spechzeiten |
10. Wie werden die Noten umgerechnet? Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studienleistungen erfolgt mittels folgender Umrechnungstabelle. |
11. Kann ich mir Leistungen in allen Modulen anrechnen lassen? Im MES ist eine Anerkennung von auswärtigen Leistungen in den Grundlagenmodulen 1-4 in der Regel nicht möglich. |