FAQ Anerkennung Wiwi
Aktuelle FSO
- Alle BA und MA WiWis können max. 30 ECTS pro Auslandssemester (entspricht 5 Kursen à 6 ECTS oder nur für IBWL und IBA BA mit Sprachanerkennung 3 Kurse à 6 ECTS + Freistellung Unicert II 12 ECTS außer Englisch) anerkennen lassen. Ausnahme für IBWL mit Sprachanerkennung Unicert III: max. 30 ECTS (= 3 Kurse à 6 ECTS + Freistellung Unicert III 12 ECTS nur Englisch).
- Alle BA und MA WiWis mit Auslandspflicht – müssen mind. zwei anerkennbare Kurse (12 ECTS) im Ausland absolvieren.
- Alle BA und MA WiWi ohne Auslandspflicht – sind angehalten mindestens 30 ECTS Credits mitzubringen, müssen dies aber formal nicht. Damit der Auslandsaufenthalt jedoch auf dem Abschlusszeugnis steht sollte ein anerkennbarer Kurs (6 ECTS) aus dem Ausland mitgebracht werden.
Aktuelle FSO (für alle BA und MA WiWis)
- Grundsätzlich 6 ECTS. Kurse mit mind. 5 ECTS werden aber anerkannt. Falls ein Kurs weniger als 5 ECTS hat, können ggf. mehrere Kurse aus dem selben Bereich zusammengelegt werden.
Hinweis: Nach amerikanischem Points System entsprechen 3 Units 5 ECTS Credit Points. In einigen (wenigen) Ländern der EU werden pro Kurs weniger als 5 ETCS vergeben. Halten Sie in diesen Fällen bitte vor dem Auslandsaufenthalt mit Torsten Glase Rücksprache um 2 Kurse, die inhaltlich dem gleichen Schwerpunkt entsprechen, zu einem Kurs zusammenzufassen.
Grundsätzlich gilt die verabschiedete Richtlinie für die Anerkennung ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen.
Für BA-Studierende werden vorwiegend Kurse des 3. Studienjahres im Ausland anerkannt, die den Viadrina Schwerpunktmodulen zuordenbar sind und die sich von diesen nicht wesentlich unterscheiden. Sonderfall: Im Modul Finance können max. zwei Kurse aus dem Ausland anerkannt werden, da "Angewandte Kapitalmarkttheorie" oder "Kapitalmarkttheorie" an der Viadrina erfolgreich belegt werden müssen (Pflichtmodul).
Für MA-Studierende werden vorwiegend die Kurse der MA-Studiengänge bzw. Kurse ab dem 4. Studienjahr im Ausland anerkannt, die den Viadrina Mastermodulen (T-, R-, S-Modul) zuordenbar sind und sich von diesen nicht wesentlich unterscheiden.
Studierende der Wirtschaftswissenschaften sollten die Anerkerkennbarkeit ihrer Kurswahl an der ausländischen Universität mit Torsten Glase absprechen. Wie diese Absprache zu treffen ist, finden Sie auf folgenden Webseiten.
- Auf den Webseiten der Partneruniversitäten.
Bitte beachten Sie, dass Kurslisten genauso, wie an der Viadrina, oft erst einige Wochen/Monate vor dem jeweiligen Semester erscheinen. Orientieren sie sich an alten Kurslisten und beachten Sie dabei das Semester in denen die Kurse angeboten werden. Das Kursangebot belibt oft ähnlich.
- Fragen Sie ehemalige Kommilitonen, die an Ihrer ausländischen Universität waren. Nach Kontaktdaten können Sie uns gern per E-Mail fragen oder nutzen Sie die Viadrina Students Abroad Facebook-Gruppe. Auch in Erfahrungsberichten finden Sie oft Hinweise.
- Die Information dazu erhalten Sie im unteren Abschnitt auf der folgenden Webseite zur Anerkennung.
- Die Umrechnung der Noten ausländischer Studienleistungen erfolgt an der Viadrina mittels folgender Umrechnungstabelle.
Ca. 2-4 Wochen nach Einreichung aller für die Anerkennung benötigten Unterlagen bekommen Sie eine Nachricht, dass Ihre Anerkennung zum Prüfungsamt weitergeleitet wurde. Ihre Noten werden automatisch ins His-Portal eingetragen. Sie können sich Ihre fertige Anerkennung in AM 207 danach abholen.
Das Transcript of Records ist ein Zertifikat, welches eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen beinhaltet. Es wird nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes vom Internationalen Büro der Partneruniversität an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina gesendet, manchmal auch direkt an die/den Studierende/-n. Wenn es an der Viadrina eintrifft, werden Sie darüber auf Ihre Viadrina-E-Mail informiert. Die Abteilung Viadrina Internationale Angelegenheiten akzeptiert ausschließlich das Originale Transcript of Records, dass der Abteilung direkt von der Partneruniversität übermittelt werden muss (postalisch/ digital). Weiterleitungen durch Studierende dürfen nicht akzeptiert werden.
Aktuelle FSO
Für BA IBWL gilt der Nachweis im Modul Englisch (Niveaustufe Europarat C1 / Unicert III) oder zweite Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2 / Unicert II - nicht Englisch) als erbracht, wenn während des Studienaufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 ECTS in der entsprechenden Fremdsprache erbracht und nachgewiesen werden.
Wenn Sie die Befreiung von Englisch C1/ Unicert III anstreben, müssen Sie Englisch B2 / Unicert II vor dem Antrag auf Anerkennung absolviert haben. Wenn Sie neben dem Englisch B2 / Unicert II bereits ein B2 / Unicert II in einer zweiten Fremdsprache haben, ist das Modul Fremdsprache bereits vollständig abgeschlossen und das Englisch C1 / Uncert III kann mit den 18 ECTS aus dem Ausland nicht erlassen werden. Auch kann generell Englisch B2/ Unicert II nicht erlassen werden nur Englisch C1/ Unicert III.
Für BA IBA gilt der Nachweis im Modul Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2 / Unicert II) als erbracht, wenn während des Studienaufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 ECTS in der entsprechenden Fremdsprache (nicht Englisch) erbracht und nachgewiesen werden.
Für alle anderen ist eine Befreiung im Modul Fremdsprache nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass mit der Befreiung vom Nachweis im Modul Fremdsprache kein Sprachzertifikat
erworben wird, welches aber eventuell für Masterbewerbungen an Hochschulen nötig ist.
Ein Kurs kann als Research-Modul (R-Modul) anerkannt werden, wenn im Rahmen des Kurses eine Projektarbeit oder ein Diskussionspapier angefertigt wurde, oder es sich bei dem Kurs um ein interdisziplinäres Seminar, ein Planspiel oder einen mehrtägigen Workshop mit Praktikern oder anderen Hochschulen handelt.
Grundsätzlich kann jedes R-Modul nachträglich auch als T-Modul anerkannt werden, jedoch geht dies nicht umgekehrt!