Incentives

Zulagen für erfolgreiche Drittmitteleinwerbungen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Beantragung von Zulagen im Incentives-Verfahren, die für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken vergeben werden.

Verfahrensgrundlagen

Für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln können Wissenschaftler:innen der Viadrina Zulagen aus Incentive-Mitteln beantragen. Diese können aus einem Unterstützungsfonds für Forschungszwecke und aus einem Zulagenfonds für besondere Leistungsbezüge für projektverantwortliche Forschende bereitgestellt werden.

Alle Regeln zu den Incentives finden Sie in der vom Präsidium beschlossenen Richtlinie:
Richtlinie: Incentives für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken

Bitte beachten Sie für die Antragstellung die folgende Umsetzungshandreichung:
Umsetzungshandreichung zur Richtlinie „Incentives für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken"

Antragstellung

WICHTIG: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über Formcycle. Sie finden das Antragsformular unter folgendem Link:

https://forms.europa-uni.de/form/alias/EUV/Incentives-Antrag/

Sie können sich mit Ihren regulären Active-Directory-Daten (Viadrina-Account) in das System einloggen. Bitte nutzen Sie hierfür nur personalisierte Accounts, keine Funktionsadressen. 

Antragsfristen

Die Antragsfristen sind jeweils der 1. April und der 1. Oktober eines Jahres.

Ein Antrag kann bis zu neun Monate nach Bewilligung eines Drittmittelprojekts (Datum des Bewilligungsbescheids) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Falls Sie als Projektverantwortliche*r einen Antrag auf Zulagen für wissenschaftliches oder nicht-wissenschaftliches Personal aus dem Unterstützungsfonds stellen möchten, stellen Sie bitte keinen Antrag über Formcycle, sondern kontaktieren direkt das Dezernat 2 (d2@europa-uni.de).

Kontakt

Dr. Björn Grötzner

Incentives-Verfahren