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Anerkennung bei Master-Programmen

Bei Fragen zur einer möglichen Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Studienprogramms: 

StudiengängeStudienfachkoordinatorn / innen
Europäische KulturgeschichteProf. Claudia Weber
Soziokulturelle StudienProf. Dr. Stephan Lanz
Kultur und Geschichte Mittel- und OsteuropasProf. Dr. Werner Benecke
European StudiesRuth Geiger
Sprachen Medien GesellschaftProf. Dr. Nicole Richter
Digital EntrepreneurshipDr. Björn Plötner
Literaturwissenschaft: Ästhetik Literatur PhilosophieProf. Daniel Illger
Geschichte der Moderne transkulturellProf. Dr. Klaus Weber

Ferner müssen Studierende ein Antragsformular ausfüllen, das Sie von der Homepage des Prüfungsausschusses der kulturwissenschaftlichen Fakultät  herunterladen können. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen folgende Unterlagen dem Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Master-Studiengangs vorgelegt werden:

  1. Transcript of Records, aus dem die erbrachten Studienleistungen hervorgehen
  2. Bescheinigung über Semesterwochenstunden-Anzahl der Seminare (falls aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich)
  3. Nachweise über das Studienniveau (Studienjahr), in dem die Leistungen erbracht wurden (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)
  4. ECTS-Note (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)

Weitere Informationen zu ERASMUS-Programmen

Studierende im ERASMUS-Programm müssen das Digitale Learning Agreement (DiLA) welches Sie von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten erhalten, vor ihrem Auslandsaufenthalt von ihren Studienfachkoordinator/-innen (Departmental Coordinator) und der Partnerinstitution unterschreiben lassen.