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Der damalige Regierungssprecher Steffen Seibert postet Videos unter dem Hashtag #besonderehelden, in dem betagte Menschen in Kriegsdoku-Ästhetik vom Zuhause-Bleiben während der Pandemie 2020 berichten. „Faul wie die Waschbären“, ein Zitat aus dem Video der Bundesregierung, sei man damals zum Helden geworden. Die Videokampagne der Bundesregierung sorgt für viel Aufmerksamkeit, die Reaktionen reichen von Lob bis Spott. Ähnlich ergeht es einem Tweet vom Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz. „Der Herr der Impfung – Die Rückkehr des Vakzins“ ist auf einer Grafik vom Oktober 2022 zu lesen, verbunden mit der Aufforderung, den Corona-Impfschutz aufzufrischen. „Man kann nicht einfach nach Mordor spazieren, ohne ausreichenden Impfschutz“, heißt es weiter in Anspielung auf die „Herr der Ringe“-Trilogie.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen stellten Regierung, Ministerien, Ämter und andere offizielle Stellen vor ungekannte Herausforderungen: Wie dringen sie mit vielleicht lebensentscheidenden Warnungen und Informationen zu Bürgerinnen und Bürgern durch? Und das in Zeiten, in denen sich die Sachlage mitunter mehrmals am Tag ändert und neu bewertet wird? Die rechtlichen Aspekte dieser Krisenkommunikation untersucht Viadrina-Jurist PD Dr. Robert Frau mit seinem Team als ein Partner des Verbundprojektes MIRKKOMM.
In einem ersten Schritt haben sich die Juristinnen und Juristen mit dem Rechtsrahmen für die Kommunikation von öffentlichen Stellen in „normalen“ Zeiten beschäftigt. Dafür analysierten sie das Grundgesetz und die Bedeutung von Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsarbeit in der Demokratie. „Was sagt das Datenschutzrecht und das Informationsfreiheitsrecht? Welche Voraussetzungen kennen weitere Teilbereiche des besonderen Verwaltungsrechts zu Äußerungen von Behörden?“, umreißt Robert Frau die Fragestellungen. In einem zweiten Schwerpunkt schaue man, wie sich dieser Rechtsrahmen verändert, wenn es zu einer Krise wie der Corona-Pandemie komme. Allein der Begriff „Krise“ sei dabei erklärungsbedürftig und bedeute juristisch mitunter etwas anderes als in weiteren an dem Projekt beteiligten Disziplinen.
Die Untersuchung kreist zudem um die Tonalität, in der Informationen verbreitet werden. „Ich hätte nicht gedacht, dass Ironie und Witzigkeit uns juristisch derart vor Probleme stellen“, sagt Robert Frau und verweist auf das geltende Gebot der Sachlichkeit in der behördlichen Kommunikation. Er konkretisiert: „Die Frage ist: Brauchen die Behörden das besondere Mittel der Ironie, um die Information effektiv zu vermitteln? Kommt es in juristisch einwandfreiem Bürokraten-Deutsch einfach nicht da an, wo es soll?“ An dieser Stelle erhofft er sich auch durch die Kooperation mit den anderen Projektpartnern beispielsweise aus der Kommunikationswissenschaft und der Psychologie weitere Erkenntnisse. Neben der Ironie ist die mitunter unsichere Informationslage ein weiteres juristisches Problem im dynamischen und beispiellosen Verlauf der Pandemie. Nicht immer konnte mit der Kommunikation gewartet werden, bis endgültig gesicherte Erkenntnisse vorlagen.
Die Darstellung der Zwischenergebnisse in der Berliner Ausstellung hat das juristische Team um Ines Härtel und Robert Frau vor Herausforderungen gestellt. „Während alle anderen Teilprojekte anschauliches Material haben, bleibt das geltende Recht abstrakt schwer erfahrbar“, erklärt Robert Frau. Schließlich habe man sich entschieden, zwei Tweets zu zeigen. „Damit machen wir deutlich, dass sachliche Kommunikation rechtlich wohl geboten ist, und Kommunikation, die etwas emotionaler ist, etwa lustiger oder provokanter, bei den Lesenden besser ankommt, aber rechtlich fragwürdig bleibt“, so der Jurist.
Text: Frauke Adesiyan
Fotos: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
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